Einführung
Wir möchten an dieser Stelle anmerken, dass wir als Christen selbstverständlich das Recht jedes Einzelnen achten und respektieren, seine Lebensweise frei zu bestimmen. Wir urteilen nicht darüber und denken nicht, dass wir bessere Menschen sind, wenn wir anders leben. Für uns selbst können wir es aber nicht mit unserem Glauben vereinbaren, ein Leben zu führen, dass gegen das ist, was uns Gott in der Bibel mitgeteilt hat.
"Aber wir lieben uns doch", "Wir leben seit Jahren in einer monogamen Beziehung", "Wir fühlen uns aber besser so", "Ich kann mit dem anderen Geschlecht eben nichts anfangen", "Was kann an Liebe schon falsch sein", "Es fühlt sich doch so gut an", "Mann muss doch tolerant sein" usw. Alles Aussagen und Argumente, die man heutzutage hört. Die Tatsache, dass man sich liebt, macht aber nichts besser. Wenn man seine eigene, persönliche Liebe über die Liebe zu Jesus stellt, ist sie falsch. Wenn ich als heterosexueller verheirateter Mann mich unsterblich in eine andere Frau verliebe und mit ihr eine Beziehung beginne, mag sich das gut anfühlen und die Liebesgefühle mögen echt sein - es ist und bleibt aus christlicher Sicht aber Ehebruch! An "Liebe" kann eine ganze Menge falsch sein und die Tatsache, dass man etwas mit "Liebe" überschüttet oder als solche bezeichnet, macht es in Gottes Augen nicht richtiger! Wie trügerisch können unsere Gefühle sein - nicht umsonst nennt man Satan den Meister der Lügen! Gott wusste um unsere Wankelmütigkeit und hat uns deshalb die Wahrheiten der Bibel gegeben, damit wir bis ans Ende aller Zeiten etwas haben, an das wir uns fest halten können! Auch die Tatsache, dass man über Jahre in monogamer Beziehung mit einem Partner lebt macht nichts besser oder schlechter.
Auch das "Gefühl" ist keine Messlatte für richtiges oder falsches Verhalten - zumindest nicht für einen Christen. Jesus ist für uns am Kreuz gestorben; Er hat uns gesagt, wir sollen unsererseits uns selbst verleugnen, unser Kreuz auf uns nehmen und ihm nachfolgen! Dieses Kreuz zu tragen werde uns aber nicht schwer fallen - denn wir tragen es aus Liebe zu Ihm!
Und "Toleranz" müssten wir angesichts aktueller Tagespolitik eher für christliche Positionen einfordern! Traditionelle, über Jahrhunderte gewachsene christliche Familienwerte wurden seit Ende der 60-er ("Sexuelle Revolution") schrittweise aufgelöst und durch - nichts! - ersetzt. alles geht heute. Jede Form von Beziehung. Die Folgen sind überall sichtbar. Nur ein Beispiel: die Zahl vaterloser Familien ist sprunghaft angestiegen - und mit ihnen die Zahl der Kinder, die auf einen unerlässlichen Teil ihrer Erziehung verzichten müssen und diese Wunde ein Leben lang mit sich herum tragen müssen! Ja, wir respektieren die Freiheit der Entscheidung und der Meinungsäußerung - fordern Gleiches aber auch für uns ein!
Siehe auch: Leserbriefe
Müssen wir Homosexualität heute anders sehen und gleichgeschlechtliche Beziehungen vielleicht sogar anerkennen?
Homosexuelle Beziehungen müssen anerkannt werden, da Homosexualität nicht unnatürlich und nicht gegen die Schöpfungsordnung gerichtet ist. Natur im wissenschaftlichen Sinn ist das, was ohne das Zutun des Menschen existiert. Natur im ethischen Sinn ist die Bestimmung des Menschen. Beides darf nicht verwechselt werden. Nur weil etwas z.B. bei der Mehrheit der Menschen so ist, muss es nicht auch eine ethische Norm sein. Jeder Mensch hat innerhalb der Grenzen zu handeln, die ihm von der Natur vorgegeben sind. Diese Natur aber ist von der Wissenschaft zu definieren und nicht von der Theologie. Man darf nicht einfach von der wissenschaftlichen Natur des Menschen auf das schließen, was sein soll, da man damit dem Menschen Unrecht tut. Der Mensch aber ist frei und darf nicht zum Instrument anderer gemacht werden. Seine Natur ist genau diese Freiheit und Selbstbestimmung. So gehört etwa zur Sexualität sowohl die Fortpflanzung als auch die menschliche Gemeinschaft und Zuneigung. Das kirchliche Lehramt ist hier nicht konsequent, da es die Fortpflanzung der Tiere einfach auf die Menschen überträgt und letztere nicht als freie Personen sieht. Sexualität ist aber Ausdruck der freien menschlichen Persönlichkeit. Somit muss sexuelles Verhalten akzeptiert werden, wenn sich dadurch die Liebe zweier freier Menschen ausdrückt. Wer also die liebende Paarbeziehung in einer Ehe akzeptiert, kann nicht gleichzeitig sexuelle Akte in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung verwerfen, weil ihnen die Fortpflanzung fehlt. Wer Homosexuelle als Personen anerkennt, muss also auch ihre Beziehungen anerkennen.
Ähnliches haben wir nicht etwa frei erfunden, es wurde uns als Zusammenfassung eines Artikels aus dem offenbar für katholische Theologen verbindlichen Lexikon für Theologie und Kirche zugemailt, verbunden mit dem Hinweis, unsere Standpunkte seien theologisch nicht fundiert und damit auch nicht christlich.
Wir wollen an dieser Stelle nicht ausschließlich auf den katholischen Hintergrund eingehen. Das offizielle kirchliche Lehramt und nicht zuletzt Papst Benedikt XVI. in seiner Zeit als Kardinal Ratzinger wie als Papst hat in letzter Zeit aber auch in den letzten 2.000 Jahren! hierzu klar und deutlich Stellung genommen. Die Katholische Kirche bietet zwar Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen ihr Mitgefühl und ihre Unterstützung und Seelsorge an, verurteilt aber eindeutig und unzweifelhaft homosexuelle Akte und Beziehungen. Wer also etwa für diese Kirche arbeitet und lehrt oder ihr einfach nur angehört, sollte auch der Verpflichtung folgen, das vom offiziellen kirchlichen Lehramt als verbindlich Vorgelegte zu glauben und zu befolgen. Wer aber anderen Christen, die diese haarsträubenden Thesen nicht vertreten, abspricht, christliche Überzeugungen zu verbreiten, sagt damit gewollt oder ungewollt nichts anderes, als dass er sein eigenes Lehramt unchristlicher Thesen bezichtigt. Sollte dem so sein, dann wäre es vielleicht auch angebracht, Konsequenzen für sich selbst daraus zu ziehen.
Die JASON Ministries maßen sich nicht an, beurteilen zu können, ob andere Gläubige Christen sind oder nicht auch nicht im vorliegenden Fall. Wir sind uns auch bewusst, dass die Vertreter dieser Thesen bestimmt mit den besten Absichten und im guten Glauben handeln, hier das Richtige zu tun und möchten niemandem unterstellen, böswillige oder schlechte Motivationen zu haben.
Wir sind es gewohnt, dass uns unterstellt wird, wir würden keine christlichen Überzeugungen verbreiten oder Bibelverse sowie das kirchliche Lehramt falsch zu interpretieren. Wir sind es auch gewohnt, dass die Autoren solcher Meinungen selbstverständlich meinen, sie selbst lägen mit ihrer Überzeugung richtig, selbst wenn diese dem eigenen Lehramt sowie einer 2.000 jährigen christlichen Tradition und letztlich auch der Bibel widerspricht. Das aber ist das Drama der Christenheit seit ihrem Beginn und vielleicht einer der Gründe, warum Jesus dem Petrus die Schlüsselgewalt gegeben hat: damit nicht jeder selbst Papst spielen und die Bibel und kirchliche Lehraussagen nach eigenem Gutdünken auslegen muss, sondern jemand die Autorität hat, das Schiff der Gläubigen zu steuern.
So weit, so gut.
Zusammengefasst sagt diese Theorie etwa folgendes: Die Natur des Menschen ist nicht das, was wir für richtig erachten, weil es die naturwissenschaftliche Norm ist: etwa Heterosexualität, sondern das, was die freie Persönlichkeit ausmacht. Manche Menschen empfinden eben homosexuell und da die freie Persönlichkeit und nicht die Naturwissenschaft oder theologische Dogmen im Mittelpunkt stehen müssen, muss man auch anerkennen, dass Homosexuelle nur innerhalb ihrer eigenen Grenzen liebende Beziehungen eingehen können.
Hört sich ja zunächst ganz gut und logisch an. Schließlich ist ja ein heterosexuelles Paar auch nicht nur auf Fortpflanzung fixiert.
Ist es aber wirklich so oder begibt man sich hier wenn auch im guten Glauben - auf einen höchst gefährlichen Irrweg, dessen Ende man heute noch gar nicht abzuschätzen vermag?
Uns wird ja manchmal unterstellt, unsere fundamentalistischen Positionen würde kein ernstzunehmender Theologe mehr vertreten. Tatsächlich scheint dies aber eher ein Problem deutscher Theologinnen und Theologen zu sein, die ihre eigenen Ansichten verabsolutieren und zum weltweiten Dogma erheben. International wie national finden sich unzählige katholische oder allgemein christliche Theologinnen und Theologen sowie Geistliche und PastorInnen, aber auch Wissenschaftler, die dem entschieden widersprechen würden. Will man all diesen Menschen absprechen, Christen oder Wissenschaftler zu sein? Will man seine eigene Meinung wirklich zum Maß aller Dinge machen?
Konsequent zu Ende gedacht, würden solche Gedankenexperimente letztlich dazu führen, dass man die Bibel sowie kirchliche Lehramtsaussagen nach Belieben und nach eigenem Gutdünken, dem Zeitgeist oder der neuesten Forschung uminterpretieren kann, bis ein gewünschtes Ergebnis herauskommt. Moralischer Relativismus kann man das auch nennen: jeder definiert für sich selbst, was richtig, wahr und moralisch akzeptabel ist. Einen gesellschaftlichen Konsens gibt es nicht mehr. Es trägt aber auch Züge des Auswahlchristentums: man sucht sich von biblischen und lehramtlichen Aussagen das heraus, was einem zusagt. Alles andere lässt man entweder beiseite oder man interpretiert es so lange, bis es wieder passt.
Und genau dies geschieht heute auch wenn die wenigsten dies bewusst tun.
Wir können den Theologinnen und Theologen, die derartige Thesen verbreiten, nur empfehlen, unvoreingenommen folgende christliche Bücher zum Thema Homosexualität (bzw. Geschlechtsidentität) aus christlicher (bzw. jüdischer) Sicht zu lesen:
1) Weihbischof Dr. Andreas Laun (Hg.): Homosexualität aus katholischer Sicht (Franz Sales Verlag, ISBN 3-7721-0239-5)
2) Fr. John F. Harvey, O.S.F.S.: Homosexuality and the Catholic Church. Clear Answers to Difficult Questions (Ascension Press. ISBN: 978-1-932927-62-7)
3) David Morrison: Beyond Gay (Our Sunday Visitor, ISBN: 0-87973-690-9)
4) Joe Dallas: The Gay Gospel? How Pro-Gay Advocates Misread the Bible (Harvest House Publishers, ISBN-13: 978-0-7369-1834-3. ISBN-10: 0-7369-1834-5). Besonders zu empfehlen ebenso wie die übrigen Werke von Joe Dallas!
5) Thomas E. Schmidt: Straight & Narrow? Compassion and Clarity in the Homosexual Debate (InterVarsity Press. ISBN 0-8308-1858-8)
6) Arthur Goldberg: Light in the Closet. Torah, Homosexuality and the Power to Change (Red Heifer Press. ISBN: 978-09631478-9-9)
7) John Piper & Wayne Grudem: Recovering Biblical Manhood & Womanhood. A Response to Evangelical Feminism. (Crossway Books. ISBN 13: 978-1-58134-806-4. ISBN 10: 1-58134-806-1)
8) Robert Lewis: Raising a Modern-Day Knight. A Fathers Role in Guiding His Son to Authentic Manhood (Tyndale House Publishers. ISBN-13: 978-1-58997-309-1. ISBN-10: 1-58997-309-7)
Oder auch die Arbeiten von Dr. Robert Gagnon, Michael L. Brown (siehe Links auf unserer Homepage).
Natürlich gibt es auch eine Reihe wissenschaftlicher Fachliteratur. Wir verweisen hierfür ebenso auf unsere Homepage (www.freewebs.com/jason-online).
Argumente über die genetischen oder soziologischen Ursprünge der Homosexualität, über wahrhaft liebende homosexuelle Beziehungen nichts davon würde Paulus beeindrucken. Er würde ganz einfach die Verwendung derartiger Informationen in Argumenten für die Akzeptanz homosexuellen Verhaltens als weiteren Beweis der menschlichen Blindheit hinsichtlich der Versklavung durch die Sünde verstehen.
Marion Soards, Scripture and Homosexuality.
Paulus war es, der Homosexualität ausdrücklich verurteilt hat: im Römerbrief verweist er sowohl auf das Verhalten wie die inneren Anziehungen, im 1. Korinther- und im 1. Timotheusbrief sieht er das Verhalten getrennt von der Neigung. Er verschwendet auch keine Zeit darauf, weiter darüber zu argumentieren, da er ganz selbstverständlich davon ausging, dass seine Leser ebenso als falsch erkennen würden, was er verurteilte (womit er wohl auch richtig lag !). Bei anderen Punkten verbringt er ganze Kapitel damit, seine Verurteilung zu begründen. Warum? Weil er hier offensichtlich seine Leser noch von seiner Verurteilung überzeugen will. Homosexuelle Sünde hingegen fällt für Paulus in dieselbe Kategorie wie etwa Ehebruch und bedarf somit keiner weiteren Erklärung mehr. Eine Auffassung, die uns zu denken geben sollte.
Es kann also keinen Zweifel daran geben, dass Paulus Homosexualität als etwas Falsches und Unnatürliches ansah, auch wenn das heute einigen nicht passt und sie es gerne im Licht der damaligen Zeit sehen und auf Basis neuer Erkenntnisse eigenmächtig uminterpretieren wollen. Er setzte diese Überzeugung durchaus auch bei seinen Lesern voraus, beschrieb diese Sünde aber nicht als schlimmer als etwa andere Sünden. Er sah sie als Symptom der gefallenen Natur der Menschen an, als etwas, dass nie innerhalb der Christen geschehen durfte aber auch als etwas, in das zumindest einige seiner Leser einst verwickelt waren (vgl. 1 Kor 6,9-11). Diese Menschen haben aber auch Freiheit in Christus gefunden!
Sehen wir uns doch das Verständnis des Paulus von natürlich und unnatürlich etwas genauer an und lesen hierfür Röm 1,26-27:
Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.
Wie hat man dies bisher gesehen?
Paulus beginnt den Römerbrief damit, dass er die Menschheit in ihrem noch nicht erlösten und rebellischen Zustand beschreibt. Er will hier nicht etwa einzelne Sünden hervorheben, sondern aufzeigen, dass alle Juden oder Christen ohne die Erlösung Jesu Christi verloren sind. Zunächst spricht er allgemein über die menschliche Rasse. Alle Menschen wissen, dass es Gott gibt, aber in ihrem gefallenen Zustand interessiert sie das nicht und sie machen, was sie wollen (1,18-21). Klingt das einigen vertraut? Die Herzen der Menschen wurden verfinstert und sie verfielen dem Götzendienst (Verse 21-23). Dann spricht Paulus über Homosexualität als Symptom dieses Problems und beschreibt diese als etwas Unnatürliches. Er war also nicht gerade politisch korrekt. Schließlich beschreibt er noch weitere Sünden, die ebenfallsdamals üblich waren. Von all diesen Sünden wird aber nur Homosexualität als widernatürlich bezeichnet. Heute würde man Paulus dafür wohl wegen Diskriminierung vor Gericht bringen.
Schließlich heißt es am Ende des ersten Kapitels, dass jeder Mensch, der diese Sünden begeht, den Tod verdient. Ein hartes Urteil, dass uns ebenfalls zu denken geben sollte.
Paulus behauptet dabei keineswegs, dass jeder Mensch all diese Sünden begeht, die in diesem Kapitel aufgezählt werden. Er geht aber sehr wohl davon aus, dass diese Sünden weithin praktiziert werden und dass niemand, der dies liest nicht zumindest eine seiner eigenen Sünden auf dieser Liste wiederfindet. Ein zeitloses Statement wie es scheint.
Im zweiten Kapitel wendet sich Paulus dann an die Juden im Besonderen und sagt ihnen, sie können keineswegs davon ausgehen, dass sie von der Todesstrafe ausgenommen sind. Sünde findet sich überall unabhängig von Nation oder Religion. Gleichzeitig aber ruft er zum Vertrauen in Christus anstatt auf die eigene Gerechtigkeit auf. Ebenfalls ein Statement, das uns zu denken geben sollte.
Nun meinen manche, Paulus würde hier nicht wahre Homosexuelle beschreiben, sondern Heterosexuelle, die homosexuelle Akte vollziehen, die gegen ihre eigene Natur sind. Heterosexuelle, die dies tun, würden ja gleichsam gegen ihre eigene Natur verstoßen und das verurteilt Gott.
Die Sünde hierbei wäre also, etwas zu verändern, was für den Einzelnen (!) natürlich ist. Wenn es für jemand natürlich wwäre, homosexuell zu sein und er/sie dies auch auslebt, wäre das keine Sünde, da er/sie sich gemäß seiner/ihrer Natur verhält.
Nach dieser Auffassung verurteilt Paulus hier also Heterosexuelle, die wider ihre eigene Natur handelten, indem sie homosexuelle Akte begingen. Ähnlich wäre es wohl mit Homosexuellen, die heterosexuelleAkte zu tun versuchen.
All das hätte überhaupt nichts zu tun mit liebevollen homosexuellen Beziehungen, so wie wir sie heute kennen. Diese würden ja nur gemäß ihrer wahren Natur handeln und wären deshalb nicht das Ziel der Aussagen des Paulus. Paulus hätte von etwas ganz anderem gesprochen.
Ist das wirklich so?
Leider verfallen auch immer mehr TheologInnen dieser schwulen Ideologie wenn auch mit den besten Absichten. Eine Ideologie, die äußerst geschickt geplant und vorbereitet wurde.
Gehen wir also näher auf die Aussagen von Paulus ein. Er spricht nämlich keineswegs so subjektiv über Homosexualität, wie ihm das manche unterstellen wollen. Nichts in seinen Versen weist darauf hin, dass er einen wahren Homosexuellen von einem falschen unterscheidet. Er beschreibt homosexuelles Verhalten (!) als unnatürlich egal, wer es tut und warum er es tut. Ebenso gleichgültig ist für ihn, ob jemand es tut, weil er/sie so geboren wurde.
Paulus wird in diesen Versen auch ungewöhnlich deutlich. Er verwendet für Männer und Frauen die griechischen Wörter, die am meisten das körperliche Geschlecht ausdrücken (das Geschlecht also, das man entgegen politisch korrekter Meinung nicht verändern kann!): arsenes und theleias. Diese Wörter finden sich nur selten im Neuen Testament. Wenn man sie denn antrifft, bezeichnen sie in besonderer Art und Weise das körperliche Geschlecht wie etwa in männliches (arsenes) Kind. Sie werden also dann verwendet, wenn man besonders auf dieTatsacvhe eingehen will, dass jemand ein Mann (bzw. alternativ eine Frau) ist.
Paulus sagt demnach, dass das homosexuelle Verhalten für diese Menschen als Männer und Frauen (arsenes und theleias) unnatürlich war, nicht etwa weil es nicht ihrer sexuellen Orientierung entsprach. Mit anderen Worten: Paulus sagt, dass Homosexualität aus biologischer Sicht (!) unnatürlich ist und das nicht nur für Heterosexuelle, sondern für jeden, egal, ob er/sie so empfindet oder nicht.
Ein anderer Gesichtspunkt: Die Männer, die Paulus beschreibt, entbrannten in Begierde zueinander es ist also höchst unwahrscheinlich, dass sie Heterosexuelle waren, die einfach mal Homosexualität ausprobieren wollten. Oder wann hast du zuletzt einen Heterosexuellen gesehen, der in Begierde zu einem Menschen desselben Geschlechts entbrannte?
Diese von Paulus beschriebenen Menschen hatten eine sehr starke innere Sehnsucht. Behaupten zu wollen, sie wären Heterosexuelle und würden wider ihre Natur handeln, widerspricht offensichtlich diesen Versen und man muss nicht Theologie studiert haben, um das zu erkennen.
Wenn die Verse 26 und 27 außerdem Menschen beschreiben würden, die nicht von Natur aus homosexuell empfinden, nicht aber für Menschen gelten sollten, die von Natur aus gleichgeschlechtlich fühlen, müssten wir dann nicht konsequent sein und diesen Grundsatz für all die Handlungen, die in diesem Kapitel erwähnt werden, anwenden? Muss dann nicht bei allen aufgeführten Sünden so verfahren werden?
Sehen wir uns also die Sünden an, die Paulus in den Versen 20 bis 31 erwähnt:
Homosexualität
Die Menschen haben Gott erkannt, aber nicht geehrt und Ihm nicht gedankt.
Sie verfielen in ihrem Denken der Nichtigkeit und ihr unverständiges Herz wurde verfinstert.
Sie behaupteten, weise zu sein, und wurden zu Toren.
Götzendienst
Unreinheit
Lüge
Weigerung, Gott anzuerkennen
Verworfenes Denken: Tun, was sich nicht gehört
Ungerechtigkeit
Schlechtigkeit
Habgier
Bosheit
Neid
Mord
Streit
List
Tücke
Verleumdung
Üble Nachrede
Hass auf Gott
Überheblichkeit
Hochmut
Prahlerei
Erfinderischsein im Bösen
Ungehorsam gegenüber Eltern
Unverständigkeit
Haltlosigkeit
Lieblosigkeit
Kein Erbarmen
Manche sagen nun also, Homosexualität sei nur eine Sünde, wenn sie von Menschen begangen wird, die nicht natürlich so empfinden (siehe oben genannte Argumentation). Sehen wir uns doch einmal diese ganze lange Liste an Sünden an, die im selben Kapitel wie Homosexualität erwähnt werden. Sünden, für die logischerweise derselbe Grundsatz angewendet werden müsste. Dies jedoch führt offensichtlich zu absurden Ergebnissen. Die einzig annehmbare Schlussfolgerung ist also, dass homosexuelle Handlungen unabhängig von dem, wie Menschen von Natur aus empfinden Sünde sind. Dies allein aufgrund der Tatsache, dass Gott für Männer und Frauen eine bestimmte Vorstellung hatte, was die Sexualität und das Zusammenleben anging. Sexualität im Rahmen einer lebenslangen, monogamen und heterosexuellen Ehe dient sowohl der Fortpflanzung als auch dem Wohl der Ehepartner. Dies darf nicht getrennt werden (etwa auch im Falle der Empfängnisverhütung, wo man die Fortpflanzung ausschließt, oder im Falle der Abtreibung).
Oder würde jemand ernsthaft dieselben Argumente für die Sünden aus oben genannter Liste verwenden? Gibt es eine liebende oder liebevolle Art von List und Tücke? Oder von übler Nachrede? Das ist absurd. Man kann eben nicht beides haben. Die Versuche, hier anders zu argumentieren, klingen schon beinahe wie ein verzweifelter Versuch, das eigene Verhalten um dessen Unangemessenheit aus christlicher Sicht man tief im Inneren sehr wohl weiß nachträglich theologisch zu rechtfertigen.
Es gibt nun auch Menschen, die argumentieren, diese Verse würden sich nur auf Menschen beziehen, die sich dem Götzendienst verschrieben haben und nicht aber auf schwule Christen, die den wahren Gott anbeten.
In Vers 23 schreibt Paulus: Sie vertauschten die Herrlichkeit des unvergänglichen Gottes mit Bildern, die einen vergänglichen Menschen und fliegende, vierfüßige und kriechende Tiere darstellen. (Einheitsübersetzung). Aufgrund dieses Verses meinen manche, die Aussagen von Paulus würden sich nur auf die Menschen beziehen, die Götzen oder falsche Götter anbeten und nicht auf Schwule oder Lesben in liebenden und verantwortungsvollen homosexuellen Beziehungen. Letztere hätten ja nichts mit Götzendienst zu tun.
Tatsächlich?
Natürlich spielt der Götzendienst eine wichtige Rolle in diesem Kapitel. Paulus beginnt, indem er die allgemeine Rebellion der Menschen beschreibt, die das Geschöpf eher als den Schöpfer anbeten. Hier setzen nun schwule Theologen bzw.deren Anhänger an: Das würde nicht für sie gelten, da sie keine Götzen anbeten, sondern den wahren Gott.
Paulus beschreibt aber hier vielmehr wie bereits erwähnt die allgemeine Rebellion, die die Rebellion im Besonderen erst möglich macht. Man muss sich nicht erst vor dem goldenen Kalb verneigen oder um es herumtanzen, um an einem allgemeinen Leugnen Gottes teilzunehmen oder um diesem Leugnen durch bestimmte Taten Ausdruck zu verleihen. Dies hat nicht zwangsweise etwas mit Götzendienst zu tun.
Man muss nur einmal mit gesundem Menschenverstand dieses Kapitel durchlesen. Denken wir doch noch einmal an all die Sünden, die hier aufgezählt werden. Wenn man nun das Argument, hier würde nicht Homosexualität verurteilt, wie wir sie kennen, sondern Götzendienst, auch auf die anderen Sünden anwendet, ergeben sich absurde Ergebnisse. Oder würde jemand ernsthaft behaupten, all diese Sunden wären nur abzulehnen, wenn sie im Kontext des Götzendienstes begangen werden, aber akzeptabel, wenn sie in einer verantwortungs- und liebevollen Art und Weise begangen werden? Wohl kaum.
Das ist Unsinn und jeder Mensch kann das auch ohne theologische Ausbildung erkennen. Hier werden nicht Sünden verurteilt, die im Zusammenhang eines Götzendienstes begangen werden, sondern all diese aufgezählten Sünden sind Symptome eines gefallenen Zustands.
Nun führen einige wiederum an, Paulus würde hier übertriebenes und unverantwortliches sexuelles Verhalten ansprechen, das aus reiner Lust geschieht und Sex mit mehreren bzw. wechselnden Partnern umfasst. Das aber hat nichts zu tun mit einer liebevollen, verantwortungsbewussten homosexuellen Beziehung mit nur einem Partner.
Die Menschen, die Paulus in diesem Kapitel beschreibt, entbrannten aus Begierde zueinander, empfanden also Lustgefühle für Angehörige des eigenen Geschlechts und hatten auch Sex miteinander. Eine klare Angelegenheit. Weder die Art und Weise, wie er dies ausdrückte noch die Wahl seiner Worte weist jedoch darauf hin, dass hier mit vielen Menschen des eigenen Geschlechts Sex praktiziert wurde oder dass hier oft oder wahllos sexuelle Akte vollzogen wurden. Das aber heißt nichts anderes als dass Paulus homosexuelle Akte an sich verurteilte und diese Verurteilung nicht einschränkte oder begrenzte (etwa auf die, die Homosexualität nicht verantwortungs- bzw. liebevoll oder mit vielen Partnern praktizieren). Diese Sünde wird nicht geringer, wenn sie nur einmal im Leben mit nur einem einzigen Menschen begangen wird. Das mag zwar manchem nicht passen, aber Paulus war hierzu eindeutig.
Gehen wir nun darauf ein, wie Paulus bestimmte griechische Wörter verwendet.
Oder wisst ihr nicht, dass die Ungerechten Gottes Königtum nicht erben werden? Lasst euch nicht beirren. Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Lustknaben [griech.: malakos] , noch Männerliebhaber [griech.: arsenokoite], noch Diebe, noch Ausbeuter, nicht Säufer, nicht Schmähmäuler und auch nicht Räuber werden das Königtum Gottes erben. (1 Kor 6,9-11. Übersetzung von Fridolin Stier. Kösel-Verlag München und Patmos-Verlag Düsseldorf. Sehr zu empfehlen!!)
und bedenkt, dass das Gesetz nicht für den Gerechten bestimmt ist, sondern für Gesetzlose und Ungehorsame, für Gottlose und Sünder, für Menschen ohne Glauben und Ehrfurcht, für solche, die Vater oder Mutter töten, für Mörder, Unzüchtige, Knabenschänder [griech.: arsenokoite], Menschenhändler, für Leute, die lügen und Meineide schwören und all das tun, was gegen die gesunde Lehre verstößt. (1 Tim 1,9-11 Einheitsübersetzung).
Im Römerbrief beschreibt Paulus Homosexualität im Detail. Bei oben genannten Versen aber erwähnt er sie nur und führt sie zusammen mit anderen Verhaltensweisen auf. Warum?
Im 1. Korintherbrief will er, dass das Verhalten von Christen sich völlig von dem von Nichtchristen unterscheidet (hört, hört ). Christen müssen in einer Art und Weise leben, die sie vom Rest der Welt abtrennt bzw. unterscheidet ähnlich wie in Levitikus 18 und 20 sich die Israeliten von anderen Völkern unterscheiden sollen, was sexuelles Verhalten angeht. Sollte das nicht auch für uns heute gelten?
Im 1. Timotheusbrief (Vers 8) hingegen weist Paulus auf den rechten Gebrauch des Gesetzes des Alten Testaments hin und führt viele der Sünden auf, die dieses Gesetz verurteilt. Menschen, die diese Sünden begehen, werden vom Gesetz überführt. In beiden Abschnitten verwendet Paulus das griechische Wort arsenokoite für männliche Homosexualität (lesbische Homosexualität kommt in der Bibel nur einmal vor, nämlich in Roem 1,26). Was hat es mit diesem Wort auf sich?
Im 1. Korintherbrief wird dieses Wort mit Männerliebhaber übersetzt, im 1. Timotheusbrief mit Knabenschänder. Im 1. Korintherbrief verwendet Paulus außerdem das Wort malakos (Lustknaben). Er sagt also, dass homosexuelle Akte, Akte zwischen erwachsenen Männern und Knaben sowie homosexuelle Prostitution Sünden sind, die diejenigen, die sie begehen, vom Königreich Gottes ausschließen. Dies neu interpretieren und aus einem klaren Nein ein Ja machen zu wollen, selbst wenn es mit den besten Absichten geschieht, bedeutet nichts anderes, als die Aussagen der Bibel und des kirchlichen Lehramts zu verdrehen.
Es gibt nun Menschen, die behaupten, Paulus hätte mit dem Wort arsenokoite nur männliche homosexuelle Prostitution gemeint (also nicht normale Homosexuelle) und das Wort malakos würde sich nur auf Männer beziehen, die sich verkaufen (wahrscheinlich damals als Frauen verkleidet) oder die beim Sex zumindest den weiblichen Part übernehmen. Arsenokoite sei ein Wort, das von Paulus geprägt wurde und noch nie zuvor in der griechischen Literatur aufgetaucht ist. Zur damaligen Zeit gab es aber sehr wohl andere griechische Wörter für homosexuell. Wenn Paulus also wirklich über Homosexualität hätte reden wollen, hätte er doch eines der bereits existierenden Wörter dafür verwendet. Da er das nicht tat, könne man auch nicht sagen, er habe homosexuelle Akte an sich und für alle Menschen verurteilt.
Beim Wort malakos gibt es weniger Einwände es kommt etwa auch in Mt 11,8 und Lk 7,25 vor, wo Jesus die beschreibt, die im Luxus leben. Es ist in diesen Versen aber nicht ganz klar, ob hier von eher schwachen Männern die Rede ist oder von Männern, die den Königen als Prostituierte zur Verfügung standen. Männern, die unter anderem als Frauen verkleidet waren.
Was jedoch klar ist, ist, dass diese Männer, nicht unbedingt Homosexuelle waren, obwohl sowohl Jesus als auch Paulus kritisch von ihnen sprachen. Ob sie nun aber homo- oder heterosexuell empfanden, es handelte sich höchstwahrscheinlich um Männer, die gleichgeschlechtlichen Sex für Geld praktizierten (also ihren Körper verkaiuften), also nicht um typische Homosexuelle. Insofern stimmt es also, dass malakos kein Begriff ist, der alle Formen von Homosexualität verurteilt. Der Begriff arsenokoite tut das aber sehr wohl. Hier wird nun manchmal eingewendet, arsenokoite wurde sich nur auf männliche Prostituierte beziehen, und zwar auf männliche Prostituierte, die sowohl bei Frauen wie bei Männern den aktiven Part übernehmen konnten (Boswell argumentiert etwa so). Alternativ heißt es, Paulus würde allgemein Immoralität verurteilen, nicht aber Homosexualität im Besonderen. Dieser Begriff würde sich also auf in irgendeiner Art und Weise unmoralische Männer beziehen, nicht aber auf Homosexuelle.
Was ist also an diesen Einwänden dran? Ist das wirklich so?
Paulus hat mit arsenokoite einen neuen Begriff geprägt. Und? Er hat 179 neue Begriffe im Neuen Testament geprägt! Diese neu geprägten Wörter verändern aber keineswegs entscheidend den Kontext, in dem sie vorkommen.
Sehen wir uns aber dieses Wort etwas näher an:
Arsenokoite ist eine Kombination der Wörter arsenos und koite. Beide Wörter tauchen nur selten im Neuen Testament auf. Arsenos bezeichnet einen Mann, mit besonderer Hervorhebung des Geschlechts. Koite kommt nur zweimal im Neuen Testament vor und bedeutet Bett mit einem sexuellen Beigeschmack:
lasst uns wohlfällig den Weg gehen, (...) nicht in Beischläfereien [koite] (Röm 13,13. Übersetzung von Fridolin Stier. Kösel-Verlag München und Patmos-Verlag Düsseldorf. Sehr zu empfehlen!)
Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden und das Ehebett [koite] bleibe unbefleckt (Heb 13,4 Einheitsübersetzung)
Die Art undWeise, wie Paulus diese beiden Wörter verwendet, macht deutlich, dass keines dieser Begriffe einen Verkauf oder Handel beinhaltet (etwa im Sinne von Prostitution). Er setzt die Begriffe männlich und Bett mit sexuellem Bezug zusammen ohne jeglichen Hinweis auf Prostitution. Das Wort arsenokoite mag zwar von späteren Autoren auch im übertragenen Sinne gebraucht worden sein, die Bedeutung, die Paulus dem beimaß, war jedoch eindeutig und enthielt keinen Hinweis darauf.
Nun ein interessanter Punkt:
Arsenokoite hat auch eine hebräische Entsprechung: mishkab zakur. Mishkab bedeutet Bett mit einer sexuellen Bedeutung - und zakur bedeutet männlich oder Männer. Kann es noch klarer werden?
Mishkab zakur findet sich etwa in Lev 18,22 und 20,13, die homosexuelle Akte zwischen Männern ausdrücklich verbieten. Hierüber gibt es keine Zweifel. In der Septuaginta, der griechischen Übersetzung der Bibel, werden genau diese Begriffe arsenos und koite zur Übersetzung dieser alttestamentlichen Verse verwendet! Als Paulus also den Begriff arsenokoite prägte, nahm er ihn also nicht aus dem luftleeren Raum, sondern direkt vom Verbot homosexueller Akte in Levitikus. Auch wenn der Begriff für Paulus neu war, war seine Bedeutung und Absicht jedoch unzweifelhaft.
Wenn sich aber gleichgeschlechtliche Empfindungen als sehr intensiv und natürlich für den Einzelnen darstellen? Ist dann nicht alles anders? Auch hierfür hat Paulus eine Antwort:
Daher soll die Sünde euren sterblichen Leib nicht mehr beherrschen, und seinen Begierden sollt ihr nicht gehorchen. Stellt eure Glieder nicht der Sünde zur Verfügung als Waffen der Ungerechtigkeit, sondern stellt euch Gott zur Verfügung als Menschen, die vom Tod zum Leben gekommen sind, und stellt eure Glieder als Waffen der Gerechtigkeit in den Dienst Gottes. (Roem 6,12-13. Einheitsübersetzung)
Angesichts des Erbarmen Gottes ermahne ich euch, meine Brüder, euch selbst als lebendiges und heiliges Opfer darzubringen, das Gott gefällt; das ist für euch der wahre und angemessene Gottesdienst. (Röm 12,1 Einheitsübersetzung)
Gott sagt nicht, dass es keinerlei Versuchungen mehr geben wird. Er will Gehorsam unabhängig etwa von den Ursachen von Homosexualität. Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen haben sich diese nicht ausgesucht, aber Gott fordert von uns klar und deutlich, das, was uns als natürlich erscheint und möglicherweise bis zu einem gewissen Grad auch nicht zu verändern ist, beiseite zu legen und Ihm als lebendige Opfer hinzugeben. Nur dann können und werden wir wahren Frieden finden. Man hilft niemandem, wenn man ihm oder ihr ein theologisches Hintertürchen öffnet, um solch klaren Aussagen zu entgehen.
Vielleicht mag sich der eine oder andere Mensch mit gleichgeschlechtlichen Neigungen nun denken, Paulus hatte doch keine Ahnung, wie es ist, schwul zu sein. Das mag durchaus so sein, aber Paulus hatte sehr wohl eine Ahnung davon, wie es ist, gegen die Sünde zu kämpfen. Es ist auch gar nicht wichtig, ob er das nachvollziehen konnte oder nicht. Er verurteilte homosexuelles Verhalten unabhängig von dessen Ursachen.
Hatte Paulus nun keine Ahnung von Homosexualität, so wie wir sie heute kennen? So wird ja heute häufig argumentiert.
Die Vorstellung einer Homosexualität zwischen Erwachsenen, die dies mit vollem Einverständnis taten, war damals aber keineswegs so fremd, wie das manche heute denken mögen. Auch die Vorstellung, Menschen könnten homosexuell geboren sein, war in hellenistischen Zeiten durchaus bekannt. Aristoteles etwa kannte die homosexuelle Orientierung sehr wohl und befürwortete sie ausdrücklich! Man kann also durchaus davon ausgehen, dass Paulus dies auch bekannt war. Außerdem ist die Bibel ja vom Heiligen Geist inspiriert und man kann doch annehmen, dass Gott ebensoviel über gleichgeschlechtliche Neigungen wusste wie wir heute.
Eine Theologie, die die Argumente der Schwulenbewegung aufgreift und unterstützt, mag zwar aus menschlicher Sicht nachvollziehbar und für Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen eine große Versuchung sein, jedoch entspricht sie nicht den biblischen Aussagen oder der Lehre der Kirche in den letzten 2.000 Jahren. Gerade Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen sollten einmal im Gebet in sich gehen und sich fragen, ob es wirklich Überzeugung ist, die sie dazu bringt, den Argumenten der Schwulenbewegung hinsichtlich der Bibel zu glauben oder passt es nicht vielmehr in ihre persönliche Lebensvorstellung? Stützen wir uns auf die Aussagen der Bibel und der Kirche oder auf unsere persönlichen Gedanken, Gefühle, Empfindungen und Erfahrungen oder aktuellen wissenschaftlichen Entdeckungen, die uns vergessen lassen, was Gott uns gesagt hat?
Vor einem jedoch hat uns die Bibel gewarnt: unser Herz kann sehr trügerisch sein...
(Quellen: u.a. Joe Dallas: The Gay Gospel? How Pro-Gay Advocates Misread the Bible (Harvest House Publishers, ISBN-13: 978-0-7369-1834-3. ISBN-10: 0-7369-1834-5), Thomas E. Schmidt: Straight & Narrow? Compassion and Clarity in the Homosexual Debate (InterVarsity Press. ISBN 0-8308-1858-8). Beides sehr zu empfehlen!! Eine weitere Quelle, ebenso empfehlenswert: Jason Evert).
Alles nur kulturell bedingt?
Die Zehn Gebote und überhaupt alles, was die Bibel zum Thema monogame, heterosexuelle Ehe, Familie und Sexualität zu sagen hat (und überhaupt alles, was da drin steht), war zur damaligen Zeit sicher gut und richtig, aber auch nur deshalb, weil die Familie dem physichen Überleben der Einzelnen diente und somit ihr Schutz und der Schutz der heterosexuellen Ehe und damit der Fortpflanzung an die erste Stelle gesetzt werden musste! All die biblischen Gebote haben deshalb nur historischen Wert und sind aus heutiger Sicht längst überholt!
Hört sich ja erst einmal ganz logisch an - und wie jede Irrlehre steckt hier ein Kern Wahrheit drin. Selbstverständlich ist ein wesentlicher Aspekt der Bibelauslegung und des Verständnisses dessen, was dort aus der Sicht und mit dem Hintergrund der Schreiber geschildert wurde, die Kenntnis der damaligen Kultur und des Lebensumfeldes. Biblische Aussagen und Feststellungen des kirchlichen Lehramtes aber allein auf ökonomische, historische, kulturelle oder ganz einfach physische Aspekte begrenzen zu wollen, ist eine rein menschliche Sichtweise - keinesfalls aber die Sichtweise Gottes.
Natürlich wurde die Bibel von Menschen mit begrenztem Verständnis und mit einem bestimmten kulturellen und historischen Hintergrund geschrieben. Wer aber hier stehen bleibt, ignoriert, dass sie von Gott inspiriert wurde, dass der Heilige Geist also die Schreiber der Bibel geführt und angeleitet hat. So sind biblische Aussagen auch keineswegs nur Glaubensaaussagen, sondern haben durchaus auch einen realen Hintergrund.
Gott, der Schöpfer des Universums, der die Schreiber der Bibel durch den Heiligen Geist inspiriert hat, soll bei dem, was Er dort ins Leben gerufen hat, nicht das gewusst haben, was wir heute wissen? Nehmen wir uns da nicht ein bisschen zu wichtig? Versuchen wir da nicht, selbst Gott spielen zu wollen?
Wesentliche Aussagen zur monogamen, heterosexuellen Ehe, zu essentiellen Geboten und Verboten finden wir in allen Büchern der Bibel - verfasst über mehrere Jahrtausende in unterschiedlichsten Kulturen und historischen, kulturellen und politischen Hintergründen. Jesus selbst hat den Standard der heterosexuellen, monogamen und lebenslangen Ehe bestätigt - und Er soll keine Ahnung von dem gehabt haben, was wir heute wissen? Gott, der Israel - und uns heute - die Zehn Gebote gegeben hat, soll dies nur getan haben, um das Überleben der damaligen Familienclans zu sichern?
Natürlich gibt es Gebote, die eindeutig einem kulturellen Hintergrund zuzuordnen sind (etwas Aussagen zu langen Haaren). Gerade aber Grundaussagen zu Ehe und Familie werden immer wieder wiederholt - auch und gerade von den zölibatär lebenden Aposteln, die ja eigentlich keinen Grund mehr hatten, das physische Überleben eines Familienclans sichern zu wollen. Auch hat die Kirche in den letzten 2.010 Jahren immer an diesen Grundaussagen festgehalten.
Warum nun also diese - wenngleich wohl gut gemeinten - Zweifel und "Neuinterpretierungen"?
Nun, ich kann nicht in die Herzen von Menschen schauen. Was ich aber weiß, ist, dass Satan der Meister der Lügen ist und leider immer wieder Menschen diese gut klingenden Lügen glauben.
Jesus selbst hat uns gesagt, dass uns die Wahrheit frei machen wird. Ebenso werden wir in der Bibel aufgefordert, bis zum Schluss an dieser Wahrheit und an Gottes Geboten festzuhalten und den beschwerlichen Weg zum engen Tor zu gehen, täglich uns selbst zu verleugnen und Jesus nachzufolgen - im Gegensatz zum leichten Weg, der zu einem breiten Tor und dem Abgrund dahinter führt...
Dr. Bill Maier - Focus on the Family - Response to Gay Marriage
Deutsche Bischofskonferenz
Ungleiches ist nicht gleich. Zur Kontroverse um die "Homo-Ehe"
- Behauptungen und Fakten -
"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz
der staatlichen Ordnung." Art. 6 (1) GG
1. "Eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft unterscheidet sich nicht von der Ehe zwischen Mann und Frau."
Dieser Unterschied besteht durchaus: Bei einer Ehe handelt es sich um zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts. Das Geschlecht ist nicht nur etwas am Menschen, sondern bestimmt ihn durch und durch. Mann und Frau ergänzen und bereichern sich in ihrer Liebe gegenseitig auf besondere Weise - geistig, psychisch und körperlich. In der Fruchtbarkeit ihrer Liebe wird die Verwiesenheit von Mann und Frau in herausragender Weise sichtbar und für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft wichtig. Der Zusammenhang von Ehe und Familie ist ein wesentlicher Grund des besonderen Schutzes der Ehe, zu dem unsere Verfassung den Staat verpflichtet.
2. "Der Staat muss vergleichbare Lebensformen auch gleich behandeln."
Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und der Ehe handelt es sich eben nicht um vergleichbare Lebensformen. Unser Grundgesetz verlangt die Bevorzugung der Ehe gegenüber allen anderen Formen der Partnerschaft, weil sie für die Gesellschaft Unvergleichliches leistet. Sie sichert durch die Zeugung und Erziehung von Kindern die Zukunft unserer Gesellschaft. Davon profitiert die ganze Gesellschaft, auch Menschen ohne Kinder und gleichgeschlechtliche Paare. Durch eine Gleichstellung würde Unvergleichliches gleich behandelt.
3. "Wenn der Schutz der Ehe damit begründet wird, dass die Ehe auf Familie - also auf Kinder - hin angelegt ist, dann sind kinderlose Ehen überprivilegiert. Es ist deshalb sinnvoll, zwischen Ehe und Familie zu trennen. Die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften würden behandelt wie kinderlose Ehen und die Familien würden im Blick auf die Kinder eine zusätzliche Privilegierung erhalten."
Das Eherecht kann von der Familie nicht absehen. Es hat Mann und Frau nicht nur als Liebespaar in ihrer Zweisamkeit im Blick, sondern auch als Vater und Mutter, die für Kinder sorgen. Das Eherecht zielt auf die Absicherung der Partnerschaft von Mann und Frau auch und gerade im Blick auf die Gründung einer Familie. Als Rechtsrahmen für die Familie hat die Ehe einen höheren Schutzbedarf als die gleichgeschlechtliche Partnerschaft, aus der Kinder naturgemäß nicht hervorgehen können.
4. "Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist ja überhaupt keine Ehe und mit ihr auch nicht gleichgestellt."
Das Lebenspartnerschaftsgesetzes übernimmt die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Ehe weitgehend: Die eingetragene Partnerschaft wird auf dem Standesamt begründet. Die Partner haben die Möglichkeit, einen gemeinsamen Partnerschaftsnamen zu führen. Zu den Angehörigen des jeweiligen Partners wird ein Verwandtschaftsverhältnis begründet. Unterhaltsrechte und -pflichten werden begründet. Der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung vergleichbare Güterstände werden für gleichgeschlechtliche Lebenspartner eingeführt. Die Partnerschaft wird vor dem Familiengericht aufgehoben. Es gilt das gesetzliche Erbrecht. Nahezu alle Gesetze, in denen das Wort "Ehegatte" vorkommt, werden geändert und die Partner der Eingetragenen Lebensgemeinschaft den Ehepartnern gleichgestellt. Nicht zufällig sprechen viele Menschen von der "Homo-Ehe".
5. "Die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist ein konservatives Projekt. Es zielt auf lebenslange Verbindlichkeit und gegenseitige Verantwortung. Diese sind unter ethischen Gesichtspunkten positiv zu werten und entlasten die staatliche Gemeinschaft. Deshalb liegen rechtliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften auch im Interesse des Staates."
Die Übernahme von wechselseitiger Verantwortung ist zu begrüßen. Dies erfordert und legitimiert jedoch nicht die Gleichstellung mit der Ehe und die vorgesehenen zahlreichen Gesetzesänderungen. Die nichtehelichen Lebenspartner können zahlreiche Rechtsbereiche im Verhältnis zueinander durch vertragliche Vereinbarungen regeln. Einzelne Gesetzesänderungen, die der Rechtssicherheit von nichtehelichen Lebenspartnern dienen, können erwogen werden, sofern vertragliche Vereinbarungen nicht möglich sind.
6. "Die Ehe verliert nichts an Bedeutung dadurch, dass einer sehr kleinen anderen Gruppe ähnliche Rechte zugesprochen werden. Man nimmt der Ehe nichts, man gibt nur den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften etwas dazu. Alle Ehepaare können wie bisher zusammenleben."
Eine Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe kann nur anstreben, wer den Mehrwert der Ehe ignoriert. Man muss dazu zumindest das Eheverständnis um alle Familienbezüge reduzieren.
Die Tilgung aller Familienbezüge aus dem Eherecht betrifft durchaus das einzelne Ehepaar - insbesondere wenn es Kinder hat - und stellt darüber hinaus das gewachsene Verständnis der Institution Ehe zum Nachteil der ganzen Gesellschaft in Frage.
7. "Das Ansehen homosexueller Partnerschaften in der Gesellschaft kann durch ein Rechtsinstitut gehoben werden. Dies ist wünschenswert, um Vorurteile und Diskriminierung abzubauen."
Homosexuelle Menschen werden in der Gesellschaft weitgehend akzeptiert. Art. 2 des Grundgesetzes schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Eine gesetzliche Diskriminierung besteht nicht. Die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Ehe ist aufgrund ihrer Funktion für die Gesellschaft gerechtfertigt und benachteiligt damit nicht willkürlich nichteheliche Lebensgemeinschaften, zu denen auch die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu zählen sind. Gesetzlich sind die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften anderen Lebenspartnerschaften gleichgestellt, so dass sie auch diesen gegenüber nicht benachteiligt sind.
Das Recht sollte nicht für Symbol- und Statuspolitik missbraucht werden.
8. "Eine rechtliche Regelung für eine kleine Minderheit kann das christliche Abendland nicht in Gefahr bringen. Es gibt in anderen Ländern ähnliche Rechtsinstitute, ohne dass diese zu einer Gefährdung von Ehe und Familie geführt haben."
Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass der Bedarf für eine solche Änderung gering ist. Deswegen sollte nicht die gewachsene Ordnung des Ehe- und Familienrechts grundlegend verändert werden, zumal sich alle Rechtsfragen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften innerhalb dieser Systematik lösen lassen.
9. "Vieles hat sich in unserer Gesellschaft im Laufe der Jahrzehnte verändert. Auch die Einstellung zu Ehe und Familie. Es hat deshalb wenig Sinn, in dieser Frage auf das Grundgesetz zu pochen. Wenn sich die Einstellungen in der Gesellschaft verändert haben, dann muss man das Grundgesetz entsprechend anpassen. Schließlich war früher auch die Homosexualität strafbar."
Der Eindruck ist falsch: Ein grundlegender Wandel in der Einstellung zu Ehe und Familie ist nicht erkennbar. Die Wertschätzung sowohl der Familie als auch der Ehe ist unverändert hoch. Auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Ehe und Familie hat sich nicht verändert. Die Ehe ist die beste Grundlage für Familie - und trotz gestiegener Scheidungszahlen - die weitaus stabilste Form der Partnerschaft der Eltern, die Kindern die größte Gewähr dafür gibt, mit Vater und Mutter gemeinsam aufzuwachsen. Auch in der Lebensführung der Menschen ist der Zusammenhang von Ehe und Familie äußerst eng. 1997 waren bei mehr als vier Fünftel der neugeborenen Kinder Vater und Mutter miteinander verheiratet. Von den nichtehelich geborenen Kindern erleben etwa ein Drittel die - meist baldige - Eheschließung der Eltern. Die Zahl der kinderlosen Ehen (im Alter zwischen 35 und 40 Jahren) hat sich mit einem Anteil von 12-13% in den letzten Jahrzehnten so gut wie nicht verändert.
Gerade angesichts drastisch gesunkener Kinderzahlen bedarf die Familie eines besonderen Schutzes und verstärkter Förderung. Und weil Kinder hauptsächlich da sind, wo Ehe ist, muss sie besonders geschützt und gefördert werden.
10. "Die Kirche behauptet, vor Gott sei jeder Mensch gleich und mit der gleichen Würde ausgestattet. Deswegen ist es nicht vertretbar, Lesben und Schwule zu diskriminieren. Es ist jedoch eine Diskriminierung, wenn gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten dürfen oder wenigstens in einer der Ehe vergleichbaren Form lebenslange Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung in rechtsverbindlicher Form vor der Öffentlichkeit bekunden können."
Jeder Mensch ist vor Gott mit der gleichen Würde ausgestattet. Deswegen verbietet es sich, homosexuell veranlagte Männer und Frauen zu diskriminieren oder ihnen wegen ihrer Veranlagung mit Missachtung zu begegnen.
Jedoch sind nicht alle Handlungen von Menschen in gleicher Weise richtig und nicht alle Lebensformen gleich gut. Homosexuelle Beziehungen lehnt die Kirche ab, da die Geschlechtlichkeit nach der Schöpfungsordnung auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet ist.
Aber selbst wenn die sittliche Lehre der Kirche nicht geteilt wird, ist es in rechtlicher Hinsicht keine Diskriminierung, wenn gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten dürfen. Wegen der Verschiedenheit von Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft und der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung der Ehe will das Grundgesetz bewusst eine Bevorzugung der Ehe vor allen anderen Lebensformen. Dies ist keine willkürliche Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte und insofern keine Diskriminierung.
11. "Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Kirche anderer Meinung ist als die Politik. Aber es kann in einem pluralistischen demokratischen Staat nicht sein, dass die Gesetzgebung von katholischen Wertvorstellungen bestimmt wird."
Die Kirche kann und muss in der pluralen Gesellschaft ihre Überzeugung darlegen, sie begründen und für sie Zustimmung suchen. Die Kirche unterstützt den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat; sie tritt damit auch für das Recht ein, dass Menschen - sofern sie nicht grundlegende Rechte anderer verletzen - ihr Leben nach ihren eigenen Wertvorstellungen gestalten. Sie unterstützt dieses Freiheitsrecht auch dann, wenn sie die Lebensweise sittlich nicht für richtig hält.
Bei der "Homo-Ehe" geht es nicht um die sittliche Bewertung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und nicht um katholische Wertvorstellungen, sondern um die Frage, ob es gerecht ist, Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleichzustellen, ob es für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft gut ist, den Zusammenhang von Ehe und Familie in Frage zu stellen, ob es ungerecht ist, für gleichgeschlechtliche Partnerschaften kein eigenes Rechtsinstitut zu schaffen.
Darüber muss die ganze Gesellschaft mit guten Argumenten diskutieren. An diesem Diskurs beteiligt sich die Kirche engagiert.
Zentralstelle Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz
Bonn, 08.11.2000
(Quelle: http://www.dbk.de/stichwoerter/data/00676/index.html)
Gott ist es doch egal, wer neben uns im Bett liegt!
Das lässt sich weder mit der Bibel noch mit der 2.000-jährigen Geschichte des Christentums begründen. Jesus selbst hat den Standard der Heterosexualität, den wir in Genesis finden, bekräftigt und in vielen Büchern der Bibel finden wir Hinweise auf dieses Thema, besonders auf gleichgeschlechtliche Handlungen.
Noch mehr Fragen...
Die Kirche hat doch mittlerweile anerkannt, dass es nicht nur Sinn und Zweck einer Ehe ist, Kinder zu zeugen, sondern dass der partnerschaftliche Aspekt ebenfalls eine Rolle spielt. Außerdem gibt es ja auch Ehen, die keine Kinder bekommen können. Warum also nicht auch homosexuelle Partnerschaften akzeptieren, die verantwortungsvoll gelebt werden und ebenso die Ansprüche monogam und lebenslang haben?
Zum einen ist bei homosexuellen Partnerschaften die Fortpflanzung von vorne herein ausgeschlossen - und dies nicht nur aufgrund der medizinschen Unmöglichkeit bei einem der beiden Partner. Fortpflanzung ist und bleibt aber ein wesentlicher Aspekt der Ehe. Was die partnerschaftliche Seite angeht: jede menschliche Beziehung, jeder menschliche Bund muss ein Spiegelbild des Bundes sein, den Gott in Jesus Christus mit uns eingegangen ist. Im Gegensatz zum Vertrag, bei dem Eigentum ausgetauscht wird, schenkt man sich beim Bund selbst: der Mann schenkt sich der Frau (und umgekehrt) und Gott dem Menschen in Jesus (und hoffentlich auch hier umgekehrt!). Das biblische - heterosexuelle - Menschenbild zieht sich durch das gesamte Zeugnis der Heiligen Schrift und ist ein wesentlicher Bestandteil desselben. Paulus und andere warnen nicht nur aus Unkenntnis von "Neigungshomosexualität" vor homosexuellem Verhalten, sondern ihnen ist bewusst, dass wir damit radikal gegen Gottes Plan für uns verstoßen - und sie wissen auch, dass dies ebenso radikale Konsequenzen mit sich bringt. Auch wenn das Bedürfnis, liebevolle homosexuelle Partnerschaften einzugehen, durchaus verständlich und nachvollziehbar ist, ist es gleichwohl nicht akzeptabel, da wir unsere eigene Liebe dann über die Liebe zu Jesus Christus stellen und Er nicht mehr der Mittelpunkt einer solchen Beziehung ist - und dies auch nicht sein kann.
Es ist doch besser, Homosexuelle, die sich nicht ändern können ("Neigungshomosexuelle"), leben in einer verantwortungsvollen Partnerschaft, für die dieselben Bedingungen wie für eine Ehe gelten (Monogamie und lebenslange Bindung), als ein gefährliches und ausschweifend-zügelloses Leben in der schwulen Szene zu führen!
Ist es nicht ein Armutszeugnis, wenn Theologie mit dem "kleineren Übel" argumentiert? Wo soll diese Art der Argumentation aufhören? Nein, es ist nicht besser, da zweimal falsch nicht automatisch richtig (oder so etwas wie "fast richtig" oder "weniger schlecht") macht! Wir alle haben unser Kreuz zu tragen, aber zu behaupten, es gäbe keine andere Wahl als dies, hieße, dass Jesus, der durch seinen Tod die Macht der Sünde über uns gebrochen hat, umsonst gestorben ist. Ebenso ist es ein Schlag ins Gesicht derer, die Freiheit gefunden haben und sich von ihren Neigungen nicht mehr ihr Leben diktieren lassen. Außerdem ist es angesichts der durchschnittlichen weitaus kürzeren Dauer homosexueller Beziehungen (im Vergleich zu heterosexuellen Partnerschaften) sowie der weitaus geringere Anteil von monogamen Beziehungen an der Gesamtzahl der Prtnerschaften (ebenso im Vergleich zu heterosexuellen Bindungen) eine Illusion, zu glauben, der Standard homosexueller Beziehungen würde irgendwann dem Standard heterosexueller Beziehungen entsprechen. Damit sollen die dahinter stehenden Menschen keineswegs schlecht gemacht werden - im Gegenteil. Wahre Liebe heißt auch, den anderen zu ermahnen und Falsches beim Namen zu nennen, um ihn vor Schlimmeren zu bewahren.
Menschen, die ausschließlich homosexuell empfinden und gläubig sind, haben doch überhaupt keine Möglichkeit, jemals sexuelle Erfüllung oder eine liebende Partnerschaft zu erleben, wenn man ihnen sagt, dies sei Sünde und es ihnen verbietet. Paulus hat doch - wenn auch mit Blick auf Heterosexuelle - gesagt, dass es besser sei, zu heiraten, "als sich in Begierde zu verzehren" (1 Kor 7,1-9). Er hat außerdem noch nichts von Neigungshomosexualität gewusst. Hier argumentiert man doch an den Bedürfnissen Homosexueller vorbei. Stabile homosexuelle Beziehungen können doch durchaus eine alternative zur heterosexuellen Ehe darstellen. Homosexuelle sollen doch auch Intimität empfinden dürfen!
Ein durchaus verständliches Verlangen und wir sind uns sehr wohl der Not bewusst, die dahinter steckt. Hier gibt es nur einige Probleme: zum einen ist es falsch, anzunehmen, dass Menschen, die für sich entschieden haben, sie möchten ihre gleichgeschlechtlichen Neigungen aus Glaubensgründen nicht ausleben, zwangsweise ein unerfülltes und einsames Leben haben. Das Gegenteil ist oft der Fall! Diese Menschen setzen ihre von Gott geschenkten Gaben und talente zum Wohl der Kirche ein und folgen so Jesus nach. Sie haben in diesem Rahmen sehr wohl erfüllende Beziehungen - zu Freunden, Glaubensbrüdern und -schwestern, Gemeindemitgliedern usw. Und sie haben Gott das geopfert, was ihnen am wichtigsten erschien - und das alles aus Liebe zu Ihm! Welch größeres Opfer und welch besseres Zeichen der Liebe kann man sich vorstellen, als sein Kreuz auf sich zu nehmen und Jesus nachzufolgen! Wir sind ja keine sklaven unserer Triebe und können uns sehr wohl frei entscheiden, wie wir leben möchten. Außerdem wird mit obiger Argumentation die Bibel verdreht- im wahrsten Sinn des Wortes! - und davor werden wir in der Heiligen Schrift ausdrücklich gewarnt! Was Neigungshomosexualität betrifft: zum einen hat sich das Empfinden der Menschen damals wohl kaum vom Empfinden der Menschen heute unterschieden, wenn auch die Umstände andere waren. Paulus war ein sehr gebildeter und weit gereister Mann, der vielen Menschen begegnet ist. Warum sollte er von "Neigungshomosexualität" keine Ahnung gehabt haben? Außerdem wurde die Bibel von Gott inspiriert. Ja, Er hat sich dabei unzulänglicher Menschen bedient, aber in dem Moment, wo die Bibel geschrieben wurde, waren diese unzulänglichen Menschen vom Heiligen Geist erfüllt! Wenn man nicht merh dem Zeugnis der Bibel als Wort Gottes vertrauen könnte, wem dann? Gott, der Schöpfer des Universums, der unser Schicksal bis ans Ende aller Tage kennt, sollte nichts von "Neigungshomosexualität" gewusst haben - wir aber schon? Wer sind wir, dass wir uns über Gott stellen?
Wir wissen sehr wohl um die Bedürfnisse von Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen - wir sind nämlich selbst solche Menschen. Und als solche dürfen wir euch sagen, dass wir sehr wohl ein erfülltes und befriedigendes Leben außerhalb der Homosexualität gefunden haben. Dass sich diese Bedürfnisse auch auf andere Art und Weise befriedigen lassen!
Eine Anmerkung: Wenn "Neigung" oder "Angeborensein" ein Kriterium ethischer Bewertung für Christen sein kann, warum morgen nicht auch Pädophilie akzeptieren oder ihr Ausleben in "verantwortungsvollen Partnerschaften" als "kleiners Übel" zum wilden Leben in der Szene für gut heißen? Wir wollen hier keineswegs Homosexualität mit Pädophilie gleichsetzen, aber derartige Argumentationen öffnen anderen Argumenten Tür und Tor, ob man das nun will oder nicht.
Selbstverständlich hat es einen Einfluss auf die Bewertung der Umstände und Handlungen eines Menschen, welche Faktoren zum Entstehen dieser "Neigungen" beigetragen haben. Der biblische Standard bleibt davon aber unverändert und man hilft niemandem weiter, wenn man ihm Sünde mit "wenn und aber" ermöglicht, oder sie gar nicht mehr als solche bezeichnet und dafür die Aussagen der Bibel verdreht - wenn auch mit den besten Absichten. Als Christen haben wir ein anderes Mittel, diesen Menschen beizustehen: Liebe.
Catholic Answers (Link)
Schlusswort
Es ist uns durchaus bewusst, dass es auch schwule bzw. lesbische Paare gibt, die seit vielen Jahren monogam zusammen leben - wenngleich dies auch die große Ausnahme sein dürfte, gemessen an der zahl aller homosexuellen Beziehungen.
Wir selbst haben oft die Erfahrung gemacht, dass homosexuelle Beziehungen selten lange dauern und noch viel seltener monogam sind. Abgesehen davon mussten wir auch erfahren, dass schnelle, meist anonyme Sexkontakte sowie hemmungsloser Sex die Regel zu sein scheinen. Natürlich ist dies nicht überall und in jeder Beziehung so.
Nur: für uns als Christinnen und Christen gilt der biblische Standard einer heterosexuellen monogamen Ehe zwischen Mann und Frau. Alles andere - ob nun homo- oder heterosexuell - lehnen wir als gegen Gottes Wille gerichtet ab. Wir wissen, Gott liebt uns und wenn Er uns sagt, wir sollen dies tun oder jenes unterlassen, dann nicht, weil er uns gerne herum kommandiert, sondern weil Er uns vor Schlimmeren bewahren will.
Also selbst wenn man nun jahrelang treu in einer homosexuellen Beziehung lebt, macht es das für uns nicht richtiger oder akzeptabler. Eine heterosexuelle Beziehung zu kopieren im guten Glauben, es sei ja egal, ob es nun ein Mann und eine Frau oder zwei Männer bzw. zwei Frauen sind, halten wir für grundfalsch, da es dem biblischen Standard der Heterosexualität widerspricht, der in Genesis begründet und selbst von Jesus zitiert wurde. An keiner einzigen Stelle in der Bibel wird eine homosexuelle Beziehung befürwortet. Das sollte uns zu denken geben.
Wir respektieren und achten jedoch diese Menschen und sehen uns keineswegs in einer Position, von der aus wir urteilen oder richten könnten. Für uns selbst haben wir eine Entscheidung getroffen. Wir achten und respektieren die Entscheidungsfreiheit anderer - selbst wenn wir deren Meinung nicht teilen.
Es ist uns außerdem bewusst, dass Heterosexuelle, was zügellosen Sex, außereheliche Beziehungen sowie kurzfristige Beziehungen betrifft, gewaltig aufgeholt haben.
Ein Grund mehr für uns, zu unserem Glauben zu stehen.
Kleineres Übel?
Moraltheologisch kann man doch auch vom "kleineren Übel" reden. Wenn jemand es absolut nicht schafft, ohne eine gleichgeschlechtliche Beziehung zu leben, kann man doch auch akzeptieren, dass das Paar zumindest in einer monogamen, lebenslangen Beziehung zusammenlebt - das ist immer noch besser als ein wildes Szene-Leben!
Was für eine Theologie ist das denn? Es sei anerkannt, dass die Motivation hinter solchen Argumenten eine hilfsbereite und lösungsorientierte ist. Gleichwohl kann es doch nicht angehen, dass man Gläubigen sagt, eigentlich würde die Bibel und Kirche gleichgeschlechtliche Beziehungen unter keinen Umständen akzeptieren - wenn es aber gar nicht anders geht, dann geben wir uns auch mit weniger zufrieden. Nach dem Motto: 50% falsch ist besser als 100% falsch!
Damit helfen wir weder den Betroffenen noch der Kirche selbst. Die Betroffenen sollten jegliche Unterstützung und Liebe von der Kirche - also von uns allen! - bekommen, haben sich aber genauso an Gottes Gebote zu halten wie der Rest der Gläubigen auch. Wenn man diese Tür einmal öffnet und den Betroffenen "Hintertürchen" anbietet, versündigt man sich selbst. Als Christen sind wir angehalten, die Wahrheit zu bezeugen. Wenn wir einmal anfangen, den Standard niedriger zu setzen - wo hört das dann auf? Der nächste schafft auch dieses niedriegere Niveau nicht - setzen wir es dann noch niedrieger? Wenn die Kirche wie die Welt wird und beginnt, Kompromisse in wesentlichen Glaubensfrage zu schließen - was unterscheidet sie dann noch von der Welt? Dann hat sie schlichtweg Ihre Existenzberechtigung verloren.
Ganz abgesehen davon ist es wohl gutgemeint, aber doch etwas naiv, anzunehemn, dass in der Regel gleichgeschlechtliche Beziehungen wirklich monogam bleiben und ein Leben lang halten (nicht, dass dies irgendetwas an der Tatsache ändern würde, aber das ist schlichtweg nur selten der Fall!).
Man mag uns als "Fundamentalisten" beschimpfen - oder als sonst etwas. Wir werden uns aber auch weiterhin an die Lehren der Bibel halten und Gottes Gebote befolgen - wohl wissend, dass Gott uns liebt und uns Gebote nicht aufträgt, weil Er uns gerne herumkommandiert, sondern weil Er weiß, wohin es führt, wenn wir sie missachten!
Wir werden die "Homo-Ehe" auch weiterhin ablehnen. Wir sehen Ehe als etwas Heiliges an, das den Bund Gottes mit den Menschen wiederspiegelt und gemäß der Schöpfungsordnung nur zwischen Mann und Frau zustande kommen kann - auf einer monogamen und lebenslangen Basis. Eine gleichgeschlechtliche "Ehe" würde den Begriff der Ehe völlig auflösen und in unseren Augen und aus christlicher Sicht entwerten. Sie würde unsere Kindern das bild vermitteln, dass es unwichtig ist, ob man Mann oder Frau ist, dass es so etwas wie Geschlechterrollen eigentlich gar nicht gibt und dass jeder heiraten kann, der will - egal für wie lange. Abgesehen davon: Wenn man diese Tür einmal öffnet, kann man sie wohl kaum mehr schließen. Was ist, wenn morgen zwei Männer und eine Frau kommen und mit genau denselben Argumenten "heiraten" wollen? Warum nicht? Wenn man es den einen gestattet, warum nicht den anderen?
Wir sind der Ansicht, dass sich rechtlich auch andere Vertragsformen finden lassen, die eine gleichgeschlechtliche Beziehung rechtlich absichern, wenn man dies denn unbedingt möchte. Man muss dafür nicht in Jahrtausenden gewachsene christliche Familienwerte zerstören!
Die christliche Ehe ist in unseren Augen für alle Beteiligten (also dem Ehepaar wie den Kindern) die beste und aus christliche Sicht alleinig akzeptable Form des Zusammenlebens.
Frankreich: Katholische Schulen leisten Widerstand gegen die Homo-"Ehe"
Promote the Natural Structure of Marriage
Mit der Zeit gehen?
Solche Stellungnahmen hört man heutzutage am laufenden Band. Die verstaubte Kirche, die nicht mit der Zeit gehen will. Das verstaubte Buch, das vor 2000 Jahren geschrieben wurde und so gar nichts mit unserem Leben zu tun haben scheint.
Ist das wirklich so? Und sollte sich die Kirche der Zeit anpassen?
Nun - ja und nein. Ja, was bestimmte Formen angeht, nein, was den Inhalt angeht.
Gott hat uns bereits im Schöpfungsbericht in Genesis ein klares Konzept für menschliches Zusammenleben gegeben, dass sich wie ein roter Faden durch das Alte und Neue Testament zieht und auch von Jesus bekräftigt wurde: die heterosexuelle, monogame Liebe zwischen Mann und Frau im Rahmen einer lebenslangen Ehe.
Das soll nichts mehr mit uns zu tun haben? Wir sollten nicht die "Katze im Sack kaufen"?
Sex ist etwas unglaublich wertvolles und schönes. Warum es vergeuden? Warum sich wechselnden Partnern hingeben und sein Intimstes mit ihnen teilen, um sich dann wieder von ihnen zu trennen, weil "es" nicht funktioniert? Was, wenn es funktioniert und sich dann im Rahmen der Ehe herausstellt - aus welchen Gründen auch immer - das es auf einmal "nicht mehr funktioniert"? Trennt man sich dann vom Partner? Was für eine Partnerschaft wäre das?
Körperliche Liebe ist ein Ausdruck der Liebe zweier Menschen. In ihr verschmelzen sie und werden eins. Eine Ehe ist aber weit mehr als das. Eine Partnerschaft, die sich nur auf Sex und kurzfristige Hochgefühle gründet, wird kaum Bestand haben. Nicht umsonst spricht man heute von "Lebensabschnittsgefährten". Was für ein Wort - und doch sagt es so viel über heutige Beziehungen!
Und doch hat sich das Konzept biblischer Ehe durch die Jahrtausende bewährt. Es bietet den perfekten Rahmen nicht nur für Mann und Frau, sondern auch für die Erziehung der Kinder. Jedes andere Konzept muss hier zwangsweise versagen.
Der Schöpfer des Universums soll nichts von "unserer Zeit" gewusst haben, als er uns geschaffen hat? Als die Bibel geschrieben wurde? Aber wir - Seine Geschöpfe! - wissen es besser? Im Ernst??
Woher kommen dann all die vaterlosen Familien, die hohe Zahl von Geschlechtskrankheiten, ungewollten Schwangerschaften, Trennungen und dergleichen mehr?
Eine Kirche sollte dort mit der Zeit gehen, wo es darum geht, die Menschen mit zeitgemäßen Mitteln anzusprechen. Neue Formen der Evangelisation zu finden wäre hierfür ein Beispiel. Neue Formen der Berufungspastoral ein anderes. Wenn eine Kirche jedoch beginnt, an ihren Grundwerten, an der biblischen Wahrheit oder ihren Inhalten zu rütteln, nur um "mit der Zeit zu gehen" und mehr Besucher in die Kirche zu locken, unterschreibt sie ihr eigenes Todesurteil. Sünde, die widerspruchslos in der Gemeinde geduldet wird, breitet sich schnell wie eine Krebsgeschwulst im Körper aus. Und bald schon verschwindet die Gemeinde dann in der Bedeutungslosigkeit. Sie wollte wie die Welt werden, um der Welt zu gefallen. Gerade das darf sie nicht.
"Manchmal brauchen die Menschen etwas Beständiges" hat mir einmal Josef Mittermaier, Provinzial der bayerischen Kapuziner über die katholische Kirche gesagt.
Und damit hat er recht: was die Kirche betrifft, brauchen die Menschen etwas Beständiges.
Gott liebt uns doch alle!
Tun wir. Auch wenn manche unter uns oft noch Schwierigkeiten haben, an die Liebe Gottes zu glauben - angesichts der Verfehlungen, die sie sich geleistet haben. Aber so ist Gott: wenn wir bekennen, bereuen und uns ändern, vergibt Er uns. Er liebt uns so sehr, dass Er Seinen Sohn hingegeben hat, um für UNS zu sterben!
Was mit derartigen Statements aber oft unterschwellig zum Ausdruck kommt: Gott liebt uns, egal was wir tun. Wir können weitermachen wie bisher, tun und lassen, was wir wollen - Gott liebt uns. Alles ist gut.
Eine Schwester in Christus sage mir einmal: "Wenn wir sündigen ist, das so, als würden wir Christus anspucken. Er ist für uns gestorben und ließ sich ans Kreuz schlagen - und wir spucken auf Ihn!".
Da steckt eine Menge Wahrheit drin.
Gott liebt uns, soviel ist sicher. Aber lieben wir Ihn genauso? Entgegen weitläufiger Meinung ist Gott durchaus auch ein Gott, der gefürchtet werden will. Gerade weil Er uns liebt, hat Er uns mehrmals ausdrücklich davor gewarnt, uns von Ihm abzuwenden und ein Leben zu führen, das nicht Seinen Grundsätzen entspricht. Er hat uns aber auch die freie Wahl gelassen. Wir können uns für oder gegen Ihn entscheiden. Wie auch immer unsere Wahl ausfallen wird, sie hat Konsequenzen. Trotz oder gerade wegen der Liebe Gottes.
Jesus hat uns gesagt, dass das Tor zum Himmel eng ist und der Weg beschwerlich. Nur wenige werden ihn gehen - die meisten wählen das breite Tor, zu dem ein weitaus bequemerer Weg führt. Er hat uns nie versprochen, dass es leicht wird - Er hat nur gesagt, dass es sich lohnen würde.
Gott liebt uns. Das ist aber für uns kein Freiticket für ein Verhalten frei nach Lust und Laune, nach dem Motto: Gott liebt uns trotzdem, egal, was wir tun. Uns wird schon nichts geschehen.
Wenn man sich da mal nicht irrt.
Fragen & Kritik
Haben nicht alle Männer früher oder später homosexuelle Neigungen? Sollte deshalb die Kirche dem Thema nicht aufgeschlossener gegenüber stehen?
Solche Fragen hört man tatsächlich manchmal von Christen und sie sind auch ernst zu nehmen. "Neigungen" ist ein dehnbarer Begriffe. Männer werden gerade in jungen Jahren sehr leicht sexuell erregt - manchmal genügt hierfür bereits ein Blick auf die eigenen Geschlechtsorgane. Einmal vom Anblick eines anderen Mannes sexuell erregt worden zu sein, bedeutet also noch lange nicht, man hätte homosexuelle "Neigungen" (oft werden hier noch durch nichts belegte Statistiken aufgeführt). Und selbst wenn dem so wäre: als Christ sind wir Gottes Geboten verpflichtet. Wir wissen, dass uns Gott liebt. Wenn Er uns also Gebote erlässt, dann nicht, um uns herum zu kommandieren, sondern eben weil Er uns liebt und vor den Konsequenzen unserer Handlungen bewahren will.
Die Bibel darf man doch nicht wörtlich nehmen! Sie wurde zwar von Gott inspiriert, aber von Menschen geschrieben. Und Paulus hatte keine Ahnung von homosexuellen Neigungen, so wie wir sie heute kennen!
Hier begibt man sich auf gefährliches Glatteis. Zu sagen, die Bibel sei zwar inspiriert, aber gleichzeitig auch von Menschen - mit all ihren Fehlern - geschrieben, würde dem Missbrauch und der Willkür Tür und Tor öffnen. Wann auch immer uns etwas an der Bibel nicht passt, muss man es dann eben im Licht der damaligen Zeit oder mit dem Hintergrund des Schreibers sehen, der damals noch nicht das Hintergrundwissen hatte, das wir heute haben. Was gibt uns das Recht, so von der Bibel zu reden? Und wer bestimmt dann, was gilt und was zu verwerfen oder "umzuinterpretieren" ist? Dann kann man aus jedem A ein B machen - je nach Beleiben und "neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen". Gott ist der Schöpfer des Universums. Zu behaupten, die von Gott inspirierte Bibel und deren Schreiber hätten keine Ahnung von der Homosexualität gehabt, so wie wir sie heute können, würde nicht nur bedeuten, Gott hätte keine Ahnung gehabt, was Er da eigentlich schuf, es würde uns mehr noch über Gott stellen. Abgesehen davon dürfte auch der Mensch Paulus, der hier oft angesprochen wird und der sehr weit herumgereist ist und unzählige Menschen getroffen haben dürfte, sehr wohl eine Ahnung von Homosexualität gehabt haben. Und es ist ja auch nicht so, dass sich Homosexualität im Laufe der Jahrtausende groß verändert hat - von äußerlichen Praktiken vielleicht einmal abgesehen. Gerade die, die hier immer mit der Genetik argumentieren, würden sich damit ja ein Eigentor schießen! Selbst wenn man aber dieses Argument gelten lässt, muss doch auch gesehen werden, dass Homosexualität in mehreren Büchern des Alten und Neuen Testaments, in mehreren Kulturen und über eine sehr, sehr lange Zeit verurteilt wurde. Und KEIN EINZIGES MAL wurde sie befürwortet!! Das sollte uns doch zu denken geben...
Noch ist doch gar nicht geklärt, was Homosexualität verursacht. Es könnte doch auch genetisch bedingt sein! Kann denn etwas Sünde sein, dass in unseren Genen ist?
Es ist erstaunlich, wie sich selbst Christen hier so leicht in die Irre führen lassen. Bleiben wir doch um der Diskussion willen bei dem Argument. Wo hört das dann auf? Was, wenn morgen genetische Mitursachen für Pädophilie, Alkoholismus, bestimmte Formen kriminellen Verhaltens entdeckt werden (hier soll keineswegs Homosexualität mit diesen Begriffen in eine Reihe gestellt werden, aber dieses Argument führt unweigerlich zu derartigen Konsequenzen!)? Ist dann all dies nicht mehr Sünde? Müssen wir dann die Bibel umschreiben? Nirgends in der Bibel finden wir einen Hinweis darauf, dass wir dieses oder jenes nicht tun dürfen, ausser wir hätten es in den Genen. Wenn ich genetisch bedingte Diabetes habe, darf ich auch nicht jedes Stück Torte essen, das auf dem Tisch steht - ich muss vielmehr lernen, damit zu leben (auch hier gilt: hiermit soll nicht Homosexualität mit Krankheiten gleichgesetzt werden. Es geht hier vielmehr um die irrige Annahme, dass etwas, was in irgendeiner Form Mitursachen in unserem Gencode hat, gleichzeitig deshalb moralisch akzeptabel sein muss). Es steht uns nicht zu, nach Gutdünken und mit unserer begrenzten menschlichen "Weisheit" Wahrheiten der Bibel umzuschreiben und am christlichen Menschenbild zu rütteln. An dieser Stelle soll auch noch auf etwas anderes hingewiesen werden: Was, wenn man mit dieser Überzeugung falsch liegt? Die Bibel warnt uns ausdrücklich davor, andere Menschen in die Irre zu führen und zur Sünde zu verleiten... Ausserdem vergisst man dabei auch oft die Tradtition und Lehrmeinung seiner eigenen Kirche - und dies in manchen Fällen über Jahrhunderte. Schließlich sind wir nicht Sklaven unseres Gencodes. Zu behaupten, es wäre genetisch bedingt und damit zu unterstellen, diese Menschen können ja gra nicht anders, zeugt von einem Menschenbild, das uns zu willenlosen Sklaven unserer Gene macht.
Wenn die Kirche das Ausleben von Homosexualität verbietet, werden solche Menschen doch nie sexuelle Erfüllung finden!
Also ist es besser, "sexuelle Erfüllung" in einem Kontext zu finden, der klar den biblischen Vorgaben widerspricht? Was für eine Theologie wäre denn das? Nein, wir ziehen den Hut vor all denen, die gleichgeschlechtliche Neigungen empfinden, aber für sich entschieden haben, dass sie Jesus mehr lieben als alles andere. Die ihr Kreuz auf sich nehmen und Jesus nachfolgen - auch wenn es nicht leicht wird. Aus eigenen Erfahrungen können wir Ihnen sagen: es lässt sich durchaus auch ein erfülltes Leben als Mensch mit gleichgeschlechtlichen Neigungen finden, ohne dabei Sex mit demselben Geschlecht haben zu müssen! Eine sexuelle "Erfüllung", die nicht den biblischen Vorgaben der monogamen und heterosexuellen, lebenslangen Ehe entspricht, ist keine "Erfüllung", sondern ein Bruch von Gottes Geboten und kann nie wahre Erfüllung bedeuten!
Eine Bekehrung von Homosexualität ist doch gar nicht möglich!
Die Frage ist, was man hiermit eigentlich sagen will. Der wissenschaftliche Hintergrund dieser Aussage sei mal dahingestellt (wir verweisen auf die este Langzeitstudie zu diesem Thema, die besonders auch auf den religiösen Hintergrund eingeht). Es geht aber hier nicht um "Bekehrung" im Sinne von "Umpolung". Es geht darum, ein Leben nach christlichen und biblisch begründeten Grundsätzen zu leben, und das schließt ein Ausleben von Homosexualität unserer Auffassung nach eindeutig aus. Es lässt sich aber durchaus ein Leben führen, ohne dies tun zu müssen. Ein Leben, das erfüllt und reichhaltig ist.
Es ist doch besser, Homosexuelle führen eine verantwortungsvolle Partnerschaft als dass sie sich in der Szene herum treiben und mit mehreren Männern (bzw. Frauen) Sex haben! Zumindest ist es das kleinere Übel!
Also sollen wir den biblischen Grundsatz der monogamen, heterosexuellen und lebenslangen Ehe mal so einfach über Bord werfen? Als Christ mit dem "kleineren Übel" zu argumentieren, ist schon fast armselig. Es geht ja auch nicht nur darum, Menschen etwas zu "verbieten", sondern ihnen die positive Alternative hierzu zu zeigen: ein Leben in der Nachfolge Jesu Christi! Derartige "Argumente" zeugen von einem Menschenbild, das die Betroffenen zu ärmlichen, willensschwachen, triebgesteurten und hilflosen Individuen macht! Vielmehr sollte man Homosexuellen mit Liebe und Verständnis begegnen - vor allem, wenn sie sich entschlossen haben, ihre Neigungen nicht auszuleben, sondern ein Leben mit und für Jesus zu führen! Wir ziehen den Hut vor all denen, die dies auf sich nehmen und dafür neben ihren eigenen Versuchungen oft auf Spott, Angriffe und Unverständnis stoßen.
Es kommt doch nur darauf an, wie sich die Menschen lieben! Wenn sich zwei Männer mit einer selbstlosen Liebe lieben, ist das doch genauso in Ordnung wie wenn das ein Mann und eine Frau tun! Es ist doch nicht das Geschlecht, sondern nur die Liebesbeziehung wichtig!
Das würde bedeuten, wir würden unsere persönliche Liebe über die Liebe zu Christus stellen - und davor hat Er uns ausdrücklich gewarnt! Auch Spencer Tracey und Katherine Hepburn haben sich unsterblich geliebt, aber Spencer Tracey war verheiratet - und das nicht mit Katherine. Ehebruch bleibt Ehebruch, egal wie man das Kind nennt. Liebe macht nicht alles automatisch richtig und moralisch akzeptabel. Natürlich gibt es Homosexuelle, die sich sehr lieben und das soll hier gar nicht lächerlich gemacht werden. Aber als Christen vertrauen wir eben doch mehr dem, was uns unser Vater im Himmel gesagt hat - und eine Liebe, die nicht Seinen Vorgaben entspricht, ist für uns einfach nicht akzeptabel. Mal ganz abgesehen davon fragt man sich, warum im Durchschnitt homosexuelle Beziehungen so viel kurzlebiger als heterosexuelle sind, wenn die Liebe doch dieselbe ist. Und betrachtet man die vielen Faktoren, die zur Homosexualität beitragen, spielen da sehr oft noch ganz andere Sachen eine Rolle, die mit Liebe wie wir sie als Christen kennen, nicht zu tun haben (und das ist absolut wertneutral gemeint). Das soll Homosexuelle nun keineswegs schlecht machen oder ihre Gefühle verletzen, aber als Christen können wir einfach nicht allem nachgeben, auch wenn wir uns noch so sehr danach sehnen mögen...
Bei homosexuellen Partnerschaften kommt es doch auch darauf an, ob sich die Menschen lieben. Wenn sie sich ebenso selbstlos und aufopfernd (Stichwort: Agape) lieben wie andere Christen, ist doch aus christlicher Sicht nichts dagegen zu sagen!
Wie bereits erwähnt, macht Liebe alleine nichts besser oder schlechter. Ein heterosexueller Ehebruch bleibt ebenso Ehebruch, auch wenn der neue Partner heiß und innig geliebt wird. Wenn wir unsere eigene Liebe über die Liebe zu Gott stellen, wenn Jesus nicht mehr der Mittelpunkt in unserer Partnerschaft ist, liegen wir falsch. Christen lieben sich aufopfernd und selbstlos, weil Gott uns zuerst geliebt hat und weil wir in allem, was wir tun, Gottes Bund und Seine Liebe zu uns widerspiegeln möchten. Menschen, die zu uns Christen sehen, sollen allein durch unser Verhalten und die Art und Weise, wie wir Beziehungen eingehen, Gott erkennen können. Dies ist bei homosexuellen Partnerschaften nicht der Fall, auch wenn sich die Partner durchaus ernsthaft lieben können. Diese Liebe spiegelt aber nicht Gottes Liebe wider, also kann sie nicht dasselbe sein wie die Liebe, die Jesus von uns verlangt. Außerdem wird hier aus einem klaren biblischen Standard ein moralischer Relativismus - eine völlig subjektive und individuelle Auslegung oder gar Verdrehung biblischer Wahrheiten. Wo hört das auf? Ist einer derartigen Argumentation einmal Tür und Tor geöffnet, lassen sich da noch ganz andere Denkspiele vorstellen! Wir können nicht unsere eigenen Standards schaffen und sie dann biblisch begründen wollen. Die kirchliche, vom Heiligen Geist geleitete Überlieferung - mündlich (Tradition/Lehramt) wie schriftlich (Bibel) hat 2.00 Jahre lang hierzu eindeutig Position bezogen. Das sollten und dürfen wir nicht vergessen. Uns ist durchaus das ehrliche Bedürfnis homosexuell empfindender Menschen bewusst - wir sind - oder waren - selbst welche. Es gibt für Christen aber noch andere Optionen
In der Bibel steht nichts von liebenden und verantwortungsvollen gleichgeschlechtlichen Beziehungen und Empfindungen. Das war den Autoren der Bibel wohl unbekannt. Allein das homosexuelle Verhalten wurde abgelehnt.
Der Autor der Bibel ist Gott. Dem Schöpfer des Universums aber unterstellen zu wollen, Er hätte keine Ahnung von dem gehabt, grenzt an Gotteslästerung. Meist wird nun gebetsmühlenartig angeführt, die Bibel sei zwar von Gott inspiriert, aber von unzulänglichen Menschen mit begrenztem Hintergrund geschrieben worden und anderslautende Meinungen seien fundamentalistisch (allein diese Argumentation ist schon selbst fundamentalistisch da sie von vorneherein Widerspruch ausschließt und andere Meinungen nicht gelten lässt!), dies ist aber beinahe willkürliche Argumentationsgrundlage für beinahe ebenso willkürliche Auslegungen. Der Standard der heterosexuellen monogamen Ehe wurde in Genesis begründet und über die Jahrtausende aufrecht erhalten und von Jesus selbst bekräftigt. Und all diese Menschen hätten keine Ahnung von dem gehabt, was wir in unserer unendlichen Weisheit heute wissen? Aus unserer eigenen Erfahrung können wir euch sagen, dass Menschen wie wir zu allen Zeiten existierten und uns auch durchaus bewusst ist, was in uns vorgeht. Menschen wie etwa Paulus, dem Schüler des größten Rabbi aller Zeiten und einem weitgereisten Mann, der unzählige Menschen getroffen hat, unterstellen zu wollen, er hätte keine Ahnung gehabt, was gleichgeschlechtliche Neigungen ausmacht bzw. dass diese auch verantwortungsvoll gelebt werden können, ist ein theologisches Armutszeugnis. Ohne hier Vergleiche anstrengen zu wollen, jedoch hinweisend auf die Gefahr solcher Argumentationen: Pädophilie kommen heute mit genau derselben Argumentation: früher hätte man gar nicht gewusst, was wir heute wissen nämlich dass Beziehungen zwischen jungen Menschen und Erwachsenen durchaus auch liebevoll und verantwortungsbewusst gestaltet werden können usw. Heißt das nun, dass aus theologischer Sicht irgendwann auch pädophilie Beziehungen mit dem christlichen Glauben vereinbar sind?
Schließlich werden wir in der Bibel mehrmals nicht zuletzt von Jesus selbst! darauf hingewiesen, dass jedes Verhalten im Herzen beginnt und das Herz trügerisch ist...
Wer nun behauptet, kein ernstzunehmender Bibelwissenschaftler würde die eigenen Aussagen bestreiten, will entweder eine eigene schwache Position damit stärken, indem er andere schlecht macht, oder er beleidigt all die Bibelwissenschaftler, die anderer Meinung sind, als nicht ernstzunehmend. Hier ließe sich eine endlose Reihe von Theologen bzw. Geistlichen anführen, die das nicht so sehen. Einige wenige Beispiele: Prof. Dr. Scott Hahn, Weihbischof Dr. Andreas Laun und nicht zuletzt Papst Benedikt XVI. Soll man all diese Menschen nicht ernst nehmen? Gleichwohl scheuen sich die Autoren derartiger Thesen nicht, die eigene Position zu verabsolutieren eine Praxis, die sie bei anderen als fundamentalistisch oder gar Gehirnwäsche bezeichnen. Hier kann man nur das kirchliche Lehramt bitten, endlich einzuschreiten. Es kann nicht angehen, dass Menschen mit kirchlichem Lehrauftrag wenn auch mit den besten absichten derartiges verbreiten bzw. dass in offiziellen Lehrmaterialien derartige Thesen zu finden sind.
Mit dem historischen oder kulturellen Argument, dass alles nur im Lichte der damaligen Zeit sieht, ist dem Missbrauch und der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wer leugnet, dass bestimmte christliche Grundsätze (etwa die heterosexuelle Ehe zwischen Mann und Frau) über alle Zeiten hinweg als Standard gelten müssen (!!), widerspricht nicht nur kirchlichem Lehramt und der Bibel selbst, er entwertet beide, indem genau diese Willkür zum allgemeinen Prinzip erhoben wird. Dann kann man nämlich die Bibel gleich vergessen, da schließlich jedeR dann eine eigene Auffassung von dem hat, was man wohl damals damit gemeint und was heute nicht mehr zu gelten hat. Dann wäre die Bibel irgendwann nur mehr ein komisches altes Buch, das keiner mehr braucht. Schließlich haben wir ja die moderne Wissenschaft und unsere Theologinnen und Theologen.
Nein, wir sind nicht wissenschaftsfeindlich. Glaube und Vernunft sind eine Einheit. Wir vertrauen aber den klaren Aussagen der Bibel und des kirchlichen Lehramts mehr als den Privatmeinungen diverser Theologen. Manches ihrer Thesen mag sogar in offiziellen Lehrmaterialien zu finden sein, für uns ist aber nur das bindend, was die Bibel bzw. das kirchliche Lehramt selbst als verbindlich erklärt. Und damit sind wir bisher sehr gut gefahren.
Wer nun behauptet, dass bestimmte Bibelstellen Homosexualität bzw. homosexuelles Verhalten nur angeblich verurteilen, widerspricht nun nicht nur der Bibel selbst wie auch bereits vielzitiertem kirchlichem Lehramt, er muss außerdem schon gymnastische Verrenkungen antreten, um dies zu begründen. Uns sind solche Verrenkungen nicht unbekannt und wir sind uns auch bewusst, dass diese zumeist mit den besten Absichten geschehen und im tiefen Bewusstsein, recht zu haben. Gleichwohl sind solche Behauptungen abzulehnen und höchst gefährlich für die Autoren dieser Thesen selbst, aber auch für diejenigen, die das zu hören bekommen und dem sogar Glauben schenken. Wer lehrt, hat eine größere Verantwortung und aus eigener Erfahrung können wir euch sagen, dass ihr damit niemandem helft, selbst wenn das eure Absicht ist.
Manch einer mag nun anführen, warum sollten nur bestimmte Verse zeitlos gültig sein, andere aber nicht. Dies hört sich aber schon fast nach einem verzweifelten rhetorischen Trick an, der eigenen Position mangels schlüssiger Argumente mehr Gewicht geben zu wollen. Der Standard der heterosexuellen monogamen Ehe sowie die Ablehnung homosexuellen Verhaltens (und damit einschlussweise auch allem anderen, was sich außerhalb der heterosexuellen Ehe bzw. in unangemessener Art und Weise innerhalb dieser vollzieht) zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Alte und Neue Testament, sowie durch die gesamte jüdische wie christliche Geschichte. Andere Bestrebungen und Tendenzen haben erst in jüngster Zeit ernstzunehmendes Gewicht bekommen. Drehen wir den Spieß doch einmal um: all die Verse, die Homosexualität bzw. homosexuelles Verhalten verurteilen, sollen abzulehnen sein bzw. im Licht der heutigen Zeit nicht mehr gültig sein (wobei sie gemäß dieser Definition dann auch damals nicht gültig waren, da sie auf dem Unwissen der Autoren berufen. Dann ist aber die ganze Bibel ungültig!), bei anderen Bibelversen sieht man dieses Problem aber offenbar nicht (abgesehen von denen vielleicht, die sämtliche biblischen und kirchenrechtlichen Aussagen relativieren wollen und ihre eigene Weisheit bzw. die der Wissenschaft zum Maß aller Dinge erheben). Das ist unlogisch.
Der Mensch ist frei - deshalb müssen wir auch liebende homosexuelleBeziehungen anerkennen!
Der Mensch aber ist frei und darf nicht zum Instrument anderer gemacht werden. Seine Natur ist genau diese Freiheit und Selbstbestimmung. So gehört etwa zur Sexualität sowohl die Fortpflanzung als auch die menschliche Gemeinschaft und Zuneigung. Das kirchliche Lehramt ist hier nicht konsequent, da es die Fortpflanzung der Tiere einfach auf die Menschen überträgt und letztere nicht als freie Personen sieht. Sexualität ist aber Ausdruck der freien menschlichen Persönlichkeit. Somit muss sexuelles Verhalten akzeptiert werden, wenn sich dadurch die Liebe zweier freier Menschen ausdrückt. Wer also die liebende Paarbeziehung in einer Ehe akzeptiert, kann nicht gleichzeitig sexuelle Akte in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung verwerfen, weil ihnen die Fortpflanzung fehlt. Wer Homosexuelle als Personen anerkennt, muss also auch ihre Beziehungen anerkennen.
Wir sind ja bereits teilweise auf derartige Argumente eingegangen, die zwar gut gemeint sein mögen, die wir als Christinnen und Christen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen (!) aber trotzdem oder gerade deswegen! aus tiefstem Herzen ablehnen.
Der Mensch ist frei so weit, so gut. Die Freiheit der persönlichen Entscheidung ist ein wesentlicher Grundsatz des christlichen Glaubens, wenngleich diese Freiheit auch auf der Gnade Gottes basiert, die der Freiheit zuvor kommt. Gott hat es uns überlassen, uns für oder gegen Ihn zu entscheiden. Er zwingt uns zu nichts. Wir sollten uns aber wohl bewusst sein, dass diese Entscheidung in welcher Richtung sie auch getroffen wird Konsequenzen haben wird. Wer aber als Christ argumentiert, dass ein solcher auch die Freiheit hat, für sich selbst und abweichend von den Lehren der Bibel und der Kirche als Leib Christi Entscheidungen zu treffen, die als vom christlichen Standpunkt her akzeptabel gelten sollen, der irrt gewaltig. Der Papst hat dies mit moralischen Relativismus bezeichnet eine höchst gefährliche Entwicklung, bei der der/die Einzelne darüber entscheidet, was gut, richtig und wahr ist. Wenn es darüber aber keinen allgemeinen gesellschaftlichen Konsens mehr gibt, wenn man Gott aus der Gesellschaft verbannt und den Menschen auf Seinen Thron setzt, werden wir in wenigen Generationen wieder zurück in der Barbarei sein. Berets George Washington hat festgestellt, dass es keine Demokratie ohne Moral und keine Moral ohne Religion gibt. Ohne ewige Belohnung oder ewige Verdammnis haben die Menschen keinen Grund mehr, gut zu sein.
Es ist eine komplette Verdrehung sowohl biblischer Aussagen wie der Lehre der Kirche in den letzten 2.000 Jahren, zu meinen, man könne den Grundsatz der christlichen Ehe durchbrechen. Für Christen ist eine Ehe ein Sakrament, das den Bund Jesu zur Kirche widerspiegelt. Eine lebenslanger, monogamer und heterosexueller Bund zwischen Mann und Frau, der der Fortpflanzung und dem Wohl der Ehepartner dient. Dieser Standard beginnt in Genesis und wird durch die gesamte Bibel über Tausende von Jahren und in verschiedensten Kulturen aufrechterhalten und von Jesus selbst bestätigt. Wer nun meint, dies trennen zu dürfen, endet gewollt oder ungewollt bei untragbaren Resultaten. Beispiele hierfür wären etwa die Empfängnisverhütung, bei der es nur mehr um das Wohl der Ehepartner geht, oder die Abtreibung. Auch gleichgeschlechtliche Beziehungen weichen von diesem Standard ab. Manche mögen nun anführen, sie dienen doch dem Wohl der Partner als freie Personen, da diese Menschen eben nicht anders können. Dies aber ist eine eigenmächtige Verdrehung der Bibel wie des kirchlichen Lehramts. Aus humanistischer oder gar hedonistischer Sicht mag dies akzeptabel sein. Wer den Menschen zum Zentrum des Universums macht und mit ihm moderne Wissenschaft, mag so argumentieren. Für Christinnen und Christen ist das aber nicht annehmbar. Das Wohl der Partner ist keineswegs erfüllt, wenn zwei Menschen des gleichen Geschlechts zusammen Spaß haben, da Wohl im christlichen Sinn etwas anderes bedeutet wie aus der Sicht eines ungläubigen Menschen. Haben nun Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen wirklich keine andere Möglichkeit? Nun, sehen wir uns die Bibel selbst an:
Daher soll die Sünde euren sterblichen Leib nicht mehr beherrschen, und seinen Begierden sollt ihr nicht gehorchen. Stellt eure Glieder nicht der Sünde zur Verfügung als Waffen der Ungerechtigkeit, sondern stellt euch Gott zur Verfügung als Menschen, die vom Tod zum Leben gekommen sind, und stellt eure Glieder als Waffen der Gerechtigkeit in den Dienst Gottes. (Röm 6,12-13. Einheitsübersetzung)
Angesichts des Erbarmen Gottes ermahne ich euch, meine Brüder, euch selbst als lebendiges und heiliges Opfer darzubringen, das Gott gefällt; das ist für euch der wahre und angemessene Gottesdienst. (Röm 12,1 Einheitsübersetzung)
Gott sagt nicht, dass es keinerlei Versuchungen mehr geben wird. Er will Gehorsam unabhängig etwa von den Ursachen von Homosexualität. Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen haben sich diese nicht ausgesucht, aber Gott fordert von uns klar und deutlich, das, was uns als natürlich erscheint und möglicherweise bis zu einem gewissen Grad auch nicht zu verändern ist, beiseite zu legen und Ihm als lebendige Opfer hinzugeben. Nur dann können und werden wir wahren Frieden finden.
Die Selbstbestimmung des Menschen ist somit nicht nur ein Recht und Geschenk, sondern auch eine (Auf-)Gabe. Sie bedeutet aus christlicher Sicht nicht, zu tun, wonach einem ist, sondern Jesus nachzufolgen und Gottes Gebote zu halten. Dies ist keine Versklavung oder blinder Verpflichtung, sondern Ausdruck wahrer Freiheit.
Was homosexuelle Beziehungen angeht, so fehlen diesen wie gesagt die Grundsvoraussetzungen einer christlichen Ehe. Unter anderem bedeutet dies auch die Möglichkeit der Fortpflanzung, die im Übrigen auch heterosexuelle Paare nicht einfach durch Empfängnisverhütung ausschließen dürfen! Gott hatte einen Plan für uns. Er hat uns geschaffen und sollte am besten wissen, was gut für uns ist. Und nicht zuletzt Jesus selbst hat uns gesagt, dass nicht jeder für die Ehe geschaffen ist. Dies heißt keineswegs, dass wir dazu verdammt sind, alleine zu sein. Viele von uns leben als Singles und haben trotzdem ein erfülltes Leben. Wir haben gelernt, unsere besonderen Gaben zu nutzen und unseren ganz persönlichen Weg gefunden. Seinen Weg.
Gerade weil wir die liebende Beziehung in einer heterosexuellen, monogamen Ehe akzeptieren und uns selbst als Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen anerkennen und lieben gelernt haben, warnen wir vor dem Trugschluss, gleichgeschlechtliche Beziehungen als gleichwertig mit dem biblischen Standard zu sehen und zu akzeptieren. Damit tut ihr Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen keinen Gefallen! Das heißt nichts anderes als zu sagen, der biblische und kirchliche Standard liegt bei 100 %, aber für die, die es nicht bis dahin schaffen, vergessen wird diesen Standard auch oder geben uns mit 50 % (etwa im Falle einer Ehescheidung bei heterosexuellen Paaren) zufrieden. Das ist eine armselige wenn auch gutgemeinte Theologie. Ihr würdet uns weitaus mehr helfen, wenn ihr uns klar Gottes Standard vermittelt und uns mit Liebe, aber bei Bedarf auch mit Ermahnungen, helft, diesen Standard einzuhalten bzw. unsere ganz besondere Begabung in einer aus christlicher Sicht akzeptablen Art und Weise zu nutzen.
Wer meint, Sexualität sei der Ausdruck der freien menschlichen Persönlichkeit und deshalb müsse man auch sexuelles Verhalten als ebensolchen Ausdruck anerkennen, wenn es die Liebe zweier Menschen ausdrückt, ist nicht nur gewaltig auf dem Holzweg, sondern öffnet gewollt oder ungewollt Missbrauch und Willkür Tür und Tor. Nicht alles, was im Namen von Liebe geschieht, ist auch richtig und gut zumindest nicht aus christlicher Sicht. Spencer Tracy, der berühmte Schauspieler, liebte etwa Katherine Hepburn unsterblich. Die beiden waren auch ein Paar. Spencer war aber verheiratet und das nicht mit Katherine. Auch wenn sich die beiden noch so sehr geliebt haben, bleibt das doch Ehebruch, da sie ihre Liebe über die Liebe zu Gott und Seinen Geboten gestellt haben. Nicht alles, auf das wir das Etikett Liebe kleben, wird damit auch richtig. Dies ist eine sehr naive Auffassung und für Christinnen und Christen nicht akzeptabel.
Ohne beides vergleichen zu wollen, aber doch mit dem Hinweis, dass mit einer solchen Argumentation bewusst oder unbewusst - ein Tor geöffnet wird, das man kaum mehr schließen kann: Auch Pädophilie argumentieren nun mit der liebenden und verantwortungsvollen sexuellen Beziehungen zu Minderjährigen. Soll das nun heißen, dass man das auch anzuerkennen hat? Wenn nicht, warum nicht, hat man doch dieses Argument einmal gelten lassen?
Wie wir bereits mehrmals festgestellt haben, würden wir uns nicht als Homosexuelle bezeichnen. Wir sind und bleiben das, als das uns Gott geschaffen hat: Heterosexuelle, die aus welchen Gründen auch immer (und sollten diese genetisch sein!) - ein gleichgeschlechtliches Problem haben. Gerade weil wir uns als solche Personen anerkennen, sprechen wir uns gegen gleichgeschlechtliche Beziehungen aus. Was aus nichtchristlicher oder rein weltlicher Sicht akzeptabel oder vernünftig klingen mag, ist für uns nicht annehmbar, da es uns von der Liebe Gottes trennen würde. Unsere Sehnsucht und Liebe zu Gott ist aber stärker als alle anderen Sehnsüchte. Viele von uns machten bereits die Erfahrung, was es heißt, uns von Gott abzuwenden wir möchten das nicht noch einmal durchmachen müssen. Von christlichen Theologinnen und Theologen aber wünschen wir uns mehr als gutgemeinte, aber wenig hilfreiche theologische Hintertürchen.
Nein, wir sind keine Fanatiker, die Wissenschaft und Vernunft ablehnen. Vielleicht ist es gerade diese gottgegebene Vernunft, die uns zurück zu Gott gebracht hat und erkennen ließ, wie verzerrt unsere Sichtweise von uns selbst in unserer Zeit in der schwulen Szene war und welch unglaubliche Befreiung und Liebe wir erfahren durften, nachdem wir zurück in Gottes Arme gekehrt sind.
(Quelle: u.a. Joe Dallas: The Gay Gospel? How Pro-Gay Advocates Misread the Bible (Harvest House Publishers, ISBN-13: 978-0-7369-1834-3. ISBN-10: 0-7369-1834-5). Besonders zu empfehlen ebenso wie die übrigen Werke von Joe Dallas!)
Quelle: JASON Ministries: www.freewebs.com/jason-online
Katholische Kirche: Homo-Ehe
Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen
IV. Verhaltsweisen der katholischen Politiker in Bezug auf Gesetzgebungen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften
"10. Wenn alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben, dann sind es die katholischen Politiker in besonderer Weise, und zwar auf der Ebene der Verantwortung, die ihnen eigen ist.
Wenn sie mit Gesetzesvorlagen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften konfrontiert werden, sind folgende ethische Anweisungen zu beachten.
Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung."
(Quelle: http://www.ehe-schuetzen.at/index.php?arguments)
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
ERWÄGUNGEN ZU DEN ENTWÜRFEN EINER RECHTLICHEN ANERKENNUNG DER LEBENSGEMEINSCHAFTEN ZWISCHEN HOMOSEXUELLEN PERSONEN
EINLEITUNG
1. Verschiedene Fragen bezüglich der Homosexualität sind in letzter Zeit mehrmals von Papst Johannes Paul II. und den zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls erörtert worden.(1) Es handelt sich nämlich um ein beunruhigendes moralisches und soziales Phänomen, auch in jenen Ländern, in denen es in der Rechtsordnung keine Beachtung findet. Noch bedenklicher wird es aber in den Ländern, die den homosexuellen Lebensgemeinschaften eine rechtliche Anerkennung, die in einigen Fällen auch die Befähigung zur Adoption von Kindern einschließt, bereits gewährt haben oder gewähren wollen. Die vorliegenden Erwägungen enthalten keine neuen Lehraussagen, sondern wollen die wesentlichen Punkte zu dem Problem in Erinnerung rufen und einige Argumente rationaler Natur liefern, die den Bischöfen bei der Abfassung von spezifischeren Stellungnahmen entsprechend den besonderen Situationen in den verschiedenen Regionen der Welt helfen können; solche Stellungnahmen werden darauf ausgerichtet sein, die Würde der Ehe, die das Fundament der Familie bildet, sowie die Stabilität der Gesellschaft, deren grundlegender Bestandteil diese Institution ist, zu schützen und zu fördern. Diese Erwägungen haben auch zum Ziel, die katholischen Politiker in ihrer Tätigkeit zu orientieren und ihnen die Verhaltensweisen darzulegen, die mit dem christlichen Gewissen übereinstimmen, wenn sie mit Gesetzesentwürfen bezüglich dieses Problems konfrontiert werden.(2) Weil es sich um eine Materie handelt, die das natürliche Sittengesetz betrifft, werden die folgenden Argumente nicht nur den Gläubigen vorgelegt, sondern allen Menschen, die sich für die Förderung und den Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft einsetzen.
I. NATUR UND UNVERZICHTBARE MERKMALE DER EHE
2. Die Lehre der Kirche über die Ehe und die Komplementarität der Geschlechter legt eine Wahrheit vor, die der rechten Vernunft einsichtig ist und als solche von allen großen Kulturen der Welt anerkannt wird. Die Ehe ist nicht eine beliebige Gemeinschaft von menschlichen Personen. Sie wurde vom Schöpfer mit einer eigenen Natur sowie eigenen Wesenseigenschaften und Zielen begründet.(3) Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt, die durch die gegenseitige personale Hingabe, die ihnen eigen und ausschließlich ist, nach der Gemeinschaft ihrer Personen streben. Auf diese Weise vervollkommnen sie sich gegenseitig und wirken mit Gott an der Zeugung und an der Erziehung neuen Lebens mit.
3. Die natürliche Wahrheit über die Ehe wurde durch die Offenbarung bekräftigt, die in den biblischen Schöpfungsberichten enthalten ist und auch die ursprüngliche menschliche Weisheit zum Ausdruck bringt, in der sich die Stimme der Natur selbst Gehör verschafft. Das Buch Genesis spricht von drei grundlegenden Aspekten des Schöpferplanes über die Ehe.
Zum einen wurde der Mensch, das Abbild Gottes, « als Mann und Frau » geschaffen (Gen 1,27). Als Personen sind Mann und Frau einander gleich, in ihrem Mann- und Frausein ergänzen sie einander. Die Sexualität gehört einerseits zur biologischen Sphäre, wird aber andererseits im menschlichen Geschöpf auf eine neue, und zwar auf die personale Ebene erhoben, wo Natur und Geist sich miteinander verbinden.
Zum anderen wurde die Ehe vom Schöpfer als die Lebensform gegründet, in der sich jene Gemeinschaft unter Personen verwirklicht, die die Ausübung der Geschlechtlichkeit einbezieht. « Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch » (Gen 2,24).
Schließlich wollte Gott der Einheit von Mann und Frau eine besondere Teilhabe an seinem Schöpfungswerk geben. Deshalb segnete er den Mann und die Frau mit den Worten: « Seid fruchtbar, und vermehrt euch » (Gen 1,28). Nach dem Plan des Schöpfers gehören also die Komplementarität der Geschlechter und die Fruchtbarkeit zum Wesen der ehelichen Institution.
Darüber hinaus ist die eheliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau von Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben worden. Die Kirche lehrt, dass die christliche Ehe ein wirksames Zeichen des Bundes zwischen Christus und der Kirche ist (vgl. Eph 5,32). Diese christliche Bedeutung der Ehe schmälert keineswegs den tief menschlichen Wert der ehelichen Verbindung von Mann und Frau, sondern bestätigt und bekräftigt ihn (vgl. Mt 19,3-12; Mk 10,6-9).
4. Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn. Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt « die Weitergabe des Lebens [...] beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen ».(4)
Homosexuelle Beziehungen werden « in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt... (vgl. Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10). Dieses Urteil der Heiligen Schrift erlaubt zwar nicht den Schluss, dass alle, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, bezeugt aber, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind ».(5) Dieses moralische Urteil, das man bei vielen kirchlichen Schriftstellern der ersten Jahrhunderte(6) findet, wurde von der katholischen Tradition einmütig angenommen.
Nach der Lehre der Kirche ist den Männern und Frauen mit homosexuellen Tendenzen « mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen ».(7) Diese Personen sind wie die anderen Christen gerufen, ein keusches Leben zu führen.(8) Aber die homosexuelle Neigung ist « objektiv ungeordnet »,(9) und homosexuelle Praktiken gehören « zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen ».(10)
II. HALTUNGEN GEGENÜBER DEM PROBLEM DER HOMOSEXUELLEN LEBENSGEMEINSCHAFTEN
5. Die zivilen Autoritäten nehmen gegenüber dem Phänomen der faktisch bestehenden homosexuellen Lebensgemeinschaften verschiedene Haltungen ein: Manchmal beschränken sie sich darauf, das Phänomen zu tolerieren; manchmal fördern sie die rechtliche Anerkennung solcher Lebensgemeinschaften mit dem Vorwand, hinsichtlich einiger Rechte die Diskriminierung jener Menschen zu vermeiden, die mit einer Person des gleichen Geschlechts zusammenleben; in einigen Fällen befürworten sie sogar die rechtliche Gleichstellung der homosexuellen Lebensgemeinschaften mit der Ehe im eigentlichen Sinn, ohne die rechtliche Möglichkeit zur Adoption von Kindern auszuschließen.
Wo der Staat eine Politik der Toleranz des Faktischen betreibt, die nicht das Bestehen eines Gesetzes einschließt, das solchen Lebensformen ausdrücklich eine rechtliche Anerkennung verleiht, müssen die verschiedenen Aspekte des Problems sorgfältig unterschieden werden. Das Gewissen fordert in jedem Fall, Zeugnis abzulegen für die ganze sittliche Wahrheit, der sowohl die Billigung homosexueller Beziehungen wie auch die ungerechte Diskriminierung homosexueller Menschen widerspricht. Deshalb sind diskrete und kluge Stellungnahmen nützlich, die zum Beispiel folgenden Inhalt haben könnten: den instrumentalen oder ideologischen Gebrauch aufdecken, den man von einer solchen Toleranz machen kann; den unsittlichen Charakter dieser Art von Lebensgemeinschaften klar herausstellen; den Staat auf die Notwendigkeit hinweisen, das Phänomen in Grenzen zu halten, damit das Gewebe der öffentlichen Moral nicht in Gefahr gerät und vor allem die jungen Generationen nicht einer irrigen Auffassung über Sexualität und Ehe ausgesetzt werden, die sie des notwendigen Schutzes berauben und darüber hinaus zur Ausbreitung des Phänomens beitragen würde. Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen.
Werden homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt oder werden sie der Ehe gleichgestellt, indem man ihnen die Rechte gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es geboten, klar und deutlich Einspruch zu erheben. Man muss sich jedweder Art formeller Mitwirkung an der Promulgation und Anwendung von so schwerwiegend ungerechten Gesetzen und, soweit es möglich ist, auch von der materiellen Mitwirkung auf der Ebene der Anwendung enthalten. In dieser Materie kann jeder das Recht auf Einspruch aus Gewissensgründen geltend machen.
III. RATIONALE ARGUMENTE GEGEN DIE RECHTLICHE ANERKENNUNG HOMOSEXUELLER LEBENSGEMEINSCHAFTEN
6. Um zu verstehen, weshalb es notwendig ist, sich in dieser Weise den Instanzen entgegenzustellen, die die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften anstreben, bedarf es einiger spezifischer ethischer Erwägungen, die sich auf unterschiedlichen Ebenen bewegen.
In Bezug auf die rechte Vernunft
Die Aufgabe des staatlichen Gesetzes ist gewiss im Vergleich zu der des sittlichen Gesetzes von begrenzterem Umfang.(11) Das staatliche Gesetz kann aber nicht in einen Widerspruch zur rechten Vernunft treten, ohne seinen das Gewissen bindenden Charakter zu verlieren.(12) Jedes von Menschen erlassene Gesetz hat den Charakter eines Gesetzes, insoweit es mit dem natürlichen Sittengesetz, das von der rechten Vernunft erkannt wird, übereinstimmt und insbesondere die unveräußerlichen Rechte jeder Person achtet.(13) Die Gesetzgebungen zu Gunsten der homosexuellen Lebensgemeinschaften widersprechen der rechten Vernunft, weil sie der Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen desselben Geschlechts rechtliche Garantien verleihen, die jenen der ehelichen Institution analog sind. In Anbetracht der Werte, die auf dem Spiel stehen, könnte der Staat diese Lebensgemeinschaften nicht legalisieren, ohne die Pflicht zu vernachlässigen, eine für das Gemeinwohl so wesentliche Einrichtung zu fördern und zu schützen, wie es die Ehe ist.
Man kann sich fragen, wie ein Gesetz dem Gemeinwohl widersprechen kann, das niemandem eine besondere Verhaltensweise auferlegt, sondern sich darauf beschränkt, eine faktische Gegebenheit zu legalisieren, die dem Anschein nach niemandem Unrecht zufügt. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, vor allem den Unterschied zu bedenken zwischen dem homosexuellen Verhalten als einem privaten Phänomen und demselben Verhalten als einer im Gesetz vorgesehenen und gebilligten sozialen Beziehung, aus der man eine der Institutionen der Rechtsordnung machen möchte. Das zweite Phänomen ist nicht nur schwerwiegender, sondern hat eine sehr umfassende und tiefgehende Tragweite und würde die gesamte soziale Struktur in einer Weise verändern, die dem Gemeinwohl widerspräche. Staatliche Gesetze sind Strukturprinzipien des Lebens der Menschen in der Gesellschaft, zum Guten oder zum Bösen. Sie spielen « eine sehr wichtige und manchmal entscheidende Rolle bei der Förderung einer Denkweise und einer Gewohnheit ».(14) Lebensformen und darin sich ausdrückende Modelle gestalten das gesellschaftliche Leben nicht nur äußerlich, sondern neigen dazu, bei den jungen Generationen das Verständnis und die Bewertung der Verhaltensweisen zu verändern. Die Legalisierung von homosexuellen Lebensgemeinschaften würde deshalb dazu führen, dass das Verständnis der Menschen für einige sittliche Grundwerte verdunkelt und die eheliche Institution entwertet würde.
In biologischer und anthropologischer Hinsicht
7. Den homosexuellen Lebensgemeinschaften fehlen ganz und gar die biologischen und anthropologischen Faktoren der Ehe und der Familie, die vernünftigerweise eine rechtliche Anerkennung solcher Lebensgemeinschaften begründen könnten. Sie sind nicht in der Lage, auf angemessene Weise die Fortpflanzung und den Fortbestand der Menschheit zu gewährleisten. Ein eventueller Rückgriff auf die Mittel, die ihnen durch die neuesten Entdeckungen im Bereich der künstlichen Fortpflanzung zur Verfügung gestellt werden, wäre nicht nur mit schwerwiegenden Mängeln an Achtung vor der menschlichen Würde behaftet,(15) sondern würde diese ihre Unzulänglichkeit in keiner Weise beheben.
Den homosexuellen Lebensgemeinschaften fehlt auch gänzlich die eheliche Dimension, welche die menschliche und geordnete Form der geschlechtlichen Beziehungen ausmacht. Sexuelle Beziehungen sind menschlich, wenn und insoweit sie die gegenseitige Hilfe der Geschlechter in der Ehe ausdrücken und fördern und für die Weitergabe des Lebens offen bleiben.
Wie die Erfahrung zeigt, schafft das Fehlen der geschlechtlichen Bipolarität Hindernisse für die normale Entwicklung der Kinder, die eventuell in solche Lebensgemeinschaften eingefügt werden. Ihnen fehlt die Erfahrung der Mutterschaft oder der Vaterschaft. Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften durch die Adoption bedeutet faktisch, diesen Kindern Gewalt anzutun in dem Sinn, dass man ihren Zustand der Bedürftigkeit ausnützt, um sie in ein Umfeld einzuführen, das ihrer vollen menschlichen Entwicklung nicht förderlich ist. Eine solche Vorgangsweise wäre gewiss schwerwiegend unsittlich und würde offen einem Grundsatz widersprechen, der auch von der internationalen Konvention der UNO über die Rechte der Kinder anerkannt ist. Demgemäß ist das oberste zu schützende Interesse in jedem Fall das Interesse des Kindes, das den schwächeren und schutzlosen Teil ausmacht.
In sozialer Hinsicht
8. Die Gesellschaft verdankt ihren Fortbestand der Familie, die in der Ehe gründet. Die unvermeidliche Folge der rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften ist, dass man die Ehe neu definiert und zu einer Institution macht, die in ihrer gesetzlich anerkannten Form die wesentliche Beziehung zu den Faktoren verliert, die mit der Heterosexualität verbunden sind, wie zum Beispiel die Aufgabe der Fortpflanzung und der Erziehung. Wenn die Ehe zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts in rechtlicher Hinsicht nur als eine mögliche Form der Ehe betrachtet würde, brächte dies eine radikale Veränderung des Begriffs der Ehe zum schweren Schaden für das Gemeinwohl mit sich. Wenn der Staat die homosexuelle Lebensgemeinschaft auf eine rechtliche Ebene stellt, die jener der Ehe und Familie analog ist, handelt er willkürlich und tritt in Widerspruch zu seinen eigenen Verpflichtungen.
Um die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften zu stützen, kann man sich nicht auf das Prinzip der Achtung und der Nicht-Diskriminierung jeder Person berufen. Eine Unterscheidung unter Personen oder die Ablehnung einer sozialen Anerkennung oder Leistung sind nämlich nur dann unannehmbar, wenn sie der Gerechtigkeit widersprechen.(16) Wenn man den Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, den sozialen und rechtlichen Status der Ehe nicht zuerkennt, widerspricht dies nicht der Gerechtigkeit, sondern wird im Gegenteil von ihr gefordert.
Auch auf das Prinzip der rechten persönlichen Autonomie kann man sich vernünftigerweise nicht berufen. Eine Sache ist es, dass die einzelnen Bürger frei Tätigkeiten ausüben können, für die sie Interesse hegen, und dass diese Tätigkeiten im Großen und Ganzen in den allgemeinen bürgerlichen Freiheitsrechten Platz haben. Eine ganz andere Sache ist es, dass Tätigkeiten, die für die Entwicklung der Person und der Gesellschaft keinen bedeutsamen, positiven Beitrag darstellen, vom Staat eine eigene qualifizierte rechtliche Anerkennung erhalten. Die homosexuellen Lebensgemeinschaften erfüllen auch nicht in einem weiteren analogen Sinn die Aufgaben, deretwegen Ehe und Familie eine eigene qualifizierte Anerkennung verdienen. Es gibt jedoch gute Gründe zur Annahme, dass diese Lebensgemeinschaften für die gesunde Entwicklung der menschlichen Gesellschaft schädlich sind, vor allem wenn ihr tatsächlicher Einfluss auf das soziale Gewebe zunehmen würde.
In rechtlicher Hinsicht
9. Weil die Ehepaare die Aufgabe haben, die Folge der Generationen zu garantieren, und deshalb von herausragendem öffentlichen Interesse sind, gewährt ihnen das bürgerliche Recht eine institutionelle Anerkennung. Die homosexuellen Lebensgemeinschaften bedürfen hingegen keiner spezifischen Aufmerksamkeit von Seiten der Rechtsordnung, da sie nicht die genannte Aufgabe für das Gemeinwohl besitzen.
Nicht zutreffend ist das Argument, dass die rechtliche Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften notwendig wäre, um zu verhindern, dass die homosexuell Zusammenlebenden auf Grund der bloßen Tatsache ihres Zusammenlebens die wirksame Anerkennung der allgemeinen Rechte verlieren, die sie als Personen und als Bürger haben. In Wirklichkeit können sie jederzeit wie alle Bürger, ausgehend von ihrer persönlichen Autonomie, auf das allgemeine Recht zurückgreifen, um rechtliche Situationen von gegenseitigem Interesse zu schützen. Es ist jedoch eine schwerwiegende Ungerechtigkeit, das Gemeinwohl und die authentischen Rechte der Familie zu opfern, um Güter zu erlangen, die auf Wegen garantiert werden können und müssen, die nicht für die ganze Gesellschaft schädlich sind.(17)
IV. VERHALTENSWEISEN DER KATHOLISCHEN POLITIKER IN BEZUG AUF GESETZGEBUNGEN ZU GUNSTEN HOMOSEXUELLER LEBENSGEMEINSCHAFTEN
10. Wenn alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben, dann sind es die katholischen Politiker in besonderer Weise, und zwar auf der Ebene der Verantwortung, die ihnen eigen ist. Wenn sie mit Gesetzesvorlagen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften konfrontiert werden, sind folgende ethische Anweisungen zu beachten.
Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.
Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben. Wenn es nicht möglich wäre, ein Gesetz dieser Art vollständig aufzuheben, könnte es ihm mit Berufung auf die in der Enzyklika Evangelium vitae enthaltenen Anweisungen « gestattet sein, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern ». Voraussetzung dafür ist, dass sein « persönlicher absoluter Widerstand » gegen solche Gesetze « klargestellt und allen bekannt » ist und die Gefahr des Ärgernisses vermieden wird.(18) Dies bedeutet nicht, dass in dieser Sache ein restriktiveres Gesetz als ein gerechtes oder wenigstens annehmbares Gesetz betrachtet werden könnte. Es geht vielmehr um einen legitimen und gebührenden Versuch, ein ungerechtes Gesetz wenigstens teilweise aufzuheben, wenn die vollständige Aufhebung momentan nicht möglich ist.
SCHLUSS
11. Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen. Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen. Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft.
Papst Johannes Paul II. hat die vorliegenden Erwägungen, die in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden waren, in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten am 28. März 2003 gewährten Audienz approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 3. Juni 2003, dem Gedenktag der heiligen Märtyrer Karl Lwanga und Gefährten.
Joseph Card. Ratzinger
Präfekt
Angelo Amato, S.D.B.
Titularerzbischof von Sila
Sekretär
(1) Vgl. Johannes Paul II., Ansprachen beim Angelus, 20. Februar 1994 und 19. Juni 1994; Ansprache an die Teilnehmer der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie, 24. März 1999; Katechismus der Katholischen Kirche, 2357-2359, 2396; Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Persona humana, 29. Dezember 1975, 8; Schreiben über die Seelsorge für homosexuelle Personen, 1. Oktober 1986; Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen, 24. Juli 1992; Päpstlicher Rat für die Familie, Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen Europas über den Beschluss des Europaparlamentes in Bezug auf homosexuelle Paare, 25. März 1994; Familie, Ehe und « de-facto »-Lebensgemeinschaften, 26. Juli 2000, 23.
(2) Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben, 24. November 2002, 4.
(3) Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 48.
(4) Katechismus der Katholischen Kirche, 2357.
(5) Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Persona humana, 29. Dezember 1975, 8.
(6) Vgl. zum Beispiel Hl. Polykarp, Brief an die Philipper, V, 3; Hl. Justin, Erste Apologie, 27, 1-4; Athenagoras, Bitte für die Christen, 34.
(7) Katechismus der Katholischen Kirche, 2358; vgl. Kongregation für die Glaubens- lehre, Schreiben über die Seelsorge für homosexuelle Personen, 1. Oktober 1986, 10.
(8) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2359; vgl. Kongregation für die Glaubens- lehre, Schreiben über die Seelsorge für homosexuelle Personen, 1. Oktober 1986, 12.
(9) Katechismus der Katholischen Kirche, 2358.
(10) Ebd., 2396.
(11) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 25. März 1995, 71.
(12) Vgl. ebd., 72.
(13) Vgl. Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, I-II, q. 95, a. 2.
(14) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 25. März 1995, 90.
(15) Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum vitae, 22. Februar 1987, II. A. 1-3.
(16) Vgl. Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II-II, q. 63, a. 1, c.
(17) Darüber hinaus besteht immer die Gefahr, dies darf man nicht vergessen, »dass ein Gesetz, welches aus der Homosexualität eine Grundlage zur Erlangung von Rechten macht, faktisch eine Person mit homosexueller Neigung ermutigen kann, sich als homosexuell zu deklarieren oder sogar einen Partner zu suchen, um die Anordnungen des Gesetzes auszunützen« (Kongregation für die Glaubenslehre, Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen, 24. Juli 1992, 14).
(18) Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 25. März 1995, 73.
(Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20030731_homosexual-unions_ge.html)
PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE FAMILIE
EHE, FAMILIE UND FAKTISCHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN
Vorwort
Die steigende Zahl faktischer Lebensgemeinschaften und die daraus folgende Abneigung gegen die Ehe sind ein in der ganzen Gesellschaft weitverbreitetes Phänomen, das die christliche Gemeinschaft eindringlich im Gewissen anspricht. Die Kirche hat die Zeichen der Zeit erkannt und kommt daher nicht umhin, sich mit dieser Frage zu befassen.
Im Bewußtsein der ernsten sozialen und pastoralen Folgen einer solchen Situation hat der Päpstliche Rat für die Familie im Jahr 1999 und in den ersten Monaten des Jahres 2000 eine Reihe von Studientagen veranstaltet. Das vorliegende Dokument ist das Ergebnis dieser Tagungen, an denen große Persönlichkeiten und renommierte Fachleute der ganzen Welt teilgenommen haben, um diese heikle Frage mit großer Tragweite für Kirche und Welt gebührend zu analysieren.
Das Dokument setzt sich mit der schwierigen Situation von heute auseinander, bei der es genau um den zentralen Kern menschlicher Beziehungen, um die heikle Frage der innigen Verbindung zwischen Familie und Leben, um die empfindlichsten Bereiche des menschlichen Herzens geht. Zur gleichen Zeit ist angesichts der unleugbaren öffentlichen Tragweite und der derzeitigen internationalen politischen Konstellation ein richtungsweisendes Wort notwendig und dringlich. Es richtet sich zuallererst an die entsprechenden Verantwortlichen, die durch die Verabschiedung von Gesetzen der Ehe als Institution entweder rechtlichen Bestand verleihen oder das Gemeinwohl, das diese natürliche Institution schützt, schmälern, wenn sie von einer Betrachtung der persönlichen Probleme ausgehen, die nicht der Wirklichkeit entspricht.
Die folgenden Überlegungen richten sich aber auch an die Bischöfe, die heute viele Christen dort abholen müssen, wo sie sind, und zur Aufwertung dieses natürlichen Werts führen müssen, der durch die Ehe als Institution geschützt und durch das christliche Sakrament besiegelt wird. Die in der Ehe begründete Familie entspricht dem Plan des Schöpfers am Anfang (Mt 19,4). Im Reich Gottes kann nur der Same der in das Herz des Menschen eingeschriebenen Wahrheit ausgesät werden, weil nur sie durch ihre Ausdauer Frucht bringen (Lk 8,15) kann; einer Wahrheit, die Erbarmen, Verständnis und Appell ist, in Jesus das Licht der Welt (Joh 8,12) und die Kraft zu erkennen, die uns aus der Macht des Bösen befreit.
Schließlich möchte das vorliegende Dokument ein positiver Beitrag zum Dialog sein, damit die Wahrheit der Dinge und der sich aus der natürlichen Ordnung ergebenden Forderungen klar zutage treten. Es ist somit als Teilnahme am sozio-politischen Diskurs und als Übernahme von Verantwortung für das Gemeinwohl zu verstehen.
Gott gebe es, daß viele Menschen guten Willens diese nüchternen und verantwortungsbewußten Überlegungen teilen und sie dieser für Kirche und Welt notwendigen Lebensgemeinschaft, welche die Familie ist, zum Vorteil gereichen.
Vatikanstadt, 26. Juli 2000
Gedenktag der Heiligen Joachim und Anna, der Eltern der allerseligsten Jungfrau Maria
Alfonso Kardinal López Trujillo
Präsident
Bischof Francisco Gil Hellin
Sekretär
Einleitung
1. Die sogenannten faktischen Lebensgemeinschaften haben in den letzten Jahren in der Gesellschaft eine immer größere Bedeutung gewonnen. Initiativen fordern ihre institutionelle Anerkennung, ja sogar ihre Gleichstellung mit aus der Ehe hervorgegangen Familien. Angesichts einer so ernsten Frage, die sich auf die Zukunft der ganzen Menschheitsfamilie auswirken wird, möchte der Päpstliche Rat für die Familie mit Hilfe der folgenden Überlegungen auf die Gefahren einer solchen Anerkennung und Gleichstellung für die Identität der ehelichen Verbindung sowie auf den dadurch entstehenden großen Schaden für die Familie und für das Gemeinwohl aufmerksam machen.
Nach einer Untersuchung der sozialen Aspekte der faktischen Lebensgemeinschaften, der konstitutiven Elemente und existentiellen Beweggründe setzt sich das vorliegende Dokument mit der Frage ihrer rechtlichen Anerkennung und Gleichstellung vor dem Hintergrund der in der Ehe begründeten Familie und der Gesellschaft als ganze auseinander. Danach befaßt es sich mit der Familie als Gut der Gesellschaft. Der Text betont in diesem Zusammenhang die zu fördernden objektiven Werte und die Rechtspflicht der Gesellschaft, die in der Ehe begründete Familie zu schützen und zu fördern. Danach erörtert es eingehender einige Aspekte der Forderungen nach einer Gleichstellung mit der Ehe. Schließlich legt es allgemeine Unterscheidungskriterien für die Pastoral vor, die den christlichen Gemeinschaften zur Orientierung dienen sollen.
Die folgenden Ausführungen sind nicht nur an die gerichtet, die in der katholischen Kirche die Kirche des lebendigen Gottes erkennen, die die Säule und das Fundament der Wahrheit ist (1 Tim 3,15), sondern auch an die Christen der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sowie an alle, die sich aufrichtig für dieses kostbare Gut, nämlich die Familie, die Grundzelle der Gesellschaft, einsetzen. Denn wie das II. Vatikanische Konzil lehrt, ist das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden. Darum begrüßen die Christen zusammen mit allen, welche diese Gemeinschaft hochschätzen, aufrichtig all die verschiedenen Hilfen, mittels derer man heute in der Förderung dieser Gemeinschaft der Liebe und im Schutz des Lebens vorwärtskommt und Gatten und Eltern bei ihrer großen Aufgabe unterstützt werden.[1]
I Die faktischen Lebensgemeinschaften
Soziale Aspekte der faktischen Lebensgemeinschaften
2. Der Ausdruck faktische Lebensgemeinschaft beinhaltet die Gesamtheit von vielfältigen und verschiedenartigen menschlichen Wirklichkeiten. Gemeint ist das Zusammenleben (unter Einschluß der sexuellen Gemeinschaft) ohne vorherige Eheschließung. Charakteristisch für die faktischen Lebensgemeinschaften ist genau genommen die Ablehnung der ehelichen Bindung oder der Aufschub auf einen späteren Zeitpunkt. Das hat ernste Folgen.
Bei der Eheschließung übernimmt man durch den ehelichen Liebesbund öffentlich alle Pflichten, die sich aus der so eingegangenen Bindung ergeben. Die öffentliche Übernahme der Pflichten erweist sich nicht nur für Eheleute und Kinder, für deren affektive Reifung und Erziehung, sowie für die anderen Familienangehörigen als Gut. Die in der Ehe begründete Familie ist vielmehr auch für die gesamte Gesellschaft ein grundlegendes und wertvolles Gut. Denn die Werte, die in den Beziehungen in der Familie konkret gelebt werden, bilden das feste Fundament der Gesellschaft. Die Beständigkeit dieser Beziehung wird ihrerseits aber nur durch die Ehe gewährleistet. Das sich aus der Ehe ergebende Gut ist aber genauso wesentlich für die Kirche, welche die Familie als Hauskirche[2] betrachtet. All das steht nun auf dem Spiel, wenn die Ehe als Institution implizit durch die faktischen Lebensgemeinschaften aufgehoben wird.
3. Niemand darf sich eine andere Sexualität wünschen oder mit ihr anders umgehen, als der Schöpfer es in die menschliche Natur eingeschrieben hat, oder sie entgegen der spezifisch menschlichen Finalität ihrer Akte ausleben.
Geschieht dies, wird die zwischenmenschliche Sprache der Liebe verneint und der vom Schöpfer und Erlöser des Menschengeschlechts gewollten Lebensdialog kompromittiert durch eine objektive Abweichung von der Ordnung. Da die Lehre der katholischen Kirche der Öffentlichkeit sehr wohl bekannt ist, brauchen wir hier nicht darauf zurückkommen.[3] Statt dessen verlangt die soziale Dimension dieser Frage zusätzliche Bemühungen und Überlegungen, um insbesondere denjenigen, die für das öffentliche Leben verantwortlich sind, zu zeigen, daß es nicht wünschenswert ist, private Situationen als öffentliches Interesse hinzustellen. Unter dem Vorwand, das Zusammenleben auf sozialer und rechtlicher Ebene reglementieren zu wollen, versucht man in Wahrheit, den faktischen Lebensgemeinschaften eine institutionelle Anerkennung zu verschaffen. Zum Schaden der in der Ehe begründeten Familie werden sie daher zu Institutionen, die auf rechtlicher Ebene durch Rechte und Pflichten sanktioniert werden. Damit stellt man die faktischen Lebensgemeinschaften mit der Ehe rechtlich auf eine Stufe. Verleiht man einer solchen Art des Zusammenlebens aber den gleichen Rang wie der Ehe oder stellt man es ihr auf Kosten der Wahrheit und Gerechtigkeit gleich, heißt man es öffentlich gut. Damit schadet man in großem Maße der Ehe, das heißt der natürlichen, absolut lebensnotwendigen, grundlegenden und für das gesamte Gesellschaftswesen notwendigen Institution.
Konstitutive Elemente der faktischen Lebensgemeinschaften
4. Nicht alle faktischen Lebensgemeinschaften haben dieselbe gesellschaftliche Bedeutung und dieselben Beweggründe. Versucht man neben den gemeinsamen negativen Aspekten, Aufschub, Ignoranz oder sogar Ablehnung der ehelichen Bindung, die positiven Merkmale zu bestimmen, fallen einem einige Elemente ins Auge. Erstens, der rein praktische (faktische) Charakter einer solchen Beziehung. Man muß jedoch präzisieren: Die faktische Lebensgemeinschaft setzt eine sexuelle Beziehung und ein Zusammenleben in Verbindung mit einer sexuellen Beziehung (das unterscheidet sie von jeder anderen Form des Gemeinschaftslebens) und einer tendenziell relativ festen Beziehung (das unterscheidet sie von Verbindungen mit sporadischem oder gelegentlichem Zusammenleben) voraus. Die faktischen Lebensgemeinschaften bringen keine ehelichen Rechte und Pflichten mit sich und beanspruchen nicht die dem Eheband eigentümliche Beständigkeit. Sie unterscheiden sich durch den äußerst dezidiert erhobenen Anspruch, keine irgendwie geartete Verpflichtung einzuschließen. Die stetige Instabilität, die auf die Möglichkeit zurückzuführen ist, die Lebensgemeinschaft zu beenden, ist demnach eines der Merkmale der faktischen Lebensgemeinschaften. Trotzdem besteht eine sozusagen mehr oder weniger explizite Verpflichtung zur gegenseitigen Treue, solange die Beziehung fortdauert.
5. Einige faktische Lebensgemeinschaften sind eindeutig das Ergebnis einer ganz konkreten Entscheidung. Eine faktische Lebensgemeinschaft auf Probe liegt häufig dann vor, wenn zwei Menschen zwar eine zukünftige Eheschließung beabsichtigen, sie aber von der Erfahrung einer Lebensgemeinschaft ohne eheliche Verpflichtung abhängig machen. Sie ist somit in gewisser Weise eine Vorbedingung für die Ehe, vergleichbar mit einer Ehe auf Probe[4]. Aber im Unterschied zur Ehe auf Probe strebt sie nach einer bestimmten sozialen Anerkennung.
Manche leben einfach zusammen und rechtfertigen ihre Entscheidung mit wirtschaftlichen Gründen, oder sie sagen, sie würden so Schwierigkeiten mit dem Gesetz aus dem Weg gehen. Doch nur allzuoft liegen die eigentlichen Gründe viel tiefer. Nicht selten verbirgt sich hinter diesen Vorwänden eine Einstellung, die der Sexualität nicht den richtigen Wert beimißt. Diese Mentalität ist von Pragmatismus, Hedonismus und von einem Liebesbegriff geprägt, der nicht die Übernahme von Verantwortung einschließt. Dadurch entgeht man der Verpflichtung zur Beständigkeit, der Übernahme von Verantwortung, Rechten, Pflichten, die mit echter ehelicher Liebe verbunden sind.
In anderen Fällen gehen Geschiedene solche faktischen Lebensgemeinschaften ein. Sie sind also eine Alternative zur Ehe. Dadurch daß die Gesetzgebung die Scheidung leicht macht, verliert die Ehe im Bewußtsein der einzelnen tendenziell ihre Identität. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, daß der Vertrauensverlust in die Ehe als Institution auch aus negativen und traumatischen Erfahrungen einer vorherigen Scheidung oder einer Scheidung der Eltern herrühren kann. Dieses besorgniserregende Phänomen ist in den wirtschaftlich entwickelteren Ländern ziemlich geläufig.
Wer in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt, äußert nicht selten ohne Umschweife seine Ablehnung der Ehe aus ideologischen Gründen. In diesem Fall handelt es sich um die Entscheidung für eine Alternative, um eine ganz bestimmte Weise, Sexualität zu leben. Solche Menschen halten die Ehe für inakzeptabel, weil sie ihrer Ideologie widerspreche und gleichsam eine unzumutbare Verletzung ihres persönlichen Wohlbefindens oder sogar das Grab der Liebe darstelle. Alle diese Ausdrücke deuten hin auf eine Unkenntnis der wahren Natur der menschlichen Liebe, ihrer Selbstlosigkeit, Erhabenheit und Schönheit in der Beständigkeit und Treue der menschlichen Beziehungen.
6. Dennoch sind die faktischen Lebensgemeinschaften nicht immer das Ergebnis einer so klaren Entscheidung; manchmal erklären diejenigen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, sie tolerierten oder erduldeten diese Situation nur. In einigen Ländern sind die meisten faktischen Lebensgemeinschaften auf eine Abneigung gegen die Ehe zurückzuführen, die nicht mit ideologischen Gründen, sondern mit einer fehlenden adäquaten Erziehung zur Übernahme von Verantwortung zusammenhängt. Grund hierfür sind Armut und Ausgrenzung aus dem unmittelbaren Umfeld. Das fehlende Vertrauen in die Ehe kann ebenso-insbesondere in der Dritten Welt-auf die Familienverhältnisse zurückgeführt werden. Darüber hinaus stellen Situationen von Ungerechtigkeit und Strukturen der Sünde einen nicht zu vernachlässigenden Faktor dar, der zu berücksichtigen ist. Verschlimmert werden können diese Situationen noch zusätzlich durch in der Kultur vorherrschende chauvinistische oder rassistische Einstellungen.
In diesem Kontext sind faktische Lebensgemeinschaften keine Seltenheit. Die Partner bekunden anfänglich den echten Willen, ihr Leben zu teilen. Sie betrachten sich als Ehemann und Ehefrau und bemühen sich, Pflichten zu erfüllen, die mit denen der Ehe identisch sind.[5] Die Armut, die oft in der Weltwirtschaftsordnung begründet ist, und die strukturellen Lücken im Bildungswesen sind allein schon ein Hindernis für die Bildung einer wahren Familie.
Anderweitig lebt man bis zur Empfängnis oder Geburt des ersten Kindes (und das kann ein längerer oder kürzerer Zeitraum sein) in einem eheähnlichen Verhältnis. Dieser Brauch entspricht einer altüberlieferten und traditionellen Praxis, die in bestimmten Gebieten Afrikas und Asiens stark verbreitet und mit dem verbunden ist, was man Ehe auf Raten nennt. Diese Praxis widerspricht der menschlichen Würde und ist nur schwer zu ändern. Sie zeugt von einer moralischen Verirrung, die noch durch eine ganz bestimmte und charakteristische soziale Problematik verstärkt wird. Diese Art von Verbindung ist sicherlich nicht zu den faktischen Lebensgemeinschaften zu zählen, mit denen wir uns hier beschäftigen (sie äußern sich außerhalb jeder kulturellen Anthropologie des traditionellen Typs), und sind eine ernsthafte Herausforderung für die Inkulturation des Glaubens im dritten Jahrtausend nach Christus.
Die Komplexität und Vielfältigkeit der Problematik der faktischen Lebensgemeinschaften treten klarer zutage, wenn man bedenkt, daß sie in bestimmten Fällen hauptsächlich auf die finanzielle Lage zurückzuführen sind. So begnügen sich beispielsweise manche in fortgeschrittenerem Alter in den entwickelteren Ländern mit einer faktischen Lebensgemeinschaft, weil sie befürchten, die Eheschließung führe zu einer höheren steuerlichen Belastung oder zu Einbußen in der Altersrente.
Die persönlichen Gründe und der kulturelle Faktor
7. Es ist angemessen, sich über die ursprünglichen und eigentlichen Gründe zu befragen, die in den zeitgenössischen Gesellschaften zur Krise der Ehe als religiöse und zivile Einrichtung und zu Initiativen geführt haben, welche die Anerkennung der faktischen Lebensgemeinschaften und deren Gleichstellung mit der Ehe fordern und anstreben. Unbeständige Verhältnisse, die sich eher durch ihre negativen Aspekte (fehlendes Eheband) als durch ihre positiven charakterisieren, sollen mit der Ehe auf eine Stufe gestellt werden. In Wirklichkeit verfestigen sich diese Verhältnisse in einer Vielfalt von Beziehungen, die alle weit von der wahren und vollkommenen, festen und gesellschaftlich anerkannten gegenseitigen Hingabe entfernt sind. Aufgrund der Komplexität der verschiedenen finanziellen, soziologischen und psychologischen Gründe, die alle in den Kontext der Privatisierung der Liebe und der Aufhebung des institutionellen Charakters der Ehe passen, empfiehlt es sich, die ideologische und kulturelle Sicht zu untersuchen, vor deren Hintergrund sich die faktischen Lebensgemeinschaften, so wie wir sie heute kennen, allmählich entwickelt und behauptet haben.
Der allmähliche Rückgang der Zahl der durch die Gesetzgebung der verschiedenen Staaten als solche anerkannten Ehen und Familien und die steigende Zahl von unehelichen Lebensgemeinschaften sind nicht Ergebnis einer vereinzelten und spontanen kulturellen Bewegung, sondern entspricht den geschichtlichen Wandlungen. Diese sind in den heutigen Gesellschaften in einem kulturellen Moment eingetreten, den viele renommierte Autoren als postmodern bezeichnen. Die Verkleinerung des Agrarsektors, die Entwicklung des Dienstleistungssektors in der Wirtschaft, die steigende durchschnittliche Lebenserwartung, die Unbeständigkeit des Arbeitsverhältnisses und der persönlichen Beziehungen, die sinkende Zahl der Familienangehörigen, die unter einem Dach leben, die weltweite Ausdehnung der sozialen und wirtschaftlichen Phänomene haben offenkundig zu einer steigenden Unbeständigkeit der Stellung der Familie geführt und das Ideal einer kleineren Familie gefördert. Reicht das aber, um die heutige Lage der Ehe zu erklären? Die Krise der Ehe als Institution ist dort weniger markant, wo es noch starke Familientraditionen gibt.
8. In diesem Prozeß kultureller und menschlicher Entstrukturalisierung der Ehe als Institution darf man die Auswirkung einer gewissen Gender-Ideologie nicht unterschätzen. Das Mann- oder Frausein sei grundsätzlich nicht geschlechts-, sondern kulturbedingt. Diese Ideologie höhlt die Fundamente der Familie und der zwischenmenschlichen Beziehung aus. Aufgrund ihrer Bedeutung in der heutigen Kultur und aufgrund ihres Einflusses auf das Phänomen der faktischen Lebensgemeinschaften, empfiehlt es sich daher, sie eingehender zu untersuchen.
Beim Integrationsprozeß der menschlichen Persönlichkeit spielt die Identität eine wichtige Rolle. In der Kindheit und in der Pubertät wird sich die Person Schritt für Schritt ihres Ichs, ihrer eigenen Identität bewußt. Dieses Bewußtsein der eigenen Identität erfolgt im Prozeß der Erkenntnis seiner selbst und damit auch seiner Geschlechtlichkeit. Es handelt sich um das Bewußtsein der eigenen Identität und Verschiedenheit. Die Fachleute unterscheiden in der Regel zwischen der sexuellen Identität (das heißt dem Bewußtsein der psycho-biologischen Identität des eigenen Geschlechts und des Unterschieds zum anderen Geschlecht) und der geschlechtlichen Identität (das heißt dem Bewußtsein der psycho-sozialen und kulturellen Rolle, die Personen eines bestimmten Geschlechts in der Gesellschaft spielen). Beim richtigen und harmonischen Integrationsprozeß ergänzen sich sexuelle und geschlechtliche Identität, da die Personen nun einmal den Kulturmodellen folgen, die ihrem Geschlecht in der Gesellschaft entsprechen. Die Kategorie der sexuellen Identität des Geschlechts (gender) ist demzufolge psycho-sozialer und kultureller Ordnung. Sie entspricht der sexuellen Identität, die psycho-biologischer Natur ist, wenn die Integration der Persönlichkeit von der Anerkennung der Fülle der inneren Wahrheiten der Person als Einheit von Seele und Leib begleitet ist.
In den Jahren von 1960-1970 verbreitete sich eine Theorie (die Fachleute heute allgemein als konstruktivistisch bezeichnen), wonach die sexuelle Identität des Geschlechts (gender) nicht nur Produkt der Interaktion zwischen der Gemeinschaft und dem Individuum, sondern sogar von der persönlichen sexuellen Identität unabhängig sei. Mit anderen Worten, die in der Gesellschaft vorgenommene Unterscheidung der Geschlechter in männlich und weiblich seien ausschließlich Produkt sozialer Faktoren, die in keinerlei Beziehung zur sexuellen Dimension der Person stünden. Jede sexuelle Einstellung, und damit auch die Homosexualität, sei so zu rechtfertigen. Die Gesellschaft müsse sich ändern, um in der Gestaltung des Gesellschaftslebens anderen Geschlechtern neben dem männlichen und dem weiblichen Platz zu machen.[6]
Die Gender-Ideologie hat in der individualistischen Anthropologie des radikalen Neoliberalismus einen fruchtbaren Boden gefunden.[7] Die Beanspruchung des gleichen Status für Ehe und faktische Lebensgemeinschaften (und dies sogar für homosexuelle) wird heute allgemein durch den Rückgriff auf Kategorien und Begriffe der Gender-Ideologie gerechtfertigt.[8] So gehen manche sogar so weit, daß sie jede konsensuale Verbindung Familie nennen und die natürliche Neigung der menschlichen Freiheit zur gegenseitigen Hingabe und deren Wesensmerkmale verschmähen. Diese bilden aber das Fundament der Ehe als Institution und gemeinsames Gut der ganzen Menschheit.
II- Die in der Ehe begründete Familie und faktische Lebensgemeinschaften
Familie, Leben und faktische Lebensgemeinschaft
9. Der wesentliche Unterschied zwischen der Ehe und den faktischen Lebensgemeinschaften muß richtig verstanden werden. Denn daraus erklärt sich auch der Unterschied zwischen der in der Ehe begründeten
Familie und der aus einer faktischen Lebensgemeinschaft erwachsenen Verbindung. Die Familie entspringt dem Ehebund der Eheleute. Dieser Bund der ehelichen Liebe begründet die Ehe. Die Ehe ist damit keine Einrichtung der öffentlichen Gewalt, sondern eine natürliche und ursprüngliche Institution, die ihr vorangeht. In den faktischen Lebensgemeinschaften verleiht man zwar der gegenseitigen Zuneigung Ausdruck, doch es fehlt das die Familie begründende Eheband mit seinem ursprünglichen und öffentlichen Charakter. Familie und Leben bilden eine wesentliche Einheit, die durch die Gesellschaft geschützt werden muß, geht es doch hier um den lebendigen Kern der menschlichen Genealogie (Fortpflanzung und Erziehung).
In den offenen und demokratischen Gesellschaften von heute dürfen der Staat und die öffentliche Hand die faktischen Lebensgemeinschaften nicht institutionalisieren und ihnen nicht den gleichen Status verleihen wie Ehe und Familie. Und erst recht dürfen sie sie nicht der in der Ehe begründeten Familie angleichen. Das wäre Machtmißbrauch und würde nicht zum Gemeinwohl beitragen, weil Ehe und Familie aufgrund ihrer ursprünglichen Natur einen radikalen und absoluten Vorrang haben vor der souveränen Gewalt des Staates und diese übersteigen. Wer dies nüchtern, unvoreingenommen und nicht demagogisch betrachtet, regt an, in den verschiedenen politischen Gemeinschaften ernsthaft über den lebenswichtigen und unentbehrlichen Beitrag zum Gemeinwohl nachdenken, den die in der Ehe begründete Familie im Vergleich zu den rein affektiven Lebensgemeinschaften leistet. Unsinnig erscheint die Behauptung, die lebenswichtigen Funktionen, welche die in der Institution der dauerhaften und monogamen Ehe verankerte Familie wahrnimmt, könnten von faktischen Lebensgemeinschaften, die allein in affektiven Beziehungen begründet sind, massiv, beständig und dauerhaft übernommen werden. Als wesentlicher Faktor für die Existenz, die Beständigkeit und den sozialen Frieden muß die in der Ehe begründete Familie sorgfältig geschützt und gefördert werden, und zwar in einer weiteren Sicht, die auch der Zukunft und des gemeinsamen Interesses der Gesellschaft Rechnung trägt.
10. Neben der Gleichheit vor dem Gesetz gilt auch das Gerechtigkeitsprinzip. Es verlangt, die gleich zu behandeln, die auch gleich sind, und die unterschiedlich, die auch unterschiedlich sind. Oder anders gesagt: Vor dem Recht gilt: Jedem das Seine. Dieses Gerechtigkeitsprinzip würde nun aber verletzt, wenn die faktischen Lebensgemeinschaften rechtlich gleich oder ähnlich behandelt würden wie die in der Ehe begründete Familie. Wenn die in der Ehe begründete Familie und die faktischen Lebensgemeinschaften nicht identisch sind, nicht die gleichen Rechte und Aufgaben in der Gesellschaft haben und ihr nicht in gleicher Weise dienen, dürfen sie auch nicht denselben oder einen gleichwertigen rechtlichen Status besitzen.
Das Argument derer, welche die Anerkennung der faktischen Lebensgemeinschaften (ihre Nichtdiskriminierung) fordern, beinhaltet in Wirklichkeit eine Diskriminierung von Ehe und Familie, wird sie doch mit allen anderen Formen eheähnlichen Zusammenlebens auf eine Stufe gestellt, ohne daß der vorhandenen oder fehlenden Verpflichtung zur gegenseitigen Treue und zur Zeugung und Erziehung von Kindern Rechnung getragen wird. In einigen politischen Gemeinschaften tritt heute ein Trend zutage, wonach die Ehe diskriminiert und den faktischen Lebensgemeinschaften ein ähnlicher oder sogar derselbe institutionelle Status zugebilligt wird wie Ehe und Familie. Das ist ein ernsthaftes Zeichen der Verirrung des moralischen Bewußtseins der Gesellschaft, eines schwachen Denkens über das Gemeinwohl, wenn nicht sogar eines wahren ideologischen Zwangs, den einflußreiche Pressure-groups ausüben.
11. Wenn man von den Prinzipien spricht, muß man überdies die Unterscheidung zwischen öffentlichem Interesse und privatem Interesse vor Augen haben. Im ersten Fall haben die Gesellschaft und die öffentliche Hand die Pflicht, es zu schützen und zu fördern. Im zweiten Fall muß sich der Staat auf die Garantie der Freiheit beschränken. Das öffentliche Interesse ergibt sich aus dem öffentlichen Recht. Alles, was sich hingegen auf die privaten Interessen bezieht, muß auch diesem Bereich überlassen bleiben. Ehe und Familie sind von öffentlichem Interesse, weil sie die Grundzelle der Gesellschaft und des Staates bilden. Als solche müssen sie anerkannt und geschützt werden. Zwei oder mehrere Personen können sich zur Bildung einer Hausgemeinschaft entschließen. Ob dies eine sexuelle Beziehung einschließt oder nicht: Diese eheähnliche Beziehung oder Hausgemeinschaft ist deshalb nicht schon von öffentlichem Interesse. Die öffentliche Hand hat eine Einmischung in eine solche Entscheidung mit rein privatem Charakter zu vermeiden. Die faktischen Lebensgemeinschaften sind die Folge privater Verhaltensweisen und müssen auch auf dieser Ebene verbleiben. Ihre öffentliche Anerkennung oder Gleichstellung mit der Ehe und die damit verbundene Erhebung von privaten Interessen auf die gleiche Stufe wie öffentliche Interessen wäre für die in der Ehe begründete Familie schädlich. In der Ehe stiften Mann und Frau einen Bund für das ganze Leben, der aufgrund seiner Natur auf das Wohl der Gatten und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Im Unterschied zu den faktischen Lebensgemeinschaften übernimmt man bei der Eheschließung öffentlich und formell für die Gesellschaft wesentliche Pflichten und Aufgaben, die rechtlich eingefordert werden können.
Die faktischen Lebensgemeinschaften und der Ehebund
12. Die Aufwertung der faktischen Lebensgemeinschaften hat auch eine subjektive Dimension. Wir stehen vor konkreten Menschen mit ihrer eigenen Lebensauffassung, Absichten, mit einem Wort: mit ihrer Geschichte. Wir müssen die existentielle Wirklichkeit der individuellen Entscheidungsfreiheit und der Würde der Menschen berücksichtigen, die sich auch irren können. Doch im Fall der faktischen Lebensgemeinschaften betrifft die Forderung nach öffentlicher Anerkennung nicht nur die Ebene der individuellen Freiheiten. Es empfiehlt sich daher, diese Frage aus sozialethischer Sicht zu erörtern: Das menschliche Individuum ist eine Person und damit ein soziales Wesen; das Menschsein ist sowohl sozial als auch rational.[9]
Menschen können im Dialog einander begegnen und sich auf gemeinsame Werte und gemeinsame Forderungen beziehen, was das Gemeinwohl betrifft. In diesem Bereich kann nur die Wahrheit über das menschliche Wohl, das heißt eine objektive, transzendente und für alle gleiche Wahrheit der allgemeine Bezugspunkt, das Kriterium, sein. Zu dieser Wahrheit zu gelangen und darin zu bleiben, ist die Bedingung für die persönliche Freiheit und Reife, die das eigentliche Ziel jedes geordneten und fruchtbaren Gesellschaftslebens ist. Die alleinige Aufmerksamkeit für das Subjekt, für das Individuum, für seine Absichten und Entscheidungen ohne den geringsten Bezug auf seine soziale und objektive, auf das Gemeinwohl ausgerichtete Dimension, ist Folge eines willkürlichen und unannehmbaren Individualismus. Ein solcher für die objektiven Werte blinder Individualismus widerspricht der Würde der Person widerspricht und ist für die Gesellschaftsordnung schädlich. Man muß daher Überlegungen fördern, die nicht nur Gläubigen, sondern auch allen Menschen guten Willens helfen, den Wert von Ehe und Familie zu entdecken. Im Katechismus der Katholischen Kirche lesen wir: ,Die Familie ist die Urzelle des gesellschaftlichen Lebens. Sie ist die natürliche Gemeinschaft, in der Mann und Frau zur Hingabe der Liebe und zur Weitergabe des Lebens berufen sind. Die Autorität, die Beständigkeit und das Gemeinschaftslebens innerhalb der Familie bilden die Grundlage von Freiheit, Sicherheit und Brüderlichkeit innerhalb der Gesellschaft.[10] Die Vernunft kann die Familie wiederentdecken, wenn sie auf das ins menschliche Herz eingeschriebene Sittengesetz hört. Als ,von der Liebe begründete und beseelte[11] Gemeinschaft schöpft die Familie ihre Kraft aus dem endgültigen Liebesbund, durch den Mann und Frau sich gegenseitig schenken und gemeinsam zu Gottes Mitarbeitern bei der Weitergabe des Lebens werden.[12]
Das II. Vatikanische Konzil bezeichnet die sogenannte freie Liebe (amore sic dicto libero)[13] als Zersetzungs- und Zerstörungsfaktor der Ehe. Es fehlt ihr nämlich die eheliche Liebe als Grundelement, die auf dem persönlichen und unwiderruflichen Konsens der beiden Ehepartner beruht, durch den sie sich gegenseitig schenken und annehmen. Sie begründen so eine rechtliche Verbindung und bilden eine durch eine öffentlich-rechtliche Behörde amtlich besiegelte Einheit. Was das Konzil freie Liebe nennt und der wahren ehelichen Liebe gegenüberstellt, war-und ist immer noch-der Keim, aus dem die faktischen Lebensgemeinschaften sprießen. Im Zuge der eingetretenen rapiden soziokulturellen Veränderungen hat sie auch zur Entstehung des derzeitigen Projekts geführt, den faktischen Lebensgemeinschaften einen öffentlichen Status zu verleihen.
13. Wie jedes andere menschliche Problem so muß auch die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften vernünftig erörtert werden, und das heißt genaugenommen im Lichte der recta ratio.[14] Mit diesem Begriff der klassischen Ethik soll deutlich gemacht werden, daß das Verständnis der Wirklichkeit und das Urteil der Vernunft objektiv und frei sein müssen von jeder Konditionierung wie zum Beispiel ungeordnete Neigungen, Schwäche in schmerzlichen Situationen, die zu oberflächlichem Mitleid führt, oder eventuelle ideologische Vorurteile, sozialer oder kultureller Druck, Einflüsse von Pressure-groups oder politischen Parteien. Das anthropologische und theologische Fundament des christlichen Ehe- und Familienverständnisses ist zwar harmonisch in der Wahrheit verwurzelt, die sich aus dem Wort Gottes, der Tradition und dem Lehramt der Kirche ergibt.[15] Aber das Licht des Glaubens lehrt, daß das Ehesakrament der Liebe der Brautleute nicht nachgeordnet und äußerlich gleichsam wie eine äußere sakramentale Zugabe ist, sondern daß es im Gegenteil die natürliche Wirklichkeit der in Christus eingegangenen ehelichen Liebe als Zeichen und Mittel des Heils in der Ordnung des Neuen Bundes ist. Die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften kann und muß daher mit der recta ratio erörtert werden. Es handelt sich deshalb nicht vorrangig um eine Frage des christlichen Glaubens, sondern vielmehr um eine Frage der Vernunftgemäßheit. Der Trend, das katholische Denken und das laizistische Denken gegenüberzustellen, geht in die falsche Richtung.[16]
III- Die faktischen Lebensgemeinschaften und ihre Stellung in der Gesellschaft als ganze
Die soziale und politische Dimension der Frage der Gleichstellung
14. Gewisse radikale kulturelle Einflüsse (wie die Gender-Ideologie, von der bereits oben die Rede war) schaden der Familie als Institution. Noch beunruhigender ist aber der direkte Angriff gegen die Familie als Institution, der derzeit zugleich auf bildungspolitischer, legislativer und administrativer Ebene geführt wird. Es bestehen ganz offensichtlich Bestrebungen, die Familie den ganz anderen Formen eheähnlicher Verhältnisse anzugleichen, ohne daß man dabei grundlegende ethische und anthropologische Erwägungen berücksichtigt.[17] Aus diesem Grund müssen wir zuerst einmal die Identität der Familie bestimmen. Diese Identität setzt die Beständigkeit der ehelichen Beziehung zwischen Mann und Frau voraus. Diese Beständigkeit findet ihren Ausdruck und ihre Bestätigung in der Aussicht auf die Zeugung und Erziehung von Kindern zum Wohle der ganzen Gesellschaft. Die Beständigkeit der Ehe und der Familie ist nicht allein auf dem guten Willen der betroffenen Personen begründet, sondern besitzt aufgrund der öffentlichen Anerkennung der Entscheidung für das Eheleben durch den Staat einen institutionellen Charakter. Die Anerkennung, Verteidigung und Förderung dieser Beständigkeit entspricht dem allgemeinen Interesse und insbesondere dem Interesse der Schwächsten, das heißt der Kinder.
15. Eine weitere Gefahr, mit der man bei der Untersuchung der sozialen Folgen der Frage, die uns hier beschäftigt, rechnen muß, ist die Banalisierung. Manche behaupten, die Anerkennung und Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften dürfe uns nicht über Gebühr Sorgen bereiten, da ihre Zahl verhältnismäßig gering sei. In diesem Fall sollte man jedoch genau das Gegenteil annehmen. Eine solch quantitative Erörterung zieht letztlich das Interesse in Zweifel, die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften als Frage erster Ordnung zu betrachten. Und dies um so mehr, wenn man der (gegenwärtigen und zukünftigen) ernsthaften Frage des Schutzes von Ehe und Familie durch eine angemessene Familienpolitik kaum genügend Aufmerksamkeit schenkt, obwohl sie sich reell auf das Gesellschaftsleben auswirken würde. Die undifferenzierte Verherrlichung der Entscheidungsfreiheit des einzelnen ohne jeden Bezug auf eine soziale Wertordnung folgt einer völlig individualistischen und privaten Auffassung von Ehe und Familie und verkennt ihre objektive soziale Dimension. Man darf also nicht vergessen, daß die Fortpflanzung das genetische Prinzip der Gesellschaft ist und daß die Kindererziehung der ursprüngliche Ort der Weitergabe und Pflege des sozialen Netzes, der wesentliche Kern seiner strukturellen Gestaltung ist.
Die Anerkennung und Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften als Diskriminierung der Ehe
16. Wenn man den faktischen Lebensgemeinschaften die öffentliche Anerkennung zugesteht, schafft man einen asymmetrischen rechtlichen Rahmen: Während die Gesellschaft sich gegenüber den eheähnlichen Verhältnissen verpflichtet, übernehmen diese nicht die der Ehe eigentümlichen Pflichten. Die Angleichung verschlimmert diese Situation nur noch, weil damit die faktischen Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe privilegiert werden, insofern sie von bestimmten Grundpflichten gegenüber der Gesellschaft befreit sind. Man akzeptiert so eine widersprüchliche Trennung, die sich in einem Vorurteil gegenüber der Familie als Institution äußert. Angesichts der jüngsten Gesetzentwürfe, mit denen die Gleichstellung der faktischen (sogar der homosexuellen) Lebensgemeinschaften mit der Familie angestrebt wird (und wir dürfen nicht vergessen, daß die Anerkennung der erste Schritt zu ihrer Gleichstellung ist), empfiehlt es sich, die Abgeordneten auf ihre Pflicht hinzuweisen, dagegen Einspruch zu erheben. Denn die Gesetzgeber, und insbesondere die katholischen Parlamentsabgeordneten, dürfen nicht mit ihrer Stimme eine derartige Gesetzgebung fördern, die sich gegen das Gemeinwohl und die Wahrheit über den Menschen richtet und im wahrsten Sinne ungerecht wäre[18]. Wie all ihre Merkmale zeigen, entsprechen diese Gesetzentwürfe nicht dem Naturgesetz und sind auch nicht mit der Würde eines Gesetzes vereinbar. Wie Augustinus sagt: Non vide esse lex, quae iusta non fuerit.[19] Man muß ein letztes Fundament der Rechtsordnung annehmen.[20] Es geht nicht um den Anspruch, in der gesamten Gesellschaft ein bestimmtes Verhaltensmodell durchzusetzen, sondern um die rechtliche Anerkennung des unersetzlichen Beitrags, den die in der Ehe begründete Familie zum Gemeinwohl leistet. Wo sich die Familie in einer Krise befindet, gerät auch die Gesellschaft ins Wanken.
17. Die Familie hat das Recht, von der Gesellschaft Schutz und Hilfe zu erfahren, wie es viele der geltenden Verfassungen der ganzen Welt anerkennen.[21] Es geht also um die rechtliche Anerkennung der wesentlichen Aufgabe, welche die in der Ehe begründete Familie für die Gesellschaft erfüllt. Diesem ursprünglichen Recht der Familie entspricht von seiten der Gesellschaft eine nicht nur moralische, sondern auch bürgerliche Pflicht. Das Recht der in der Ehe begründeten Familie auf Schutz und Hilfe von seiten der Gesellschaft und des Staates muß im Gesetz verankert sein; denn es geht hier um das Gemeinwohl. Thomas von Aquin lehnt die Vorstellung, das Sittengesetz und das bürgerliche Gesetz dürften sich widersprechen, ab, und die Grundlage seiner Argumentation ist einleuchtend: Sie unterscheiden sich zwar, aber sie widersprechen sich nicht; sie unterscheiden sich zwar, aber sie lösen sich nicht gegenseitig auf; zwischen ihnen gibt es weder Zweideutigkeit noch Widerspruch.[22] Und wie Johannes Paul II. erklärt: Es ist also nötig, daß diejenigen, die zur Führung der Geschicke eines Landes berufen sind, die Ehe als Institution anerkennen und bestätigen. Die Ehe besitzt in der Tat einen besonderen Rechtsstatus, der den Eheleuten Rechte und Pflichten zuteilt, sowohl in der Beziehung zueinander als auch gegenüber den Kindern. Die Rolle der Familien in der Gesellschaft, deren Fortbestand sie gewährleisten, ist daher wesentlich. Die Familie fördert die Sozialisierung der Jugendlichen und trägt zur Eindämmung verschiedener Ausdrucksformen der Gewalt bei, sowohl durch die Weitergabe von Werten als auch durch die Erfahrung der Brüderlichkeit und Solidarität, die jeden Tag darin ermöglicht wird. In der Suche nach rechtsgültigen Lösungen für die moderne Gesellschaft kann sie nicht auf die gleiche Stufe mit einfachen Lebensgemeinschaften und Partnerschaften gestellt werden, und diese dürfen nicht die Sonderrechte genießen, die ausschließlich der mit dem Schutz der ehelichen Verpflichtung und der auf die Ehe gründenden Familie verknüpft sind-Familie als Gemeinschaft des Lebens und der dauerhaften Liebe, Frucht der vollkommenen und treuen Selbsthingabe der Ehepartner, aufgeschlossen für das Leben.[23]
18. Die Politiker müssen die Ernsthaftigkeit des Problems erkennen. In unserem Tagen neigt man in den westlichen Ländern in der Politik mit einer gewissen Regelmäßigkeit dazu, den pragmatischen Aspekten und der sogenannten Politik der Gleichgewichte den Vorzug vor konkreten Punkten zu geben. So versucht man das Aufkommen einer Debatte über die Prinzipien zu vermeiden, die den schwierigen und heiklen Zusammenhalt der Parteien, Bündnisse oder Koalitionen gefährden und kompromittieren würde. Müssen diese Gleichgewichte aber nicht in klaren Prinzipien, dem Respekt der Grundwerte und eindeutigen Grundpostulaten begründet sein? In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß dann, wenn es keine letzte Wahrheit gibt, die das politische Handeln leitet und ihm Orientierung gibt, die Ideen und Überzeugungen leicht für Machtzwecke mißbraucht werden können. Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus.[24] Die Legislative ist mit politischer Verantwortung verbunden; den Politikern kommt es daher zu, (nicht auf der Ebene der Prinzipien, sondern auch auf der Ebene ihrer Anwendung) darüber zu wachen, daß es zwischen dem Sittengesetz und dem bürgerlichen Gesetz zu keiner Diskrepanz kommt-was ernste Folgen in Gegenwart und Zukunft hätte-und daß der erzieherische und kulturelle Wert der Rechtsordnung gewahrt bleibt.[25] Die öffentlichen Interessen werden nicht durch demagogische Zugeständnisse an Presure-groups, welche die faktischen Lebensgemeinschaften zu fördern versuchen, am wirksamsten gewahrt, sondern durch die energische und systematische Förderung einer globalen Familienpolitik, welche die in der Ehe begründete Familie zum Mittelpunkt und Motor der Sozialpolitik macht und die breite Palette der Familienrechte abdeckt.[26] Der Heilige Stuhl hat sich dieser Frage in seiner Charta der Familienrechte[27] gewidmet. Er wandte sich darin gegen ein Verständnis, wonach sich das Eingreifen des Staates auf die öffentliche Fürsorge beschränkt.
Anthropologische Grundlagen des Unterschieds zwischen Ehe und faktischen Lebensgemeinschaften
19. Die Ehe hat also ganz fest umschriebene anthropologische Grundlagen und Voraussetzungen, die sie von jeder anderen Verbindung unterscheiden und die-den Bereich des konkreten Handelns, des Faktischen, übersteigen und-im Personsein von Mann und Frau verankert sind.
Zu diesen Voraussetzungen gehören: die Gleichheit von Mann und Frau, denn beide sind in gleicher Weise Personen[28] (wenn auch in unterschiedlicher Form); der komplementäre Charakter der beiden Geschlechter[29], der für die natürliche Anziehung verantwortlich ist und zur Zeugung von Kindern bewegt; die Möglichkeit der Liebe zum anderen, weil er ein anderes und komplementäres Geschlecht ist, so daß diese Liebe durch den eigentlichen Vollzug der Ehe in besonderer Weise ausgedrückt und verwirklicht wird[30]; die Möglichkeit-welche die Freiheit besitzt-eine feste und endgültige Beziehung einzugehen, das heißt eine Beziehung, die rechtlich geschuldet ist[31]; und schließlich die soziale Dimension des Ehe- und Familienlebens, dem ersten Milieu für die Erziehung und Öffnung für die Gesellschaft durch die Verwandtschaftsbeziehungen (die zur Gestaltung der Identität der menschlichen Person beitragen).[32]
20. Wenn man die Möglichkeit einer spezifischen Liebe zwischen Mann und Frau annimmt, dann geht man offensichtlich auch davon aus, daß diese Liebe (aufgrund ihrer Natur) zu einer bestimmten Intimität und Ausschließlichkeit, zur Zeugung von Nachkommen und zum Entwurf eines gemeinsamen Lebensprojekts tendiert. Wenn man dies will und wenn man es so will, daß man den anderen in die Lage versetzt, es einzufordern, dann kann man wirklich von gegenseitigem Schenken und Annehmen von Mann und Frau sprechen, das die eheliche Gemeinschaft begründet. Denn die eheliche Gemeinschaft ist gegenseitiges Schenken und Annehmen zweier menschlicher Personen: Die eheliche Liebe (,amor coniugalis) ist nicht nur vor allem ein Gefühl, sie ist dagegen wesentlich eine Verpflichtung gegenüber der anderen Person; eine Verpflichtung, die man durch einen bestimmten Willensakt übernimmt. Genau dies qualifiziert eine solche ,amor, indem er sie zur ,amor coniugalis macht. Wenn die Verpflichtung durch den Ehekonsens erst einmal gegeben und angenommen worden ist, wird die Liebe ,eheliche Liebe und verliert diese Eigenschaft nicht mehr.[33]
21. Es handelt sich also um ein festes gemeinsames Vorhaben, das aus dem freien und vollkommenen Geschenk der fruchtbaren ehelichen Liebe entspringt als etwas, was rechtlich geschuldet ist. Die rechtliche Dimension wohnt der Ehe inne, handelt es sich doch um eine ursprüngliche gesellschaftliche Institution (die der Anfang der Gesellschaft ist). Sie sind frei, die Ehe zu schließen, nachdem sie sich gegenseitig frei gewählt haben. In einem Augenblick aber, wo sie diesen Akt setzen, begründen sie einen neuen personalen Stand, in dem die Liebe etwas Geschuldetes wird auch mit rechtlicher Relevanz.[34] Es mag zwar auch andere Weisen geben, die Sexualität zu leben-sogar im Gegensatz zu den natürlichen Neigungen-, andere Formen des Zusammenlebens, andersgeartete Verbindungen-ob sie nun auf der geschlechtlichen Differenzierung basieren oder nicht-, andere Mittel, Kinder in die Welt zu setzen. Doch die in der Ehe begründete Familie besitzt das entscheidende Merkmal. Als einzige Institution besitzt sie alle obengenannten Elemente von Anfang an gleichzeitig.
22. Es empfiehlt sich daher, bestimmte wichtige und unersetzliche anthropologische Prinzipien hinsichtlich der Beziehung zwischen Mann und Frau hervorzuheben. Sie sind nicht nur für das Zusammenleben grundlegend, sondern auch und vor allem für die Verteidigung der Würde aller Menschen. Der zentrale Kern und das wesentliche Element dieser Prinzipien ist die eheliche Liebe zwischen zwei Menschen, die aufgrund ihrer Würde als Personen gleich sind, sich aber in ihrer Geschlechtlichkeit unterscheiden und ergänzen. Hier steht das Wesen der Ehe als natürliche und menschliche Wirklichkeit auf dem Spiel, und das Wohl der ganzen Gesellschaft ist davon betroffen. Wie alle wissen, werden heute nicht nur die Eigenschaften und Zielsetzungen der Ehe in Frage gestellt, sondern sogar Wert und Nutzen dieser Institution. Auch wenn man ungebührliche Verallgemeinerungen ausschließt, so ist es doch unmöglich in dieser Hinsicht, das wachsende Phänomen der sogenannten ,freien Verbindungen (vgl. Familiaris consortio, 81) und die anhaltenden Kampagnen zu einer Meinungsbildung mit dem Ziel, auch den Verbindungen gleichgeschlechtlicher Personen die Würde einer Ehe zuzuerkennen, nicht zu beachten.[35]
Es geht hier um ein Grundprinzip: Um echte und freie eheliche Liebe zu sein, muß die Liebe durch den frei vollzogenen Akt des Ehekonsenses in eine rechtlich einzufordernden Liebe verwandelt werden. Im Licht dieser Grundsätze, schließt der Papst, kann der wesentliche Unterschied zwischen einer faktischen Lebensgemeinschaft-die [angeblich] auch auf Liebe beruht-und der Ehe, in der die Liebe in eine nicht nur moralische, sondern auch streng rechtliche Verpflichtung umgesetzt wird, festgestellt und verstanden werden.[36]
Die Ehe-welche die Familie begründet-ist in der Tat nicht nur eine Art und Weise, als Paar die Sexualität zu leben: Wenn sie nur dies wäre, wäre sie nur eine Modalität von vielen anderen möglichen.[37] Sie ist auch nicht bloß Ausdruck einer gefühlsmäßigen Liebe zwischen zwei Menschen: dieses Merkmal gilt für die Liebe ganz allgemein, wenn sie im Rahmen einer Freundschaft steht. Die Ehe ist noch mehr: Sie ist die Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann als solche in der Ganzheit ihres Mann- und Frauseins. Wenn diese Verbindung nur durch den freien Willensakt der Kontrahenten zustande kommt, dann ist sein spezifischer Inhalt von der Struktur des Menschseins, vom Mann- und Frausein, bestimmt, nämlich von der gegenseitigen Hingabe und von der Weitergabe des Lebens. Diese Selbsthingabe in seiner ganzen, komplementären Dimension des Mann- und Frauseins mit dem Willen, sich gegenseitig rechtlich zu schulden, nennt sich Ehe, und die Kontrahenten werden zu Eheleuten: Die Ehegemeinschaft wurzelt in der natürlichen Ergänzung von Mann und Frau und lebt aus dem persönlichen Willen der Gatten, ihr ganzes Leben zu teilen, das, was sie haben, und das, was sie sind. Deshalb ist eine solche Gemeinschaft die Frucht und das Zeichen eines tief menschlichen Anspruchs.[38]
Verschlimmerung der Lage durch die Gleichstellung von Ehe und homosexueller Verhältnisse
23. Die Wahrheit über die eheliche Liebe ermöglicht es, die ernsten sozialen Folgen einer Institutionalisierung homosexueller Beziehungen besser zu verstehen: Angesichts der obengenannten Prinzipien wird auch klar, wie unangemessen es ist, den Verbindungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen eine ,eheliche Realität zuzuschreiben. Dem steht in erster Linie die objektive Unmöglichkeit entgegen, eine solche Verbindung durch die Weitergabe des Lebens Frucht bringen zu lassen-gemäß dem von Gott in die Struktur des Menschen eingeschriebenen Plan. Ein Hindernis sind die mangelnden Voraussetzungen für jene interpersonale Komplementarität, die der Schöpfer für Mann und Frau gewollt hat und zwar sowohl auf physisch-biologischer als auch auf besonders psychologischer Ebene.[39] Die Ehe darf nicht mit einer homosexuellen Beziehung auf eine Ebene gestellt werden; das widerspräche dem gesunden Menschenverstand.[40] Die moralischen und rechtlichen Folgen des Anspruchs, homosexuelle Paare als faktische Lebensgemeinschaften zu betrachten, sind besonders verheerend.[41] Die faktische Lebensgemeinschaft von Homosexuellen ist einerseits eine bedauernswerte Entstellung dessen, was eine Liebes- und Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau in der gegenseitigen, für das Leben offenen Hingabe, sein sollte.[42] Noch schlimmer aber ist der Anspruch, diese Gemeinschaften der Zivilehe gleichzustellen, wie ihn einige neuere Initiativen erheben.[43] Obendrein streben diese Initiativen die gesetzliche Erlaubnis für homosexuelle Paare an, Kinder zu adoptieren, und schaffen somit einen ernsthaften Risikofaktor.[44] Die Verbindung zwischen zwei Männern oder zwei Frauen kann keine wahre Familie darstellen, und noch weniger kann man einem solchen Bund das Recht zugestehen, elternlose Kinder zu adoptieren.[45] An die soziale Transzendenz der Wahrheit über die eheliche Liebe erinnern und demzufolge betonen, daß die Anerkennung oder-schlimmer noch-die Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe ein schwerer Fehler wäre, ist keine Diskriminierung dieser Menschen. Das Gemeinwohl der Gesellschaft verlangt, daß die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie gesetzlich anerkannt, gefördert und geschützt wird.[46]
IV- Die Gerechtigkeit und die Familieals Gut der Gesellschaft
Die Familie als rechtlich zu schützendes Gutder Gesellschaft
24. Ehe und Familie sind ein Gut der Gesellschaft erster Ordnung: Die Familie bringt immer eine neue Dimension des Wohls für die Menschen zum Ausdruck und bringt deshalb eine neue Verantwortung mit sich. Es handelt sich um die Verantwortung für jenes einzigartige gemeinsame Gut, in das das Wohl des Menschen eingeschlossen ist: jedes Mitgliedes der Familiengemeinschaft; ein sicherlich ,schwieriges (bonum arduum), aber faszinierendes Gut.[47] Zwar entwickeln alle Ehepaare und Familien nicht das gesamte persönliche und sozial mögliche Gut.[48] Aber dann soll die Gesellschaft eingreifen und die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, um zur Entwicklung der ihnen eigentümlichen Werte beizutragen. Denn es muß jede Anstrengung unternommen werden, damit sie als anfängliche Gesellschaft und in gewissem Sinn als ,souverän anerkannt wird! Ihre ,Souveränität ist für das Wohl der Gesellschaft unerläßlich.[49]
Zu fördernde soziale objektive Werte
25. So gesehen sind Ehe und Familie für die Gesellschaft ein Gut, weil sie ein für die Ehegatten selbst kostbares Gut schützen. Denn die Familie, eine natürliche Gemeinschaft, besteht vor dem Staat und jeder anderen Gemeinschaft und besitzt aus sich heraus Rechte, die unveräußerlich sind.[50] Einerseits impliziert die soziale Dimension des Ehegatte-Seins ein Prinzip rechtlicher Sicherheit: Da das Ehemann- oder Ehefrau-Werden im Sein-und nicht nur im Handeln-begründet ist, muß die Würde dieses neuen Zeichens der persönlichen Identität öffentlich anerkannt und das Gut, das sie für die Gesellschaft darstellt, in seinem richtigen Wert geschätzt werden.[51] Es tritt klar zutage, daß die richtige Gesellschaftsordnung dann gefördert wird, wenn Ehe und Familie als das erscheinen, was sie tatsächlich sind, nämlich als feste Wirklichkeit.[52] Außerdem bringen die Ganzheitlichkeit der gegenseitigen Hingabe von Mann und Frau, die Vaterschaft und Mutterschaft potentiell einschließt, und die daraus entstehende-ebenfalls ausschließliche und dauerhafte-Verbindung zwischen Eltern und Kindern ein unbedingtes Vertrauen zum Ausdruck, das für alle Kraft und Bereicherung ist.[53]
26. Die Würde der menschlichen Person verlangt, das diese aus in der Ehe verbundenen Eltern, aus einer intimen, ganzheitlichen, gegenseitigen und dauerhaften-rechtlich verpflichtenden-Verbindung geboren wird, die sich aus dem Ehegatten-Sein ableitet. Sie ist demzufolge ein Gut für die Kinder. Nur durch diesen Ursprung kann die Identität des Kindes wirklich gewahrt werden, und zwar nicht nur in genetischer und biologischer, sondern auch in biographischer und historischer Hinsicht.[54] Außerdem ist die Ehe das angemessenste menschliche und vermenschlichende Umfeld für die Annahme des Kindes: das geeignetste Milieu, wo affektive Geborgenheit, Einheit und Fortschritt im sozialen und pädagogischen Integrationsprozeß am besten gewährleistet sind. Die Verbindung zwischen Mutter und Kind und die unersetzliche Rolle des Vaters erfordern die Aufnahme des Kindes in einer Familie, die ihm soweit als möglich die Anwesenheit beider Elternteile garantiert. Der besondere Beitrag, den sie der Familie leisten und damit der Gesellschaft, ist der höchsten Anerkennung würdig.[55] Schließlich erspart die ununterbrochene Kontinuität zwischen Ehe, Mutterschaft/Vaterschaft und Verwandtschaft (Kindschaft, Geschwisterlichkeit, usw.) der Gesellschaft viele und auch ernste Probleme, die dann aufkommen, wenn sich diese verschiedenen, miteinander verketteten Elemente trennen und jedes unabhängig von den anderen handelt.[56]
27. Auch für die anderen Familienangehörigen ist die eheliche Gemeinschaft als soziale Wirklichkeit ein Gut. Denn in der durch das Eheband begründeten Familie werden nicht nur die neuen Generationen aufgenommen und lernen an den gemeinsamen Pflichten teilzuhaben, sondern auch die älteren Generationen (Großeltern) haben die Möglichkeit, zur gemeinsamen Bereicherung beizutragen: Sie geben ihre Erfahrungen weiter; sie spüren noch einmal, daß ihr Dienst gebraucht wird; sie fühlen sich in ihrer vollen Würde als Personen bestätigt, da sie um ihrer selbst willen geschätzt und geliebt werden, wenn sie sich am oft fruchtbaren Dialog zwischen den Generationen beteiligen. Denn die Familie ist der Ort, wo verschiedene Generationen zusammenkommen und einander helfen, an menschlicher Weisheit zuzunehmen und die Rechte des einzelnen mit den anderen Forderungen des sozialen Lebens zu verbinden[57]. Gleichzeitig können die alten Menschen mit Zuversicht und Gewißheit in die Zukunft blicken, wohl wissend, daß ihnen die zur Seite stehen werden, für die sie über lange Jahre hinweg gesorgt haben. Wenn die Familie also in diesem Sinne ihre Aufgabe wirklich erfüllt, dann wird den alten Menschen eine so große Aufmerksamkeit entgegengebracht, wie es in ihrem Umfeld fremden Einrichtungen, auch wenn diese mit hervorragend und mit der technisch fortschrittlichsten Ausstattung versehen sind-zumindest in gewisser Hinsicht-nicht möglich wäre.[58]
28. So können wir auch die anderen positiven Aspekte für die ganze Gesellschaft bedenken, die sich aus der ehelichen Gemeinschaft als Fundament der Ehe und Ursprung der Familie ergeben. Um nur einige Beispiele zu nennen: das Prinzip der Identifikation des Bürgers; das Prinzip der Einheit der Verwandtschaft-als Grundlage der Beziehungen des Lebens in der Gesellschaft-und ihrer Beständigkeit; das Prinzip der Weitergabe der kulturellen Güter und Werte; das Subsidiaritätsprinzip: das Verschwinden der Familie würde den Staat in der Tat zwingen, Funktionen wahrzunehmen, die von Natur aus eigentlich der Familie zukommen; das Prinzip der Wirtschaftlichkeit auch in Fragen des Vorgehens: Zerbricht nämlich die Familie, muß der Staat häufiger und verstärkter eingreifen, um die Probleme direkt zu lösen, die eigentlich in der Privatsphäre verbleiben und dort gelöst werden sollten-das würde sowohl auf finanzieller wie psychologischer Ebene höhere Kosten auslösen. Es empfiehlt sich außerdem, daran zu erinnern, daß die Familie, die viel mehr ist als eine bloße juridische, soziale und ökonomische Einheit, eine Gemeinschaft der Liebe und der Solidarität bildet, die in einzigartiger Weise geeignet ist, kulturelle, ethische, soziale, geistige und religiöse Werte zu lehren und zu übermitteln, wie sie wesentlich sind für die Entwicklung und das Wohlergehen ihrer eigenen Mitglieder und der ganzen Gesellschaft[59]. Die Zerstückelung der Familie führt keineswegs zu einer größeren Freiheit des einzelnen, sondern macht sie verwundbarer und ohnmächtig gegenüber der Macht des Staates, der seinerseits eine immer komplexere Rechtsprechung nötig hat, die nur Geld kostet.
Die Pflicht von Gesellschaft und Staat, die in der Ehe begründete Familie zu schützen und zu fördern
29. Kurzum, die menschliche, soziale und materielle Förderung der in der Ehe begründeten Familie und der rechtliche Schutz der Elemente, aus denen sie in ihrem Einheitscharakter zusammengesetzt ist, ist nicht nur für jeden einzelnen Familienangehörigen unersetzlich, sondern auch für das allgemeine gute Gelingen zwischenmenschlicher Beziehungen, das Machtgleichgewicht, die Garantie der Freiheiten, die pädagogischen Interessen, die Identität des Bürgers und die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Einrichtungen: Darum ist die Rolle der Familie beim Aufbau der Kultur des Lebens entscheidend und unersetzlich.[60] Wenn die Krise der Familie und das darf man nicht vergessen unter gewissen Umständen und Aspekten eine der Ursachen für den steigenden Interventionismus des Staates in ihren Bereichen war, so ist genauso richtig, daß die Initiativen der Gesetzgeber bei verschiedenen anderen Anlässen und unter anderen Aspekten wiederholt Schwierigkeiten und manchmal sogar das Scheitern einer Vielzahl von Ehen und Familien gefördert oder herbeigeführt haben. Die Erfahrung verschiedener Kulturen im Laufe der Geschichte hat gezeigt, daß die Gesellschaft die Institution der Familie anerkennen und verteidigen muß; daß die Gesellschaft und insbesondere der Staat und internationale Organisationen die Familie durch politische, ökonomische, soziale und juristische Maßnahmen schützen müssen, die dahin zielen, die Einheit und Festigkeit der Familie zu stärken, damit sie ihre besondere Funktion erfüllen kann.[61]
Es ist heute-für die Familie und die Gesellschaft-notwendiger denn je, den Problemen größte Aufmerksamkeit zu schenken, mit denen die Ehe und die Familie derzeit fertig werden müssen-und zwar unter absoluter Wahrung ihrer Freiheit. Dazu bedarf es einer Gesetzgebung, welche die Wesenselemente von Ehe und Familie schützt, ohne deren Entscheidungsfreiheit einzuschränken. Dies gilt insbesondere für die Berufstätigkeit der Frau, wenn sie mit deren Status als Ehefrau und Mutter unvereinbar ist[62], die Kultur des Erfolgs, wenn sich demzufolge berufliche Verpflichtungen und Familienleben nicht vereinbaren lassen[63], die Entscheidung, Kinder anzunehmen, welche die Eheleute nach ihrem Gewissen treffen müssen[64], der Schutz der unauflöslichen Einheit, welche die verheirateten Eheleute zu Recht anstreben[65], die Religionsfreiheit und die Würde und Gleichheit der Rechte[66], die Prinzipien und Entscheidungen bezüglich der gewünschten Kindererziehung[67], die steuerliche Behandlung und die anderen Vermögensbestimmungen (Nachlaß, Wohnraum, usw.), der Umgang mit der berechtigten Autonomie der Familie und schließlich die Achtung und Unterstützung ihrer Initiativen in der Politik, insbesondere in den Bereichen, die mit dem Umfeld der Familie zu tun haben[68]. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, auf gesellschaftlicher Ebene zwischen Phänomenen unterschiedlicher Natur, zwischen ihren rechtlichen Aspekten und ihrem Beitrag zum Gemeinwohl zu unterscheiden und sie dementsprechend zu behandeln. Der Wert der Ehe als Institution soll von den staatlichen Autoritäten hochgehalten werden; die Situation nichtverheirateter Paare darf nicht mit einer gültig geschlossenen Ehe gleichgesetzt werden.[69]
V Christliche Ehe und faktische Lebensgemeinschaft
Christliche Ehe und gesellschaftlicher Pluralismus
30. Die Kirche besteht seit einigen Jahren immer wieder auf dem Vertrauen, das der menschlichen Person, ihrer Freiheit und ihren Werten gebührt, sowie auf der Hoffnung auf das Heilswirken Gottes in der Welt, das hilft alle Schwachheit zu überwinden. Gleichzeitig äußert sie ihre tiefe Sorge über die zahlreichen Angriffe auf die menschliche Person und ihre Würde und verwahrt sich gegen gewisse ideologische Voraussetzungen der sogenannten postmodernen Kultur. Denn sie verdunkeln die Werte, die sich aus der Wahrheit über das Menschsein ergeben, und erschweren es, nach ihnen zu leben. Es handelt sich nicht mehr um begrenzte und gelegentliche Einwände, sondern um eine globale und systematische Infragestellung der sittlichen Lehrüberlieferung aufgrund bestimmter anthropologischer und ethischer Auffassungen. Diese haben ihre Wurzel in dem mehr oder weniger verborgenen Einfluß von Denkströmungen, die schließlich die menschliche Freiheit der Verwurzelung in dem ihr wesentlichen und für sie bestimmenden Bezug zur Wahrheit beraubt.[70]
Wenn die Freiheit von der Wahrheit getrennt wird, schwindet jeder Bezug zu gemeinsamen Werten und zu einer für alle geltenden absoluten Wahrheit: das gesellschaftliche Leben läuft Gefahr, in einen vollkommenen Relativismus abzudriften. Dann läßt sich alles vereinbaren, über alles verhandeln: auch über das erste Grundrecht, das Recht auf Leben.[71] Diese Warnung gilt gewiß auch für die Ehe und die Familie, der einzigen und vollkommen menschlichen Quelle und Ursache der Verwirklichung dieses Urrechts. Dies ist dann der Fall, wenn man eine Zersetzung von Begriff und Erfahrung der Freiheit zuläßt, die nicht als die Fähigkeit aufgefaßt wird, den Plan Gottes für Ehe und Familie zu verwirklichen, sondern vielmehr als autonome Kraft der Selbstbehauptung-für das eigene, egoistisch verstandene Wohlergehen und nicht selten gegen die Mitmenschen[72].
31. Die christliche Gemeinschaft hat von diesem Prinzip ausgehend die christliche Ehe als konkretes Zeichen der Verbindung Christi mit seiner Kirche gelebt. Jesus Christus hat die Ehe zu einem Heilsereignis in der neuen Ordnung erhoben, die mit der Heilsökonomie verbunden ist. Anders gesagt: Die Ehe ist ein Sakrament des Neuen Bundes.[73] Es handelt sich hier um einen wesentlichen Punkt für das Verständnis von Inhalt und Tragweite des Ehebundes zwischen zwei Getauften. Das Lehramt der Kirche hat seinerseits erklärt, daß das Sakrament der Ehe vor den anderen diese Besonderheit hat: Es umfaßt als Sakrament eine Wirklichkeit, die bereits in der Schöpfungsordnung vorliegt; es ist derselbe Ehebund, den der Schöpfer ,am Anfang begründet hat[74].
In einer in weiten Teilen säkularisierten Gesellschaft, die sich zunehmend von den Werten der Wahrheit über die menschliche Person entfernt, ist es heute notwendig, auf dem Inhalt dieses Ehebundes, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist[75], so wie Gott ihn von Anfang an[76] in der natürlichen Ordnung der Schöpfung gewollt hat, zu beharren. Dies macht eine nüchterne Reflexion erforderlich: nicht nur von den praktizierenden Gläubigen, sondern auch von denen, die ihre religiöse Praxis aufgegeben haben, von Ungläubigen und Gläubigen anderer Anschauungen, das heißt von allen Menschen, Männern und Frauen, als Glieder einer zivilen Gemeinschaft und für das Gemeinwohl Verantwortliche. In Erinnerung gerufen werden muß die Natur der in der Ehe begründeten Familie, deren Charakter nicht nur historisch und konjunkturell, sondern ontologisch, das heißt unabhängig ist von allen epochalen, lokalen und kulturellen Wandlungen. Das gleiche gilt für den sich daraus ergebenden Rechtscharakter.
Der Prozeß der Säkularisierung der Familie im Westen
32. Zumindest in den westlichen Ländern mit katholischer Tradition richtete sich der Prozeß der Säkularisierung der Ehe als Institution zunächst in erster Linie und fast ausschließlich auf die Hochzeitsfeier, das heißt auf die Modalitäten der Feier der Ehe. Trotz allem bestanden die Grundprinzipien der Ehe wie der kostbare Wert der Unauflöslichkeit der Ehe, insbesondere der absoluten Unauflöslichkeit der sakramentalen, zwischen zwei Getauften geschlossenen und vollzogenen Ehe, sowohl im Volksbewußtsein als auch im säkularisierten Rechtssystem fort.[77] Der allgemeine Einbruch der Scheidungsmentalität, wie das II. Vatikanische Konzil es nennt, in die verschiedenen Rechtssysteme führte im Laufe der Jahrhunderte zu einer allmählichen Verdunkelung des Wertes dieser großen Errungenschaft im Bewußtsein der Gesellschaft. Die Urkirche versuchte nicht, das römische Eheverständnis zu heiligen oder zu christianisieren, sondern begnügte sich damit, dieser Institution nach dem Willen Jesu Christi ihre ursprüngliche Bedeutung in der Schöpfungsordnung wiederzugeben. Ohne Zweifel hat bereits die Urkirche klar erkannt, daß der Schöpfer den natürlichen Charakter der Ehe von Anfang an als Zeichen der Liebe Gottes zu seinem Volk und, nachdem die Fülle der Zeit gekommen war, als Zeichen der Liebe Christi zu seiner Kirche gewollt hat. Denn das erste, was sie im Sinne des Evangeliums und der ausdrücklichen Lehre Christi, ihres Herrn, tat, war die Wiederherstellung der Prinzipien der Ehe. Sie war sich bewußt, daß Gott selbst der Urheber der Ehe ist, die mit verschiedenen Gütern und Zielen ausgestattet ist.[78] Andererseits erkannte sie die Tatsache, daß diese natürliche Institution von größter Bedeutung ist für den Fortbestand der Menschheit, für den persönlichen Fortschritt der einzelnen Familienmitglieder und ihr ewiges Heil; für die Würde, die Festigkeit, den Frieden und das Wohlergehen der Familie selbst und der ganzen menschlichen Gesellschaft.[79] Wer nach den (von der Kirche oder vom Staat festgelegten) festgelegten Modalitäten heiratet, kann und will wirklich eine Ehe schließen. Die Neigung zur ehelichen Verbindung ist der menschlichen Person wesenseigen, und aus dieser Entscheidung leiten sich die rechtliche Seite des Ehevertrags und die Entstehung des wahren Ehebands ab.
Die Ehe als Institution der ehelichen Liebe und andere Formen der Lebensgemeinschaft
33. Das Kirchenrecht[80] befaßt sich auch mit der natürlichen Wirklichkeit der Ehe. Das kanonische Recht beschreibt im wesentlichen den Status der Ehe zwischen zwei Getauften sowohl in fieri-im Augenblick der Eheschließung-als auch als bleibender Stand, in dem sich die Ehe- und Familienbeziehungen vollziehen. In dieser Hinsicht ist die kirchliche Jurisdiktion in Ehefragen entscheidend und stellt einen echten Schutz der Werte der Familie dar. Aber die Grundprinzipien des Ehestands hinsichtlich der ehelichen Liebe und seiner sakramentalen Natur werden nicht immer voll verstanden und geachtet.
34. Was den ersten Punkt betrifft, so sagt man oft, die Liebe sei das Fundament der Ehe, und diese sei eine Lebens- und Liebesgemeinschaft. Man macht aber nicht immer hinreichend geltend, daß sie die Bedingung für die Ehe als Institution ist und vernachlässigt so die rechtliche Dimension des Konsenses. Die Ehe ist eine Institution. Verkennt man dies, kommt es oft zu einer großen Verwirrung, was die Frage der christlichen Ehe und der faktischen Lebensgemeinschaften betrifft: Die durch eine faktische Lebensgemeinschaft gebundenen Partner können zwar behaupten, ihre Beziehung sei in der Liebe begründet (doch es handelt sich dann um eine Liebe, die das II. Vatikanische Konzil als sic dicto libero bezeichnet) und sie bildeten eine Lebens- und Liebesgemeinschaft (doch diese Gemeinschaft unterscheidet sich wesentlich von der communitas vitae et amoris coniugalis, die sich Ehe nennt[81]).
35. Was die Grundprinzipien hinsichtlich der sakramentalen Natur der Ehe angeht, so ist die Frage komplexer. Die Hirten der Kirche müssen in der Tat dem ungeheuren Reichtum der Gnade Rechnung tragen, der aus der sakramentalen Natur der christlichen Ehe hervorgeht, sowie dem Einfluß, den sie auf die in der Ehe begründeten Beziehungen in der Familie ausübt. Gott wollte, daß der ursprüngliche Ehebund, die Ehe der Schöpfung, ein permanentes Zeichen der Verbindung Christi mit der Kirche sei und so zu einem wahren Sakrament des Neuen Bundes würde. Das Problem besteht darin, das richtig zu verstehen: Dieser sakramentale Charakter ist weder ein Zusatz noch etwas der Natur der Ehe Äußerliches. Im Gegenteil: Die Ehe, die der Schöpfer unauflöslich wollte, wurde durch Christi Werk der Erlösung zu einem Sakrament erhoben, ohne daß dies auch nur die geringste Entstellung ihrer Wirklichkeit mit sich brächte. Verkennt man die Besonderheit dieses Sakraments im Vergleich zu den anderen, dann entstehen oft Mißverständnisse, und der Begriff der sakramentalen Ehe wird verdunkelt. Dieser Begriff gewinnt bei der Ehevorbereitung eine besondere Bedeutung: die verdienstvollen Bemühungen zur Vorbereitung der Brautpaare auf die Feier des Sakraments wären unnütz, wenn diese die absolut unauflösliche Natur der Ehe, die sie zu schließen beabsichtigen, nicht richtig verstünden. Die Getauften bitten die Kirche nicht um die Feier eines Festes nach speziellen Riten, sondern um die Eheschließung für ein ganzes Leben, um das Sakrament des Neuen Bundes. Durch dieses Sakrament haben sie am Geheimnis der Verbindung Christi mit seiner Kirche teil und bringen ihre innige und unauflösliche Verbindung zum Ausdruck.[82]
VI Christliche Orientierungsrichtlinien
Formulierung des Grundproblems: Am Anfang war es nicht so
36. Die christliche Gemeinschaft fühlt sich durch die Phänomene der faktischen Lebensgemeinschaften angesprochen. Diese Gemeinschaften ohne jede-zivile und religiöse-rechtlichen und institutionellen Bande sind ein immer häufigeres Phänomen, dem die Kirche in der Pastoral ihre Aufmerksamkeit schenken muß.[83] Wenn sich der Gläubige nicht nur auf die Vernunft stützt, sondern auch und vor allem auf den Glanz der Wahrheit, der ihm vom Glauben her kommt, ist er in der Lage, die Dinge beim Namen zu nennen: das Gute als gut und das Schlechte als schlecht. Im heutigen, vom Relativismus geprägten und zur Verwässerung aller-sogar der wesentlichen-Unterschiede zwischen Ehe und faktischen Lebensgemeinschaften führenden Kontext, muß man eine große Weisheit und mutige Freiheit an den Tag legen, um sich nicht für Zweideutigkeiten oder Kompromissen herzugeben, wohl wissend, daß die gefährlichste Krise[...], die den Menschen überhaupt heimsuchen kann: die Verwirrung in bezug auf Gut und Böse, was den Aufbau und die Bewahrung der sittlichen Ordnung der einzelnen und der Gemeinschaften unmöglich macht[84] ist. Im Hinblick auf eine im wahrsten Sinne des Wortes christliche Reflexion über die Zeichen der Zeit und angesichts der offenkundigen Verdunklung der tiefen Wahrheit der menschlichen Liebe im Herzen vieler unserer Zeitgenossen, empfiehlt es sich, zu den reinen Wassern des Evangeliums zurückzukehren.
37. Da kamen Pharisäer zu ihm, die ihm eine Frage stellen wollten, und fragten. ,Darf man seine Frau aus jedem beliebigen Grund aus der Ehe entlassen? Er antwortete: ,Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und daß er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Da sagten sie zu ihm: ,Wozu hat dann Mose vorgeschrieben, daß man (der Frau) eine Scheidungsurkunde geben muß, wenn man sich trennen will? Er antwortete: ,Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch (Mt 19,3-9). Diese Worte des Herrn sind wohl ebenso bekannt wie die Reaktion seiner Jünger: Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, dann ist es nicht gut zu heiraten (Mt 19,10). Diese Reaktion entspricht eindeutig dem in der damaligen Epoche herrschenden Denken, das dem ursprünglichen Plan des Schöpfers den Rücken zugekehrt hatte.[85] Das von Mose gewährte Zugeständnis spiegelt die Gegenwart der Sünde wider, welche die Form der duritia cordis angenommen hat. Heute muß zweifellos mehr als zu anderen Zeiten der Beeinträchtigung des Verstandes, der Lähmung des Willens, der Bestimmung durch Leidenschaften, der verborgenen Wurzel der meisten Schwächefaktoren, die zur aktuellen Verbreitung der faktischen Lebensgemeinschaften beigetragen haben, Rechnung tragen.
Faktische Lebensgemeinschaften, Schwächefaktoren und Sakramentsgnade
38. Dank der Kirche und der christlichen Ehe hat die Gesellschaft im Laufe der Jahrhunderte die Ehe in ihrer ursprünglichen Verfassung, wie sie Christus in seiner Antwort aufgezeigt hat, anerkannt.[86] Die ursprüngliche Verfassung der Ehe ist auch heute noch genauso aktuell wie-propter duritiam cordis-die Schwierigkeit, sie als vertraute, in der tiefsten Tiefe des Seins verborgene Wahrheit anzuerkennen und zu leben. Die Ehe ist eine natürliche Institution deren Wesensmerkmale unabhängig von allen Kulturen mit dem Verstand erkannt werden können.[87] Diese Erkenntnis der Wahrheit über die Ehe hat auch etwas mit der moralischen Ordnung zu tun.[88] Man darf aber nicht vergessen, daß die von der Sünde angeschlagene und von Christus erlöste menschliche Natur nicht immer zur klaren Erkenntnis der Wahrheiten gelangt, die Gott in ihr Herz eingeschrieben hat. Auch die Botschaft der Kirche und ihres Lehramts muß in dieser Hinsicht eine lebendige Lehre und ein lebendiges Zeugnis in der Welt sein.[89] Es empfiehlt sich daher, die Bedeutung der Gnade hervorzuheben, insofern sie dem Eheleben seine wahre Fülle verleiht.[90] In der pastoralen Beurteilung der Frage der faktischen Lebensgemeinschaften gilt es auch die menschliche Schwäche und die Bedeutung einer wirklichen Erfahrung von Kirche und der Katechese zu berücksichtigen, die zum Gnadenleben, zum Gebet und zu den Sakramenten, insbesondere zur Beichte, hinführen.
39. Die faktischen Lebensgemeinschaften sind von der sogenannten freien Liebe geprägt, die das der ehelichen Liebe eigentümliche und für sie charakteristische Band ausschließt oder ablehnt. Für die Entstehung solcher Gemeinschaften sind Schwächefaktoren verantwortlich, deren verschiedene Elemente es zu unterscheiden gilt. Wie wir gesehen haben, ist außerdem zu unterscheiden zwischen faktischen Lebensgemeinschaften, zu denen einige aufgrund schwieriger Situationen gezwungen sind, und faktischen Lebensgemeinschaften, die freiwillig gewählt wurden in einer Haltung der Verachtung, des Protestes oder der Ablehnung gegenüber der Gesellschaft, der Familie als Institution, der gesellschaftlich-politischen Ordnung oder einer Haltung, die nur auf Lebensgenuß ausgeht.[91] Weiterhin ist der Fall derjenigen zu betrachten, die durch äußerste Unwissenheit und Armut, infolge wirklich ungerechter Verhältnisse oder auch durch eine gewisse seelische Unreife, die sie mit Unsicherheit und Furcht vor einer dauerhaften und endgültigen Bindung erfüllt[92], in eine faktische Lebensgemeinschaft getrieben werden.
Die ethische Beurteilung, die Pastoral und das christliche Engagement in der Politik müssen deshalb der Vielfalt der Situationen Rechnung tragen, die wie oben ausgeführt[93] alle mit dem allgemeinen Begriff faktische Lebensgemeinschaft bezeichnet werden. Was auch immer die Ursachen sein mögen, diese Lebensgemeinschaften stellen die Kirche vor schwierige pastorale Probleme, und zwar wegen der ernsten Folgen, die sich daraus ergeben sowohl in religiös-sittlicher Hinsicht (Verlust der religiösen Bedeutung der Ehe im Licht des Bundes Gottes mit seinem Volk, Fehlen der Sakramentsgnade, schweres Ärgernis) als auch in sozialer Hinsicht (Zerstörung des Familienbegriffs, Schwächung des Sinnes für Treue auch gegenüber der Gesellschaft, mögliche seelische Schäden bei den Kindern, zunehmender Egoismus).[94] Deshalb und in Anbetracht der sittlichen und pastoralen Dimension beobachtet die Kirche die Verbreitung des Phänomens der unehelichen Lebensgemeinschaften.
Das Zeugnis der christlichen Ehe
40. Die in verschiedenen Ländern mit christlicher Tradition gestarteten Initiativen zur Änderung der Gesetzgebung zugunsten der faktischen Lebensgemeinschaften bereiten Hirten und Gläubigen große Sorgen. Oft hat es den Anschein, daß sie nicht wissen, wie sie diesem Phänomen begegnen sollen, und daß sie nur passiv reagieren. Damit erwecken sie jedoch den Eindruck, die Kirche wolle einfach nur den Status quo bewahren, als ob die in der Ehe begründete Familie (ein herkömmliches Modell) das Kulturmodell der Kirche wäre, das man trotz der großen Veränderungen in unserer Epoche bewahren will.
Zur Auseinandersetzung mit dieser Situation empfiehlt es sich, die positiven Aspekte der ehelichen Liebe zu vertiefen, um auch hier die Wahrheit des Evangeliums im Stile der Christen der ersten Jahrhunderte unserer Zeitrechnung inkulturieren zu können. Diese Neuevangelisierung der Familie richtet sich vor allem an die christlichen Familien, die als Adressaten der Evangelisierung selbst die ersten Evangelisierer sind und die gute Nachricht von der geschwisterlichen Liebe[95] nicht nur in Worten, sondern auch und vor allem durch ihr persönliches Zeugnis verkünden. Der Wert dieses sozialen Wunderwerks, das die eheliche Liebe ist, muß dringend wieder erkannt werden, denn das Phänomen der faktischen Lebensgemeinschaften hängt mit ideologischen Faktoren zusammen, die es verdunkeln und die von einem irrigen Verständnis der menschlichen Sexualität und der Mann-Frau-Beziehung herrühren. Von daher erklärt sich die ursprüngliche Bedeutung des Gnadenlebens der christlichen Ehen in Christus: Auch die christliche Familie gehört zur Kirche, zum priesterlichen Volk. Durch das Ehesakrament, in dem sie gründet und aus dem sie ihre Kraft schöpft, wird sie dauernd von Jesus, dem Herrn, belebt und zum Dialog mit Gott berufen und verpflichtet, zum Dialog durch das sakramentale Leben, durch den Einsatz der eigenen Existenz und durch das Gebet. Das ist die priesterliche Aufgabe, welche die christliche Familie in tiefster Verbundenheit mit der ganzen Kirche durch den Alltag des Ehe- und Familienlebens verwirklichen kann und muß; so ist sie berufen, sich selbst sowie die kirchliche Gemeinschaft und die Welt zu heiligen.[96]
41. Dadurch, daß die christlichen Ehen in den verschiedenen gesellschaftlichen Milieus vertreten sind, stellen sie ein bevorzugtes Mittel dar, um dem Menschen von heute (der in seiner Subjektivität zum Teil zerrüttet und nach einer Reihe von bruchstückhaften Erfahrungen auf der vergeblichen Suche nach einer freien, der wahren ehelichen Liebe widersprechenden Liebe erschöpft ist) konkret zu zeigen, daß es möglich ist, sein Menschsein wiederzufinden, wenn sie ihm helfen, die Wirklichkeit einer in der Ehe in Jesus Christus vollkommen verwirklichten Subjektivität zu begreifen. Diese Art Konfrontation mit der Wirklichkeit ist die einzig mögliche Art und Weise, im Herzen die Sehnsucht nach einer Heimat zu wecken, von der die ganze Person eine unauslöschliche Erinnerung hat. Den enttäuschten Männern und Frauen, die sich zynisch fragen: Kann denn aus dem Herzen des Menschen etwas Gutes kommen?, muß man entgegen können: Kommt und seht unsere Ehe und unsere Familie. Das wirkliche Zeugnis, durch das die christliche Gemeinschaft mit der Gnade Gottes zum Zeichen der Barmherzigkeit Gottes mit den Menschen wird, kann ein entscheidender Ausgangspunkt sein. Außerdem ist in allen Milieus festzustellen, wie wirksam und positiv der Einfluß gläubiger Christen sein kann. Durch ihre bewußten Glaubens- und Lebensentscheidungen sind sie mitten unter ihren Zeitgenossen wie der Sauerteig im Teig, wie das Licht, das in der Finsternis leuchtet. Die Aufmerksamkeit der Pastoral bei der Vorbereitung auf die Ehe und Familie und bei der Begleitung im Ehe- und Familienleben ist also für das Leben der Kirche und der Welt wesentlich.[97]
Eine angemessene Ehevorbereitung
42. Das Lehramt der Kirche hat mehrere Male, vor allem seit dem II. Vatikanischen Konzil, die Bedeutung und den unersetzlichen Charakter der Ehevorbereitung in der gewöhnlichen Pastoral hervorgehoben. Diese Vorbereitung darf sich nicht auf eine einfache Information über das beschränken, was die Ehe für die Kirche ist, sondern sie muß ein wirklicher Weg der Formation der Personen sein, deren Grundlage die Erziehung im Glauben und in den Tugenden bildet. Der Päpstliche Rat für die Familie hat diesen wichtigen Aspekt der Pastoral der Kirche in den Dokumenten Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung vom 8. Dezember 1995, und Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe vom 13. Mai 1996 behandelt und dabei den Schwerpunkt auf den fundamentalen Charakter der Ehevorbereitung und auf den Inhalt dieser Vorbereitung gelegt.
43. Die Vorbereitung auf die Ehe, auf das Ehe- und Familienleben, ist für das Wohl der Kirche von besonderer Bedeutung, da das Sakrament der Ehe für die ganze christliche Gemeinschaft einen großen Wert darstellt. Dies gilt an erster Stelle für die Gatten, deren Entscheidung derart ist, daß sie weder unvorbereitet noch überhastet getroffen werden darf. In anderen Epochen konnte diese Vorbereitung auf die Unterstützung der Gesellschaft zählen, welche die Werte und Güter der Ehe anerkannte. Die Kirche verteidigte ohne Bedenken und vorbehaltlos die Heiligkeit der Ehe und war sich der Tatsache bewußt, daß das Sakrament der Ehe als Lebenszelle des Volkes Gottes für die Kirche selbst eine Garantie darstellt. Im Innern der Kirche, zumindest in den wirklich evangelisierten Gemeinschaften, war die Unterstützung für die Ehe entschlossen, einheitlich und geschlossen. Getrennte und gescheiterte Ehen waren selten, und die Ehescheidung wurde als gesellschaftliches ,Übel betrachtet (vgl. Gaudium et spes, Nr. 47). Heute steht man dagegen in nicht wenigen Fällen vor einem einschneidenden Verfall der Familie und vor einer gewissen Zersetzung der Werte der Ehe. In vielen Nationen, vor allem in den Industrieländern, ist die Zahl der Eheschließungen zurückgegangen. Man verschiebt die Eheschließung heute gewöhnlich auf einen späteren Zeitpunkt, und die Zahl der Ehescheidungen und Trennungen-dazu kommt es oft schon in den ersten Jahren des Ehelebens-steigt. Aufgrund dieser Umstände nehmen die Sorgen in der Pastoral zu, und immer wieder stellt man sich die Frage: Ist derjenige, der heute den Bund der Ehe eingeht, wirklich darauf vorbereitet? Die Frage der Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe und auf das dann folgende gemeinsame Leben erscheint wie eine große pastorale Notwendigkeit-zwar in erster Linie zum Wohl der Gatten, aber auch zum Wohl der ganzen christlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft. Deshalb nehmen das Interesse und die Initiativen überall zu, um auf die mit der Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe verbundenen Fragen entsprechende und angemessene Antworten zu geben.[98]
44. In unseren Tagen ist das Problem-im Gegensatz zu anderen Epochen-nicht in erster Linie, daß die jungen Menschen mit einer unzureichenden Vorbereitung das Ehesakrament empfangen. Unter dem Einfluß eines pessimistischen, anthropologischen, entstrukturalisierenden Verständnisses, das die Subjektivität aufhebt, zweifeln viele daran, daß es in der Ehe eine wahre Hingabe geben kann, die eine treue, fruchtbare und unauflösliche Verbindung schafft. Folge dieser Sicht ist in einigen Fälle die Ablehnung der Ehe als Institution. Sie wird als illusorische Wirklichkeit betrachtet, die nur für Menschen mit einer ganz besonderen Vorbereitung da ist. Von daher erklärt sich die Bedeutung der christlichen Erziehung zu einem richtigen und realistischen Freiheitsbegriff hinsichtlich der Ehe als Fähigkeit, das Gut der ehelichen Hingabe zu entdecken und sich darauf auszurichten.
Die Familienkatechese
45. In diesem Sinne ist die Vorbeugung durch Familienkatechese grundlegend. Ebenso unersetzlich ist das Zeugnis der Familien vor ihren eigenen Kindern und in der Gesellschaft, in der sie leben. Die Hirten dürfen nicht die einzigen sein, welche die Familie verteidigen: Die Familien selbst müssen die Achtung ihrer Rechte und ihrer Identität einfordern. Heute nehmen die Familienkatechesen in der Familienpastoral einen besonderen Platz ein. Sie setzen sich umfassend, vollständig und systematisch mit den Wirklichkeiten der Familie auseinander, und zwar nach dem Kriterium des Glaubens und im Licht des Wortes Gottes, das in der Treue zum Lehramt der Kirche von den rechtmäßigen und zuständigen Hirten kirchlich ausgelegt wird. So tragen sie in diesem katechetischen Prozeß wirklich zur Vertiefung der Heilswahrheit über den Menschen bei. Man soll sich bemühen, die Rationalität und Glaubwürdigkeit des Evangeliums hinsichtlich Ehe und Familie zu zeigen, und das Bildungssystem der Kirche entsprechend ändern.[99] Die Erklärung der Ehe und der Familie auf der Grundlage einer richtigen anthropologischen Sicht ruft sogar unter Christen Staunen hervor. Sie erkennen, daß es sich nicht nur um eine Glaubensfrage handelt, und sehen darin eine Bestätigung im Glauben und Gründe zum Handeln, so daß sie ihr persönliches Lebenszeugnis geben und eine auf den Laien zugeschnittene apostolische Sendung erfüllen.
Die Kommunikationsmittel
46. Die Krise der Werte der Familie und des Familienbegriffs in den Staatsordnungen und in den Mitteln zur Weitergabe der Kultur-Presse, Fernsehen, Internet, Kino, usw.-macht eine erneute Bemühung erforderlich, um die Werte der Familie in die Kommunikationsmittel einzubringen. Man denke beispielsweise nur an den starken Einfluß der Massenmedien, der in der Gesellschaft zum Verlust der Sensibilität für Zustände wie Ehebruch, Scheidung oder faktische Lebensgemeinschaften geführt hat, oder an die schädliche Verzerrung der Werte (oder besser der Anti-Werte), die manchmal sogar als normale Lebensentwürfe dargeboten werden. Trotz des verdienstvollen Beitrags engagierter Christen, die im Bereich der Kommunikationsmittel tätig sind, gilt es zu bedenken, daß einige Fernsehprogramme und Fernsehserien zum Beispiel nicht nur nicht zur religiösen Bildung beitragen, sondern die Desinformation und die Verbreitung religiöser Ignoranz fördern. Auch wenn diese Faktoren keine Grundelemente für die Gestaltung der Kultur darstellen, ist ihr Einfluß nicht zu leugnen. Sie sind deshalb zu den soziologischen Faktoren zu rechnen, die eine Pastoral mit realistischen Kriterien zu berücksichtigen sind.
Das soziale Engagement
47. Für viele unserer Zeitgenossen, deren Subjektivität durch die Ideologien in gewisser Weise zerstört wurde, ist die Ehe nahezu undenkbar; die eheliche Wirklichkeit hat für sie keine Bedeutung. Wie kann die Pastoral der Kirche auch für sie zu einem Heilsereignis werden? In dieser Hinsicht ist das Engagement von Katholiken in Politik und Gesetzgebung entscheidend, da sie in diesem Bereich Verantwortlichkeiten besitzen. Die Gesetzgebungen bilden in weitem Maße das Ethos eines Volkes. In dieser Hinsicht ist es besonders wichtig, zur Überwindung der Versuchung zur Gleichgültigkeit im Bereich von Politik und Gesetzgebung zu mahnen, und auf der Notwendigkeit zu bestehen, für die Würde der Person öffentlich Zeugnis zu geben. Die Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften mit der Familie führt, wie wir gesehen haben, zu einer Verdrehung der auf das Gemeinwohl der Gesellschaft zielenden Ordnung und bringt eine Entwertung der in der Ehe begründeten Familie als Institution mit sich. Die Gleichstellung ist daher ein Übel für die Menschen, die Familien und die Gesellschaften. Das politisch Mögliche und seine Entfaltung in der Zeit kann nicht von den Grundprinzipien der Wahrheit über die menschliche Person absehen, welche die Einstellung, die konkreten Initiativen und Zukunftsprogramme bestimmen müssen.[100] Es wäre ebenso nützlich, die Dogmen von der unauflöslichen Verbindung zwischen Demokratie und ethischem Relativismus in Frage zu stellen, in dem eine Großzahl der Gesetzesinitiativen zugunsten der Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften mit der Familie begründet sind.
48. Die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften ist für die Christen eine große Herausforderung. Sie müssen in der Lage sein, den rationalen Aspekt des Glaubens, die tiefe Rationalität des Evangeliums von der Ehe und der Familie aufzuzeigen. Wenn die Verkündigung dieses Evangeliums nicht in der Lage ist, auf diese Herausforderung zur Rationalität (die als enge Entsprechung von desiderium naturale des Menschen und von der Kirche verkündetem Evangelium zu verstehen ist) zu antworten, bleibt sie unfruchtbar. Deshalb ist es heute mehr denn je notwendig, die innere Glaubwürdigkeit der Wahrheit über den Menschen aufzeigen, bildet sie doch die Grundlage für die Institution der ehelichen Liebe. Im Unterschied zu den anderen Sakramenten gehört die Ehe auch zur Schöpfungsökonomie, da sie in die natürliche Dynamik des Menschengeschlechts eingeschrieben ist. Zweitens ist es notwendig, sich um eine Reflexion über die fundamentalen Grundlagen, über die wesentlichen Prinzipien zu bemühen, welche die Bildung in den verschiedenen Bereichen und Institutionen bestimmen. Wie lautet heute die Philosophie der Bildungseinrichtungen der Kirche und wie sollen diese Prinzipien in eine angemessene Erziehung zur Ehe und zur Familie als grundlegende und notwendige Strukturen der Gesellschaft umgesetzt werden?
Pastorale Aufmerksamkeit und Ansätze
49. Eine verständnisvolle Haltung gegenüber der existentiellen Problematik und der Entscheidungen von Menschen, die in einer faktischen Lebensgemeinschaft leben, ist berechtigt und unter gewissen Umständen sogar eine Pflicht. Die Achtung vor der Würde der Person wird nicht in Frage gestellt. Aber das Verständnis für die Situation und der Respekt vor der Person bedeuten noch keine Rechtfertigung. In solchen Fällen empfiehlt es sich eher, zu betonen, daß die Wahrheit für sich gesehen ein wesentliches Gut und ein Faktor wahrer Freiheit ist. Macht man die Wahrheit geltend, ist dies kein Angriff, sondern vielmehr eine Form der Nächstenliebe. Die Heilslehre Christi in keiner Weise schmälern ist eine erhabene Form der Liebe zu den Seelen[101], vorausgesetzt, daß damit die Geduld und Güte einhergeht, deren Beispiel der Herr selbst im Umgang mit den Menschen gegeben hat.[102] Auch die Christen müssen versuchen, die individuellen, sozialen, kulturellen und ideologischen Ursachen für die Verbreitung der faktischen Lebensgemeinschaften zu verstehen. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß eine verständige und feinfühlige Pastoral in bestimmten Fällen zur institutionellen Rehabilitierung dieser Gemeinschaften beitragen kann. Die Menschen, die sich in einer solchen Situation befinden, sollen im Rahmen der gewöhnlichen Pastoral der kirchlichen Gemeinschaft Fall für Fall und mit der gebührenden Umsicht betrachtet werden. Man soll ihnen mit Verständnis für ihre Probleme und für die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten begegnen, geduldig mit ihnen sprechen, ihnen konkret helfen, insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind. Auch in dieser Hinsicht ist die Vorbeugung eine vorrangige Absicht.
Schluß
50. Die Weisheit der Nationen hat in den vergangenen Jahrhunderten trotz einiger Beschränkungen hier und da die Existenz und fundamentale und unersetzliche Sendung der in der Ehe begründeten Familie anerkannt. Die Familie ist ein für die ganze Gesellschaft notwendiges und unersetzliches Gut. Sie muß von der ganzen Gesellschaft rechtlich anerkannt, geschützt und gefördert werden. Denn es schadet der ganzen Gesellschaft, wenn man dieses für die Gesellschaft wertvolle und notwendige Gut irgendwie gefährdet. Gegenüber dem Phänomen faktischer Lebensgemeinschaften und der damit verbundenen Zurücksetzung der ehelichen Liebe darf die Gesellschaft nicht gleichgültig bleiben. Die Anerkennung der faktischen Lebensgemeinschaften ist die falsche Lösung und stellt bloß eine einfache Unterdrückung des Problems dar. Damit werden sie nur öffentlich mit den in der Ehe begründeten Familien auf eine Stufe gestellt oder ihnen gleich gestellt. Das ist nicht nur vergleichsweise eine Benachteiligung der Ehe (und nicht zuletzt ein Angriff auf die Familie, auf jene natürliche und notwendige Institution, die heute vielmehr wahrer familienpolitischer Maßnahmen bedürfte). Es läßt vielmehr auf eine tiefe Fehlkenntnis der anthropologischen Wahrheit der menschlichen Liebe von Mann und Frau und des damit untrennbar verbundenen Aspekts einer festen und für das Leben offenen Gemeinschaft schließen. Diese Fehlkenntnis ist um so schwerwiegender, wenn man den wesentlichen und tiefen Unterschied zwischen der der Ehe als Institution entspringenden ehelichen Liebe und homosexuellen Beziehungen ignoriert. Die Gleichgültigkeit der öffentlichen Behörden in diesem Punkt ähnelt der Apathie gegenüber dem Leben oder dem Tod der Gesellschaft, gegenüber ihre Projektion auf die Zukunft hin oder ihren Verfall. Werden keine angemessenen Maßnahmen ergriffen, droht diese Neutralität zu einer Beschädigung des sozialen Netzes und der Pädagogik der zukünftigen Generationen zu führen.
Die unzureichende Wertschätzung der ehelichen Liebe und ihrer naturgemäßen Offenheit für das Leben mit der daraus folgenden Unbeständigkeit im Familienleben ist ein gesellschaftliches Phänomen, das eine angemessene Beurteilung von seiten aller erforderlich macht, denen es um das Wohl der Familie geht. Dies gilt insbesondere für die Christen. Es geht vor allem um die Erkenntnis der eigentlichen (ideologischen und finanziellen) Gründe einer solchen Lage der Dinge und nicht um die Erfüllung demagogischer Forderungen von Pressure-groups, die nicht dem Gemeinwohl der Gesellschaft Rechnung tragen. Für die katholische Kirche sind die Familie und die eheliche Liebe in der Nachfolge Christi ein Geschenk der Gemeinschaft des Gottes der Barmherzigkeit mit der Menschheit, ein wertvoller Schatz der Heiligkeit und der Gnade, die in der Welt aufleuchtet. Deshalb lädt sie alle ein, die für die Sache des Menschen kämpfen, sich ihren Bemühungen zur Förderung der Familie und ihrer innigsten Lebensquelle, welche die Ehegemeinschaft ist, anzuschließen.
ANMERKUNGEN
[1]II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 47.
[2]II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, Nr. 11, Dekret Apostolicam actuositatem, Nr. 11.
[3]Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2331-2400; Päpstlicher Rat für die Familie, Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung, 8.12.1995.
[4]Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 80.
[5]In diesen Gebieten richtet sich die humanisierende und pastorale Tätigkeit der Kirche in ihrer vorzüglichen Option für die Armen in der Regel auf die Regulierung dieser Lebensgemeinschaften durch die Feier der Ehe (oder je nach Fall durch die Gültigerklärung oder Regulierung) nach Maßgabe der Einstellung und dem Einsatz der Kirche für die Heiligung der christlichen Hausgemeinschaften.
[6]Verschiedene konstruktivistische Theorien vertreten heute unterschiedliche Konzeptionen, wie sich die Gesellschaft (das behaupten sie zumindest) entwickeln und sich an die verschiedenen Geschlechter anpassen müßte (zum Beispiel in der Erziehung und im Gesundheitswesen, usw.). Manche sprechen von drei Geschlechtern, andere von fünf, wieder andere von sieben oder von einer Zahl, die je nach Betrachtungsweise variieren kann.
[7]Sowohl der Marxismus als auch der Strukturalismus haben in unterschiedlichem Maß zur Gender-Ideologie beigetragen. Maßgeblich beeinflußt wurde sie von W. Reichs (1897-1957) Postulaten über die sexuelle Revolution oder von Herbert Marcuses (1898-1979) Postulaten. Reich rief zur sexuellen Freizügigkeit auf und Marcuse zum Ausprobieren aller sexuellen Möglichkeiten (die auf der Grundlage eines sexuellen Polymorphismus von unterschiedslos heterosexueller das heißt natürlicher sexueller oder homosexueller Ausrichtung, losgelöst von der Familie und von jedem natürlichen Finalismus der geschlechtlichen Differenzierung sowie von jedweder Hemmung durch eine verantwortliche Elternschaft, zu verstehen ist). Der radikale und extremistische Feminismus, wie ihn bekanntlich Margaret Sanger (1879-1966) und Simone de Beauvoir (1908-1986) vertraten, ist keinesfalls als eine Randerscheinung dieses historischen Prozesses der Verfestigung einer Ideologie zu betrachten. Danach wären Heterosexualität und Monogamie nur mögliche Formen sexueller Praxis.
[8]Vgl. Päpstlicher Rat für die Familie, Famille et Droits humains (Familie und Menschenrechte), 1999, Nr. 16: Die meisten wichtigen internationalen Einrichtung begrüßen leider eine solche Einstellung, und sie wird durch die Entstellung des Familienbegriffs, dessen Grundlage ganz eindeutig die Familie ist, umgesetzt. Zu diesen Einrichtungen gehören bestimmte Organe der Organisation der Vereinten Nationen. Sie stimmten offenbar unlängst einigen dieser Theorien zu und ignorierten damit die wahre Bedeutung von Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, worin die Familie als natürliches und grundlegendes Element der Gesellschaft bezeichnet wird.
[9]Vgl. Aristoteles, Politik: Schriften zur Staatstheorie, I, 9-10 (Bk 1253a).
[10]Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2207.
[11]Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 18.
[12]Johannes Paul II., Ansprache bei der Generalaudienz am 1.12.1999.
[13]II. Vatikanisches Konzil,Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 47.
[14]Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, Nr. 4: [...] abgesehen von den einzelnen Denkrichtungen gibt es eine Gesamtheit von Erkenntnissen, in der man so etwas wie ein geistiges Erbe der Menschheit erkennen kann; gleichsam als befänden wir uns im Angesicht einer impliziten Philosophie, auf Grund der sich ein jeder bewußt ist, diese Prinzipien, wenngleich in undeutlicher, unreflektierter Form zu besitzen. Diese Erkenntnisse sollten, eben weil sie in irgendeiner Weise von allen geteilt werden, eine Art Bezugspunkt der verschiedenen philosophischen Schulen darstellen. Wenn es der Vernunft gelingt, die ersten und allgemeinen Prinzipien des Seins zu erfassen und zu formulieren und daraus in rechter Weise konsequente Schlußfolgerungen von logischer und deontologischer Bedeutung zu entwickeln, dann kann sie sich als eine richtige Vernunft oder, wie die antiken Denker sie nannten, als orthòs logos, recta ratio ausgeben.
[15]Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dei Verbum, Nr. 10.
[16]Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, Nr. 23: Das Verhältnis von Glaube und Philosophie trifft in der Verkündigung vom gekreuzigten und auferstandenen Christus auf die Felsenklippe, an der es Schiffbruch erleiden kann. Doch jenseits dieser Klippe kann es in das unendliche Meer der Wahrheit einmünden. Hier zeigt sich deutlich die Grenze zwischen Vernunft und Glaube, es wird aber auch der Raum klar erkennbar, in dem sich beide begegnen können; Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 101: Das Evangelium vom Leben ist nicht ausschließlich für die Gläubigen da: es ist für alle da. Die Frage des Lebens und seiner Verteidigung und Förderung ist nicht alleiniges Vorrecht der Christen.
[17]Johannes Paul II., Ansprache vor dem Forum der katholischen Verbände Italiens, 27.6.1998.
[18]Päpstlicher Rat für die Familie, Erklärung zur Resolution des Europäischen Parlaments, welche die faktischen Lebensgemeinschaften, einschließlich homosexueller Verbindungen, mit der Familie auf eine Ebene stellen, 17.3.2000.
[19]Augustinus, De libero arbitrio, I, 5,11.
[20]Das Gesellschaftsleben und sein Rechtssystem setzen ein letztes Fundament voraus. Wenn es kein anderes Gesetz über dem bürgerlichen Gesetz gibt, dann müssen wir zugeben, daß jedweder Wert, sogar diejenigen, für die Menschen gekämpft und die als Meilensteine auf dem langwierigen Weg zur Freiheit gegolten haben, durch eine einfache Stimmenmehrheit aus der Welt geschafft werden können. Wer das Naturgesetz kritisiert, muß die Augen vor dieser Möglichkeit verschließen. Und wenn er Gesetze fördert, die dem Gemeinwohl und seinen Grundforderungen widersprechen, muß er sich aller Folgen seines Handelns bewußt sein, denn er droht, die Gesellschaft in eine gefährlichen Richtung zu lenken.; Kardinal Angelo Sodano, Vortrag beim 2. vom Päpstlichen Rat für die Familie veranstalteten Treffen von europäischen Politikern und Gesetzgebern, 22.-24-Oktober 1998:
[21]In Europa beispielsweise heißt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Art. 6); in der irischen Verfassung lesen wir: Der Staat anerkennt die Familie als ursprüngliche und grundlegende Gruppe der Gesellschaft und als eine moralische Institution; sie ist mit unveräußerlichen und unantastbaren Rechten ausgestattet, die vor jedem positiven Gesetz kommen. Demzufolge verpflichtet sich der Staat, den Bestand und die Autorität der Familie als notwendiges Fundament der Gesellschaftsordnung und unerläßliches Element für den Wohlstand der Nation und des Staates zu schützen (Art. 41); in der spanischen: Die öffentliche Hand gewährleistet den sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Schutz der Familie (Art. 39); in der italienischen: Die Republik anerkennt die Rechte der Familie als natürliche, auf der Ehe gegründete Gesellschaft (Art. 29); in der polnischen: Der Ehe, das heißt der Verbindung von einem Mann und einer Frau, sowie der Familie, der Vaterschaft und Mutterschaft, müssen der Schutz und die Sorge in der Republik Polen zugute kommen (Art.18); in der portugiesischen: Die Familie als Grundelement der Gesellschaft hat das Recht auf Schutz durch Gesellschaft und Staat und auf die Schaffung jener Bedingungen, welche die persönliche Verwirklichung ihrer Mitglieder ermöglichen (Art.67).
Ähnliches ist in den Verfassungen der übrigen Welt zu lesen: In der argentinischen heißt es: Das Gesetz soll den vollständigen Schutz der Familie begründen (Art. 14); in der brasilianischen: Die Familie als Fundament der Gesellschaft, ist Gegenstand eines besonderen Schutzes durch den Staat (Art. 226); in der chilenischen: Die Familie ist die Grundzelle der Gesellschaft. [...] Es ist die Pflicht des Staates, den Schutz der Bevölkerung und der Familie zu gewährleisten (Art. 1); in der chinesischen: Der Staat schützt die Ehe, die Familie, die Mutterschaft und Kindheit (Art. 49); in der kolumbianischen: Der Staat anerkennt ohne jede Diskriminierung den Vorrang der unveräußerlichen Rechte der Person und schützt die Familie als Grundinstitution der Gesellschaft (Art. 5); in der südkoreanischen: Die Ehe und das Familienleben sind in der Würde des einzelnen und in der Gleichheit der Geschlechter begründet; der Staat setzt alle verfügbaren Mittel ein, um dieses Ziel zu verwirklichen (Art. 36); in der philippinischen: Der Staat anerkennt die philippinische Familie als Fundament der Nation. Deshalb ist die Ehe eine unverletzliche gesellschaftliche Institution; sie ist die Grundlage der Familie und muß vom Staat geschützt werden (Art. 15); in der mexikanischen: [...] das Gesetz schützt die Gestaltung und Entwicklung der Familie (Art. 4); in der peruanischen: Die Gemeinschaft und der Staat [...] schützen auch die Familie und fördern die Ehe; sie anerkennen sie als natürliche und fundamentale Institutionen der Gesellschaft (Art. 4); in der ruandischen: Die Familie als natürliche Grundlage des ruandischen Volkes soll vom Staat geschützt werden (Art. 24).
[22]Thomas von Aquin, Summa theologiae, I-II, q. 95, a. 2: Jedes von Menschen gemachte Gesetz ist insofern rechtskräftig, als es aus dem Naturgesetz hervorgeht. Umgekehrt ist, was dem Naturgesetz widerspricht, kein Gesetz, sondern eine Verdrehung des Gesetzes.
[23]Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer am Europakongreß des Päpstlichen Rates für die Familie, 23. Oktober 1998, Nr. 3.
[24]Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus, Nr. 46.
[25]Schlußerklärung des 2. Kongresses der europäischen Politiker und Gesetzgeber über die Menschenrechte und die Familie, in LOsservatore Romano, 26.2.1999: Als Politiker und Gesetzgeber, die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 treu verbunden bleiben wollen, verpflichten wir uns, die Rechte der in der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau begründeten Familie zu verteidigen und zu fördern. Und zwar auf allen Ebenen: auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Nur so können wir uns sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wirklich in den Dienst des am Gemeinwohls stellen.
[26]Erklärung des 3. Kongresses der Politiker und Gesetzgeber von Amerika, Buenos Aires, 3.-5. August 1999: Die Familie ist der zentrale Kern der Gesellschaft. Sie spielt offenkundig eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, die nicht zu vernachlässigen ist, ist die Familie doch das größte Humankapital. Sie erfüllt aber auch andere Aufgaben. Sie ist vor allem eine natürliche Lebensgemeinschaft, eine Gemeinschaft, die in der Ehe begründet ist und deshalb einen viel größeren Zusammenhalt bietet als jede andere soziale Gemeinschaft.
[27]Vgl. Charta der Familienrechte, Präambel.
[28]Johannes Paul II.,Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 6.
[29]Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2333; Johannes Paul II.,Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 8.
[30]II. Vatikanisches Konzil,Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 49.
[31]Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2332; Johannes Paul II., Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota, 21.01.1999.
[32]Johannes Paul II., Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 7-8.
[33]Johannes Paul II., Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota, 21.01.1999, Nr. 3.
[34]Ebd. Nr. 4.
[35]Ebd.
[36]Ebd.
[37]Die Ehe stellt den rechtlichen Rahmen dar, welcher die Beständigkeit der Familie fördert. Sie ermöglicht die Verjüngung der Generationen. Sie ist kein bloßer Vertrag oder Privatangelegenheit, sondern stellt eine der Grundstrukturen der Gesellschaft dar. Erklärung des ständigen Rats der Französischen Bischofskonferenz zum Gesetzentwurf über den bürgerlichen Solidaritätspakt, 17.9.1998.
[38]Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 19.
[39]Johannes Paul II., Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota, 21.01.1999, Nr. 5.
[40]Die Beziehung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts und die Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau sind nicht gleichwertig. Nur letztere sind als Paar zu bezeichnen, weil der Begriff die geschlechtliche Differenzierung, die eheliche Dimension, die Fähigkeit zur Vaterschaft und Mutterschaft voraussetzt. Die Homosexualität kann offensichtlich nicht dieses symbolische Ganze darstellen. Erklärung des ständigen Rats der Französischen Bischofskonferenz zum Gesetzentwurf zum bürgerlichen Solidaritätspakt, 17.9.1998.
[41]Zur ernsten inneren moralischen Ungeordnetheit der homosexuellen Handlungen im Widerspruch zum Naturgesetz vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2357-2359; Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Persona humana, 29.12.1975; Päpstlicher Rat für die Familie, Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung, 8.12.1995, Nr. 104.
[42]Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer der 14. Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie; vgl. Johannes Paul II., Ansprache beim Angelus am 19.6.1994.
[43]Päpstlicher Rat für die Familie, Erklärung zur Resolution des Europäischen Parlaments über die Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften, einschließlich der homosexuellen, mit der Familie, 17.3.2000.
[44]Erklärung des Vorsitzenden der Französischen Bischofskonferenz nach der Verabschiedung des bürgerlichen Solidaritätspakts, 13.10.1999: Wir dürfen nicht verkennen, daß eine solche Gesetzgebung den ersten Schritt beispielsweise zur Adoption von Kindern durch Menschen darstellt, die in einer homosexuellen Beziehung leben. Wir fürchten um die Zukunft und bedauern, was in der Vergangenheit geschehen ist.
[45]Johannes Paul II., Ansprache beim Angelus, 20.02.1994.
[46]Vgl. Erklärung der ständigen Kommission der Spanischen Bischofskonferenz zur Resolution des Europäischen Parlaments über die Gleichheit der Rechte von homosexuellen Männern und Frauen, 24.6.1994.
[47]Johannes Paul II., Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 11.
[48]Vgl. ebd., Nr. 14.
[49]Ebd., Nr. 17.
[50]Charta der Familienrechte, Präambel D.
[51]Vgl. ebd., Präambel D und Art. 6.
[52]Vgl. ebd., Präambel B und I.
[53]Vgl. ebd., Präambel C und G.
[54]Vgl. Johannes Paul II.,Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 9-11.
[55]Johannes Paul II.,Ansprache beim Angelus, 26.12.1999, Nr. 2.
[56]Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 21; vgl. Johannes Paul II., Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 13-15.
[57]Charta der Familienrechte, Präambel F; vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 21.
[58]Vgl.Johannes Paul II.,Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 91 und 94.
[59]Charta der Familienrechte, Präambel E.
[60]Johannes Paul II.,Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 92.
[61]Charta der Familienrechte, Präambel H-I.
[62]Vgl.Johannes Paul II.,Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 23-24.
[63]Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 25.
[64]Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 28-35; Charta der Familienrechte, Art. 3.
[65]Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 20; Charta der Familienrechte, Art. 6.
[66]Charta der Familienrechte, Art. 2b und c; Art. 7.
[67]Vgl. Johannes Paul II.,Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 36-41; Charta der Familienrechte, Art. 5; vgl. Johannes Paul II., Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 16.
[68]Vgl. Johannes Paul II.,Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 42-48; Charta der Familienrechte, Art. 8-12.
[69]Charta der Familienrechte, Art. 1c.
[70]Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 4.
[71]Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 20; vgl. ebd. Nr. 19.
[72]Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 6; vgl. Johannes Paul II., Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 13.
[73]Vgl. Konzil von Trient, Sessio VII und XXIV.
[74]Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 68.
[75]Codex des kanonischen Rechtes, can. 1055 § 1; Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1601.
[76]II. Vatikanisches Konzil,Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 48.
[77]Vgl. Johannes Paul II., Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota, 21.01.2000.
[78]II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 48.
[79]Ebd.
[80]Vgl. Codex des kanonischen Rechtes (1983) und Codex des kanonischen Rechts der Orientalischen Kirche (1990).
[81]Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 49.
[82]Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 68.
[83]Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 81.
[84]Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 93.
[85]Vgl. Johannes Paul II., Ansprache bei der Generalaudienz am 5.9.1979. Mit dieser Ansprache begann der Katechesenzyklus, der unter dem Namen Katechese über die menschliche Liebe bekannt ist.
[86]Johannes Paul II., Ansprache bei der Generalaudienz am 5.9.1979: Christus begibt sich nicht auf die Diskussionsebene, auf die seine Gesprächspartner ihn bringen wollen. Mit einem Wort, er billigt nicht, wie sie das Problem angehen. Er läßt sich nicht auf juristische oder kasuistische Kontroversen ein, sondern bezieht sich zweimal auf den ,Anfang.
[87]Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 53: Es ist nicht zu leugnen, daß sich der Mensch immer und in einer bestimmten Kultur befindet, aber ebenso wenig läßt sich bestreiten, daß sich der Mensch in dieser jeweiligen Kultur auch nicht erschöpft. Im übrigen beweist die Kulturentwicklung selbst, daß es im Menschen etwas gibt, das alle Kulturen transzendiert. Dieses ,Etwas ist eben die Natur des Menschen: Sie gerade ist das Maß der Kultur und die Voraussetzung dafür, daß der Mensch nicht zum Gefangenen irgendeiner seiner Kulturen wird, sondern seine Würde als Person dadurch behauptet, daß er in Übereinstimmung mit der tiefen Wahrheit seines Wesens lebt.
[88]Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 35-53; Thomas von Aquin,Summa theologiae I-II q. 93, a. 3, ad 2um: Das Naturgesetz ist nichts anderes als das Licht des Verstandes, das Gott in uns entzündet hat. Dank diesem Licht erkennen wir, was wir tun und was wir meiden müssen. Gott hat dieses Licht und dieses Gesetz bei der Schöpfung gegeben.
[89]Vgl. Johannes Paul II.,Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 62-64.
[90]II. Vatikanisches Konzil,Dogmatische Konstitution Lumen gentium, Nr. 11: Durch die Gnade der Ehe fördern sie [die Eheleute] sich gegenseitig zur Heiligung durch das eheliche Leben sowie in der Annahme und Erziehung der Kinder; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1641-1642.
[91]Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 81.
[92]Ebd.
[93]Vgl. Nr. 4-8.
[94]Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 81.
[95]Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 20.
[96]Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 55.
[97]Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 66.
[98]Päpstlicher Rat für die Familie, Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe, Nr. 1.
[99]Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, Nr. 47.
[100]Vgl. Johannes Paul II.,Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 73.
[101]Paul VI.,Enzyklika Humanae vitae, Nr. 29.
[102]Ebd.
(Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/family/documents/rc_pc_family_doc_20001109_de-facto-unions_ge.html)
Siehe auch:
Katechismus der Katholischen Kirche: Berufung zur Keuschheit